Caritas zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Arbeitsmarkt in Österreich längst nicht inklusiv | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Caritas zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Arbeitsmarkt in Österreich längst nicht inklusiv

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„Bitte warten“ hieß es erst letzte Woche wieder in Bezug auf die Arbeitsmarktreform. Dabei drängt die Zeit, das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe waren schon vor der Teuerungswelle nicht mehr armutsfest. Die Reform ist aber auch in Bezug auf einen inklusiven Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung, wie Caritas-Präsident Michael Landau anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen erinnert: „Oft werden Menschen mit Behinderungen nach der Pflicht- und Sonderschule rechtlich als ‚arbeitsunfähig‘ gemäß ASVG eingestuft und landen in einer Werkstätte bzw. Beschäftigungsstruktur, mit (bestenfalls) lebenslanger Sozialhilfe. Mit diesem ‚Stempel‘ versehen bleibt ihnen der Zutritt zum regulären Arbeitsmarkt und ein gleichberechtigter Status mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oft lebenslang verwehrt“, so Landau. „Die Arbeit in Werkstätten darf keine soziale Sackgasse sein, das kann niemand wollen. Menschen mit Behinderungen müssen ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Arbeit finden, ohne Risiko ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten ausprobieren können. Wir möchten die Bundesregierung daher mit Nachdruck an ihr Vorhaben erinnern, die Feststellung einer ‚Arbeitsunfähigkeit‘ jedenfalls nicht vor dem 25. Lebensjahr durchzuführen“, so Landau. Bei gleichzeitigem Ausbau individueller und niederschwelliger Angebote zur beruflichen Orientierung auch für Menschen mit Behinderungen, die von aktuellen Angeboten nicht abgeholt werden, wäre das ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Mit der Schaffung individuell orientierter Lösungen erreiche die Bundesregierung auch die große und wachsende Gruppe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, welche einen markanten Teil von Behinderungen ausmachen.

Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Gleichzeitig müssen jene, die am regulären Arbeitsmarkt dennoch nicht tätig sein können, weiterhin sinnstiftenden Beschäftigungen in Werkstätten nachgehen können. Diese müssen künftig auch mit einer Existenzsicherung sowie einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung verknüpft sein. „Heute erhalten Menschen mit Behinderungen in einer Werkstätte bzw. Beschäftigungsstruktur statt Lohn nur Taschengeld. Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form von Arbeitslosengeld, Kranken- und Pensionsversicherung fehlt ebenso. Eine rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention ist überfällig“, so Landau.

Inklusiver Arbeitsmarkt vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension

Damit Österreich seinen Verpflichtungen zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommt, bleibt viel zu tun. „Die österreichische Bundesregierung hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt sicherzustellen – und zwar vom Ende der Schulpflicht bis hin zur Pension. Im Regierungsprogramm und im Austausch mit betroffenen Menschen und ihrer Interessensvertretung zeigte die Regierung durchaus auch den Willen, wichtige Reformen anzugehen, der Prozess ist aber unverständlicherweise politisch ins Stocken geraten. Wir können aus der Arbeit der Caritas jedenfalls bezeugen: Arbeitsunfähigkeit gibt es de facto nicht. Es ist für jeden Menschen einfach eine Frage der ausreichenden Unterstützung und Assistenz beim Einsatz der individuellen Fähigkeiten. Mit dem von Menschen mit Behinderungen selbst entwickelten Konzept der Persönlichen Assistenz sollte auch das kein Hindernis sein“, so Landau.

Ankündigung Foto/Drehtermin #PurpleLightUp

Am Samstag, den 3.12. findet anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung auch die Kampagne #PurpleLightUp statt. Die Aktion findet in ganz Österreich und auch in anderen Ländern Europas statt. Auf Initiative der Caritas wird an diesem Tag der Stephansdom lila erstrahlen. Damit zeigt die Caritas auf, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen noch immer nicht ausreichend gewährleistet wird. Um 16 Uhr lädt die Caritas zu einem Foto/Drehtermin auf den Stephansplatz.

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