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Neumann-Hartberger: Stromkostenzuschuss für Agrarwirtschaft stärkt Versorgungssicherheit

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„Der heute von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig vorgestellte Stromkostenzuschuss für die Agrarwirtschaft stärkt die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und entlastet die heimischen Landwirtschaftsbetriebe“, sagt ÖVP-Nationalratsabgeordnete Irene Neumann-Hartberger, die auch Bundesbäuerin ist. Gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der dadurch hohen Energiepreise sei es notwendig, „die erhöhten Stromkosten auch für die Landwirtschaft abzufedern“. Nach dem Entlastungspaket durch die Bundesregierung sowie dem 110 Millionen Euro umfassenden Versorgungssicherheitspaket, das heuer noch an die Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt wird, werde mit dem Stromkostenzuschuss ein nächster wichtiger Schritt gesetzt.

Konkret werde der Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft der ersten Stufe ab dem zweiten Quartal des kommenden Jahres abrufbar sein, jener der zweiten Stufe ab dem zweiten Halbjahr 2023. Neumann-Hartberger: „Die erste Stufe besteht aus einem pauschalen Zuschuss mit Tier- und Flächenbezug, differenziert berechnet in Hektar und Großvieheinheiten.“ Dabei werde auf Grundlage des pauschalen Stromverbrauchs ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent pro kWh ausbezahlt werden. Die zweite Stufe sei als vom Verbrauch abhängiger Zuschuss konzipiert, so die ÖVP-Abgeordnete: „Hierbei geht es um Zuschüsse für stromintensive landwirtschaftliche Bereiche, wie beispielsweise für die Obst- und Gemüseproduktion, elektrisch betriebene Aquakulturen, die Weinproduktion oder auch die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.“

Den Zuschuss abwickeln werde die AMA, „zielgerichtet und unbürokratisch“. Ausgearbeitet ist das Modell für den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft gemeinsam durch das Ministerium, die Interessensvertretung und die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen geworden. Neumann-Hartberger abschließend: „Wir setzen unseren Kurs für Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit im Sinne der Bevölkerung und der Sicherung der hohen Qualität der Produkte aus österreichischer Landwirtschaft weiter fort.“

(Schluss)

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