Neu und innovativ: LVA24 Prozessfinanzierung GmbH startet Sammelklage „Hass im Netz – Löschung rechtswidriger Postings“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Neu und innovativ: LVA24 Prozessfinanzierung GmbH startet Sammelklage „Hass im Netz – Löschung rechtswidriger Postings“

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Im Internet ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Aggressives Auftreten, Einschüchterung, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, üble Nachreden, u.ä. nehmen in den sozialen Netzwerken zu, da viele Nutzer glauben sich hinter anonymen Nutzernamen „verstecken“ zu können. LVA24 möchte Betroffene unterstützen!

Vermehrte Kundenanfragen

Beim Prozessfinanzierer LVA24, ein Unternehmen der Green Finance Gruppe, sind zu dieser Problematik vermehrt Kundenanfragen eingegangen.

Nach Auffassung spezialisierter Rechtsanwälte denen wir derartige Sachverhalte zur Prüfung übergeben haben, ist das Internet kein rechtsfreier Raum, weshalb sich nun auch der Prozessfinanzierer LVA24 diesem innovativen und neuen Thema annehmen wird.

Klare Rechtsgrundlagen gegen Hass im Netz

Insbesondere die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen ist oftmals geeignet, den wirtschaftlichen Ruf natürlicher oder juristischer Personen zu beeinträchtigen. Solche unwahren Tatsachenbehauptungen sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und dementsprechend rechtswidrig. Hinzu kommt, dass klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber dem unmittelbar Betroffenen bestehen, führt Rechtsanwalt Mag. Andreas Engler, ergänzend aus.

Online Anmeldung unverbindlich und kostenlos

LVA24 möchte Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und sammelt daher derartige Fälle ein. Interessenten können sich unverbindlich und kostenlos ab sofort direkt auf der LVA24 Website anmelden. Näheres dazu auf www.lva24.at

Primär Löschung angestrebt

Wird ein Fall nach erfolgter Vorprüfung zur Prozessfinanzierung übernommen, wird die Durchsetzung eines Löschungsversuchs gegenüber dem Diensteanbieter finanziert, stellt Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, klar.    

Kommt es aufgrund eines finanzierten Verfahrens neben der primär angestrebten Löschung auch zu einer Geldleistung der Gegenseite an den Betroffenen, behält sich LVA24 als Erfolgshonorar 40% auf Basis des abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages ein.

LVA24 ist ausschließlich als Prozessfinanzierer und nicht als Rechtsanwalt und/oder Steuerberater tätig. LVA24 übernimmt keine Prozessgarantie bzw. Haftung für einen allfälligen Prozesserfolg.

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