Zadić: 2 Mrd. € für Justiz ist klares Zeichen für Stärkung von Rechtsstaat und Demokratie | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Zadić: 2 Mrd. € für Justiz ist klares Zeichen für Stärkung von Rechtsstaat und Demokratie

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Die mittlerweile vierte Erhöhung des Justizbudgets seit 2020 stellt Justizministerin Alma Zadić zufolge einen enormen Beitrag zur Stärkung der Demokratie, des Rechtsstaats und der offenen Gesellschaft dar. Dass die Mittel für das Ressort erstmals die Zwei-Milliarden-Marke überschreiten, erachte sie als klares Zeichen der gesamten Bundesregierung für eine Stärkung von Rechtsstaat und Demokratie. Transparenz und eine starke und unabhängige Justiz sei das beste Schutzschild gegen Korruption, so die Justizministerin.

An Schwerpunkten stehe bei der Korruptionsbekämpfung und Wirtschaftskriminalität die Beschleunigung von Verfahren im Vordergrund. Es brauche die neuen Ressourcen in Form von 24 Planstellen für Richter:innen. Ihnen würden erstmals juristische Mitarbeiter:innen zur Seite gestellt. Fortgeführt werde auch der Kampf gegen Gewalt an Frauen, sei es im digitalen Raum oder in der realen Welt. Verstärkt werde zudem die Bekämpfung von Cyberkriminalität und Kriminalität im Netz, nannte Zadić die Zahl von 24 zusätzlichen Staatsanwält:innen. Bei den IT-Expert:innen werde um zehn Planstellen erweitert und die eigne IT-Forensik ausgebaut. Mit 15 Mio. € für den Gewaltschutz sollen insbesondere Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen gefördert werden.

Die Justiz soll 2023 laut Budgetentwurf 2,087 Mrd. € erhalten, um 214,9 Mio. € bzw. 11,5% mehr als 2022. Die Zahl der Planstellen im Justizbereich soll demnach nächstes Jahr um 132 Stellen auf 12.381 erhöht werden, in den Folgejahren sind jedoch keine neuen Planstellen geplant. 54,2% der neuen Stellen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen, 5% für das Bundesverwaltungsgericht und 33,6% für die Justizanstalten. Veranschlagt sind an Personalausgaben kommendes Jahr 984,9 Mio. €.

Neben den Mehraufwendungen im Personalbereich (+78,9 Mio. € ), Dolmetschgebühren und Honoraren für Sachverständige schlagen demzufolge vor allem Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung im Maßnahmenvollzug bzw. der forensischen Nachbetreuung und Mehrkosten im Strafvollzug zu Buche. Aus Rücklagen werden 15 Mio. € zur Sanierung und Ausweitung der Justizanstalt Göllersdorf im Jahr 2023 eingepreist. Mit einem Betrag von 1,7 Mrd. € sind 2023 die geplanten Einzahlungen um rund 119 Mio. € höher als 2022. Bis zum Ende des Bundesfinanzrahmens 2026 soll das Justizbudget auf rund 2,16 Mrd. € ansteigen.

Die FPÖ brachte in der Debatte im Nationalrat zwei Entschließungsanträge ein und forderte die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung sowie den Abschluss von Staatsverträgen, um zu forcieren, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger:innen zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden.

Debatte über Fortschritte und Herausforderungen

Die österreichische Bevölkerung habe hohes Vertrauen in die Justiz, anerkannte Selma Yildirim (SPÖ), dass mit den Budgeterhöhungen der letzten Jahre geschafft worden sei, ein "Aushungern" der Justiz zu stoppen. Sie sieht aber auch große Herausforderungen, etwa beim Thema Cybercrime oder Hass im Netz, denen das Budget nicht gerecht werde. Im Strafvollzug sei zudem keine einzige neue Planstelle für die Justizwache vorgesehen, kritisierte Yildirim. Auch große Reformen wie etwa die Bundesstaatsanwaltschaft würden fehlen. Petra Bayr (SPÖ) bemängelte unter anderem, dass die Whistleblower-Richtlinie bereits hätte umgesetzt werden müssen, was bisher nicht passiert sei. Bei der Korruptionsbekämpfung sollte man zu den internationalen Benchmarks auf den neuesten Stand kommen.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hielt dem die solide Absicherung der Justiz entgegen, die zum vierten Mal in Folge forciert werde. Die Mittel würden etwa in die Ausstattung und Sanierung der Justizanstalten fließen, zudem würden auch die Planstellen ausgebaut. Genau im Bereich Cybercrime werden Prammer zufolge Fachkenntnisse zur Verfügung gestellt und dem wesentlichen Bereich des Gewaltschutzes komme mehr und mehr an Mitteln zu. Georg Bürstmayr (Grüne) hob etwa hervor, dass der elektronische Akt Schritt für Schritt in allen Verfahrensarten eingeführt werde und wies auf die weiteren Planstellen gegen Cyberkriminalität hin.

Aus Sicht von Harald Stefan (FPÖ) relativieren sich die zusätzlichen Mittel für die Justiz allerdings aufgrund der Inflation. Er kritisierte vor allem, dass es bei Justizwache und den Kanzleistellen keine Verbesserungen gebe. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft sei nicht budgetiert, wiewohl er hier eine Dreierspitze für völlig verfehlt halte. Für eine eigene Zuständigkeit für Cybercrime, die im Raum stehe, fehle ihm eine Definition des Bereichs. Christian Lausch (FPÖ) schloss sich der Kritik an, dass es "null für die Justizwache" gebe. Der Strafvollzug sei in diesem Budget das größte Stiefkind und Verlierer.

Die personelle Aufstockung setze dort an, wo es notwendig sei, und zwar in den Bereichen Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei der Bekämpfung von Hass im Netz oder etwa bei der Ausrollung von Justiz 3.0, so Michaela Steinacker (ÖVP). Die Strafanstalten müssen ihr zufolge ausgebaut und modernisiert werden. Wichtig sei zudem das Thema Gewaltschutz und die zusätzlichen Mittel von 15 Mio. €. Auch Johann Singer (ÖVP) betonte, die Investitionen in die Justizanstalten halte er für sehr wichtig. Die große Steigerung für Personal betreffe nicht nur die Inflation, vielmehr gebe es auch zusätzliche Planstellen.

Dass im Justizbudget rein monetär erstmals die Zwei-Milliarden-Euro-Marke geknackt werde, merkte Johannes Margreiter (NEOS) positiv an. Ein Budget bestehe aber nicht nur aus Zahlen, auch Reformbedarf wie etwa zum Kindsrecht, zum Familienrecht und Scheidungsrecht müssten dringend diskutiert werden. Zum Thema EMRK appellierte er an die ÖVP "Beenden Sie diese Diskussion", zumal damit an den Fundamenten des Staates gerüttelt werde und keine einzige Änderung dazu führen werde, dass man im Asylbereich damit weiterkomme.

Die Schlussabstimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2023 und zum Bundesfinanzrahmen 2023-2026 samt den dazu während der dreitägigen Plenarberatungen eingebrachten Anträgen finden am Ende der Debatten zu den einzelnen Budgetkapiteln am Donnerstag statt. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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Details zum Budget 2023, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.

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