SPÖ-Schieder/Muigg: ÖVP-Aussagen zu EMRK stellen österreichische Verfassung und EU-Verträge infrage | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

SPÖ-Schieder/Muigg: ÖVP-Aussagen zu EMRK stellen österreichische Verfassung und EU-Verträge infrage

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Entsetzt zeigen sich die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Theresa Muigg nach Aussagen führender ÖVP-Vertreter*innen zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. ****

SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder sagt: „Sind die Dämme endgültig gebrochen? Die Äußerungen der ÖVP sind brandgefährlich. Wer die EMRK infrage stellt, stellt damit auch die österreichisches Verfassung und die EU-Verträge infrage und übernimmt Forderungen der extremen Rechten. Als völkerrechtlicher Vertrag beinhaltet sie einen Katalog aus Grund- und Menschenrechten, zu denen sich die Staaten des Europarates nach den Verheerungen zweier Weltkriege verpflichtet haben. Sie ist ein zivilisatorischer Meilenstein und nicht Spielwiese für brandgefährlichen Rechtspopulismus aus dem Hause ÖVP. Ich fordere die ÖVP und alle ihre Vertreter*innen eindringlich dazu auf, sich zu den Menschenrechten und damit zum demokratischen Grundkonsens der Zweiten Republik zu bekennen.“

Theresa Muigg, Mitglied im Menschenrechtsausschuss des EU-Parlaments, ergänzt: „Um die Probleme in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu lösen, braucht es ein Ende der Blockade einer solidarischen EU-Asylreform. Offensichtlich verwechselt die ÖVP den Europarat und die Europäische Union, denn es ist rechtlich nicht möglich, die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik über die EMRK abzuändern. Die EMRK gründet sich auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und beinhaltet beispielsweise das absolute Verbot von Folter und Todesstrafe. Änderungen sind nicht möglich – wer das fordert, fordert eine Abschaffung oder einen Austritt aus der EMRK. International vertragliche Grund- und Menschenrechte infrage zu stellen, um gegen Geflüchtete Stimmung zu machen, ist eine klare Grenzüberschreitung.“

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, über die Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie steht in Österreich im Verfassungsrang und ist Teil des Vertrags über die Europäische Union. Eine Reform der Asylgesetzgebung der EU steht derzeit in Verhandlungen in den europäischen Institutionen und basiert auf sekundärrechtlichen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union. (Schluss) lp

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