Parlament: TOP im Nationalrat am 18. November 2022 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 18. November 2022

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Mit Gesetzesvorhaben abseits des Budgets werden sich die Abgeordneten in der Nationalratssitzung am Freitag befassen. Konkret geht es dabei um ein neues Buchpreisbindungsgesetz, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen und die Umsetzung einer Digitalisierungs-Richtlinie der EU im Bereich des Gesellschaftsrechts. Zudem werden zwei Volksbegehren – eines zum Thema Impfpflicht, eines mit der Forderung nach Neuwahlen – einer Ersten Lesung unterzogen. Auch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien über die Finanzierung des weiteren U-Bahn-Ausbaus und mehrere Rechnungshofberichte, etwa zur Corona-Kurzarbeit, liegen den Abgeordneten zur Beratung vor. Zu erwarten sind weiters mehrere Entschließungen, etwa zu den Frauenprotesten im Iran und zur Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Tourismusbranche. Eine Fragestunde findet nicht statt.

Volksbegehren "Keine Impfpflicht"

Gestartet wird der Plenartag um 09.00 Uhr mit einer neuerlichen Debatte über das Thema Impfpflicht. Das dem Nationalrat dazu vorliegende Volksbegehren war noch vor der endgültigen Aufhebung der COVID-19-Impfpflicht eingeleitet worden. Die insgesamt 242.168 Unterzeichner:innen (3,81% der Wahlberechtigten) pochen auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Ihrer Meinung nach würde eine "Zwangsimpfung" gegen SARS-CoV-2 einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger:innen darstellen, zumal auch Geimpfte eine Infektion weitergeben könnten und es nachweislich zu Todesfällen und Impfschäden in zeitlich engem Konnex zur Impfung gekommen sei.

Der Nationalrat wird daher aufgefordert, ein Gesetz zu beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen bzw. Personen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und im Privatbereich zu benachteiligen. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollten zudem unter Strafe gestellt werden. Nach einer ersten Debatte über die Forderungen soll das Volksbegehren dem Gesundheitsausschuss zugewiesen werden.

Volksbegehren "Rücktritt Bundesregierung"

172.712 Personen bzw. 2,72% der Wahlberechtigten haben ein Volksbegehren unterzeichnet, das die Auflösung des Nationalrats und vorzeitige Neuwahlen zum Ziel hat. Durch den Auflösungsbeschluss soll der Weg für eine unverzügliche Abberufung der Bundesregierung und die Ernennung einer Expertenregierung frei gemacht werden, heißt es im Antragstext der Initiative.

Begründet wird die Forderung mit der nach Ansicht der Unterzeichner:innen offenkundigen "Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung", wobei insbesondere die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Zentrum der Kritik stehen. Diese seien unverhältnismäßig, nicht evidenzbasiert und teilweise verfassungswidrig gewesen, wird unter anderem moniert. Zudem werfen die Unterzeichner:innen der Regierung eine Spaltung der Gesellschaft vor und orten eine Unterdrückung von Kritiker:innen. Mitschuld am "Chaos" hat nach Meinung der Initiator:innen nicht zuletzt die – von Parteien dominierte – repräsentative Demokratie, sie fordern daher auch einen Ausbau direktdemokratischer Instrumente nach dem "Züricher Modell".

Über dieses Volksbegehren wird in weiterer Folge der Verfassungsausschuss beraten.

Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen

Durch die im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossenen Änderungen im Epidemiegesetz soll eine solide rechtliche Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen geschaffen werden. In der aktuellen COVID-19-Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wird die Vervollständigung der Grundimmunisierung ab einem Alter von fünf Jahren empfohlen. Diese sollte ab sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Um die Betroffenen dafür zu sensibilisieren bzw. die Bereitschaft für die Impfung zu erhöhen, soll mit den Anpassungen im Epidemiegesetz der Gesundheitsminister ermächtigt werden, personalisierte Erinnerungsschreiben zu versenden.

Für die praktische Umsetzung der Maßnahme wird laut Gesetzentwurf die ELGA GmbH verantwortlich sein, die dazu auch Daten des zentralen Impfregisters verwenden kann.

Forderung zu Lebendtiertransporten

Wenig Aussicht auf Erfolg dürfte ein Antrag der SPÖ zum Thema Tiertransporte haben. Die Sozialdemokraten fordern in Reaktion auf Medienberichte schon seit längerem, Schlachtviehtransporte nur zum nächstgelegenen Schlachthof bzw. über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze hinweg zu erlauben sowie Tiertransporte in Drittstaaten generell zu untersagen. Die Initiative fand im Gesundheitsausschuss aber keine Mehrheit. Der Vorschlag sei nicht ideal, da etwa bei Transporten aus Vorarlberg "schnell einmal zwei Grenzen" überquert werden müssen, argumentierten die Grünen. Außerdem sei nicht sichergestellt, dass der nächstgelegene Schlachthof immer auch der passende sei, da es z.B. bei der Verarbeitung von Biofleisch andere Anforderungen gebe.

Ausreichender Tollwutschutz für Welpen

Ebenso im Gesundheitsausschuss in der Minderheit blieb ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Oppositionsparteien zum Thema illegaler Welpenhandel. SPÖ, FPÖ und NEOS geht es darum, dass alle Welpen, die von kommerziellen Händlern nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und beim Import ein Mindestalter von fünfzehn Wochen aufweisen müssen. Derzeit reicht für den Import von Hunde- und Katzenwelpen ab acht Wochen eine selbst ausgestellte "Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung" ohne Tollwutimpfung. ÖVP und Grüne sehen die Forderungen als bereits erfüllt und in Umsetzung an, weshalb sie den Oppositionsantrag ablehnten.

Zeitnahe Veröffentlichung von Empfehlungen des Tierschutzrates

Breite Zustimmung im Gesundheitsausschuss erhielt hingegen eine Entschließung, die auf einem NEOS-Antrag beruht und auf eine zeitnahe Veröffentlichung der Berichte des Tierschutzrates abzielt. Zudem soll dem Tierschutzbericht künftig eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der vom Tierschutzrat ausgesprochenen Empfehlungen beigefügt werden. Gegen den abgeänderten NEOS-Antrag stimmte lediglich die SPÖ: Sie befürchtet Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Empfehlungen von mindestens sechs Monaten.

Altersdiskriminierung im Bankwesen

Auch der Konsumentenschutzausschuss wendet sich mit einem Anliegen an die Regierung. Auf Basis eines Koalitionsantrags wird das Justizministerium ersucht, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, der mehr Rechtssicherheit bei Kreditvergaben an Senior:innen bietet. Zum einen sei die Diskriminierung von Kreditsuchenden aufgrund ihres Alters zu vermeiden, zum anderen benötigten die Banken nach Meinung der Ausschussmehrheit mehr Handlungsspielraum für Kreditvergaben.

Zwei weitere Anträge zu diesem Thema wurden im Ausschuss mit Mehrheit von ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnt. Die Sozialdemokrat:innen treten in ihrer Initiative für eine gesetzliche Regelung ein, die es Pensionist:innen ermöglicht, Kredite zu den üblichen Rahmenbedingungen aufzunehmen. Die FPÖ fordert Lösungen, damit Altersdiskriminierung bei Kreditkartenverlängerungen, bei der Höhe des Überziehungsrahmens und bei der Kreditvergabe entgegengewirkt wird.

EU-weites Recht auf Reparatur

Einstimmig spricht sich der Konsumentenschutzausschuss für ein EU-weites Reparaturrecht aus. Grundlage dafür war ein ÖVP-Grünen- Entschließungsantrag auf Ausstattung von Produkten mit umfassenden Informationen über Reparierfähigkeit, über Ersatz- und Verschleißteile sowie Wartung. Zudem brauche es begleitende bewusstseinsbildende Maßnahmen hin zu einer "Kultur der Reparatur", um Produkte so lange wie möglich gebrauchsfähig zu machen.

Prüfung von Gesetzeslücken bei Kindesmissbrauch

Mit einer Entschließung aus dem Justizausschuss wird die Justizministerin zu einer Prüfung von Gesetzeslücken im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch aufgefordert. Konkret soll untersucht werden, ob Strafbestimmungen gegen die Verbreitung und den Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet sowie gegen Kauf und Verkauf von Kindersexpuppen fehlen. Außerdem soll die Justizministerin evaluieren, inwiefern das Pornographiegesetz in seiner jetzigen Form dem Schutz von Minderjährigen gerecht wird.

Ausgangspunkt für die – einstimmig angenommene – Initiative war die Forderung der Freiheitlichen nach einem Gesetzentwurf, der das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie auch den Verkauf von Kindersexpuppen unter Strafe stellt. Dieser Antrag blieb in der Minderheit.

Online-Unternehmensgründungen und Firmenbuchgebühren

Für das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene "Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2022" stimmten im Justizausschuss ÖVP, FPÖ und Grüne. In Umsetzung der EU-Digitalisierungs-Richtlinie sollen damit etwa Online-Firmenbuchanmeldungen von Einzelunternehmen ermöglicht werden. Zu zahlreichen Änderungen kommt es auch bei Firmenbuchgebühren. So sollen etwa für die erstmalige Eintragung eines Unternehmens einheitliche Gebühren vorgesehen werden. Eintragungsgebühren für Änderungen im Firmenbuch soll es nur mehr für ausgewählte Tatbestände geben. Mit der Einrichtung der digitalen Bürger:innen- und Unternehmensplattform "JustizOnline" wird laut Erläuterungen zudem ein einfacher und bürger:innenfreundlicher Zugriff auf das Grund- und Firmenbuch ermöglicht.

Unternehmen in Österreich würden sich durch die Änderungen künftig jährlich rund 7,5 Mio. € an Gebühren ersparen, strich Justizministerin Alma Zadić im Ausschuss hervor. Damit handle es sich um eine Maßnahme im Sinne des österreichischen Wirtschaftsstandorts. Die NEOS kündigten an, einige Punkte des Gesetzes bis zur Abstimmung im Plenum noch genauer prüfen zu wollen.

Im Antrag ist auch eine Regelung enthalten, wonach bei Veröffentlichungen im Bereich des Firmenbuchs neben der Ediktsdatei auch die Wiener Zeitung "(vorerst) weiterhin" zum Einsatz kommen soll. Die SPÖ sah im Ausschuss die vorliegenden Maßnahmen untrennbar mit dem Schicksal der Zeitung verbunden. Seitens der ÖVP wurde in diesem Zusammenhang auf ein Gesetz zur Wiener Zeitung verwiesen, das sich derzeit in Begutachtung befinde.

Verurteilung der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste im Iran

Auf Basis eines Entschließungsantrags der SPÖ spricht sich der Außenpolitische Ausschuss für eine Verurteilung der gewaltsamen Niederschlagung der aktuellen Proteste im Iran aus. Konkret ersuchen die Abgeordneten die Bundesregierung, gegenüber dem Iran unmissverständlich klarzumachen, dass Menschenrechte, insbesondere Frauenrechte, sowie Versammlungs- und Pressefreiheit gewahrt werden müssen. Auch eine rasche und transparente Aufklärung der Todesursache von Mahsa Amini sowie eine unverzügliche Freilassung der im Zuge der Proteste inhaftierten Demonstrant:innen und Journalist:innen sind ihnen ein Anliegen. Der von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gemeinsam adaptierte SPÖ-Antrag erhielt im Ausschuss einhellige Zustimmung.

U-Bahn-Ausbau in Wien

Eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn wurde im Verkehrsausschuss von allen Fraktionen befürwortet. Obwohl die FPÖ außerdem noch eine bessere Anbindung der ländlichen Regionen an das öffentliche Verkehrsnetz einfordert, ist im Plenum ebenfalls einhellige Zustimmung zu dem Bauvorhaben betreffend die U-Bahnlinien U2 und U5 zu erwarten. Die Gesamtkosten der Linienkreuzung von U2 und U5 bzw. der Linienausweitung, die bis 2033 abgeschlossen sein soll, betragen 5,741 Mrd. €. Bund und Land Wien teilen sich die Mittel zu jeweils 50%. Mit dem Ausbau fördere man das im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der Verbesserung des Nahverkehrs insbesondere in den Ballungsräumen, betonte Verkehrsministerin Leonore Gewessler im Ausschuss.

Neuregelung der Buchpreisbindung ab 2023

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Buchpreisbindung ist im Kulturausschuss auf breiten Konsens gestoßen. Ziel des Gesetzes ist es, "das Kulturgut Buch" weiterhin zu schützen und ein breites und qualitätsvolles Angebot von Büchern zu angemessenen Preisen sicherzustellen, wie Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer erklärte. Ihr zufolge sollen mit dem Entwurf Lücken geschlossen und Präzisierungen getroffen werden.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Ersetzung des Begriffs "Letztverkaufspreis" durch den Begriff "Mindestpreis", der einen Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer darstellt. Diesen durch Verleger:innen bzw. Importeur:innen bekanntzumachenden Mindestpreis dürfen Letztverkäufer:innen höchstens um 5% unterschreiten. Ausnahmen gelten für angekündigte so genannte "Lagerabverkäufe". Außerdem kann beim Verkauf an öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken ein Rabatt von bis zu 10% gewährt werden. Auch Hörer:innen an Universitäten und Hochschulen, Branchenkolleg:innen und den Autor:innen selbst dürfen günstigere Preise angeboten werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz Anfang 2023.

Eigenes Stipendienprogramm für Künstler:innen mit Kindern

Wohl keine Mehrheit erhalten wird hingegen ein Antrag der SPÖ, der darauf abzielt, im Bereich der Kulturförderung – im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie – die Bedürfnisse von Künstler:innen mit Betreuungspflichten stärker zu berücksichtigen. So schlägt die SPÖ etwa vor, ein eigenes Stipendienprogramm für Künstler:innen mit Kindern zu schaffen. Aus Sicht von ÖVP und Grünen werden allerdings bereits ausreichend Maßnahmen gesetzt, weshalb sie den Antrag im Kulturausschuss ablehnten. Auch die FPÖ ist von der Initiative nicht überzeugt. Die NEOS wollen stattdessen das Kinderbetreuungsangebot verbessern, insbesondere in den Abendstunden.

Kinderbetreuung in der Tourismusbranche

Mit einem Appell, innovative Kinderbetreuungsangebote im Tourismusbereich zu konzipieren, wendet sich der Tourismusausschuss an Wirtschaftsminister Martin Kocher. Die Koalitionsparteien haben mit ihrem einstimmig angenommenen Antrag eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Tourismusbranche vor Augen und regen Pilotprojekte hinsichtlich bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote an. Die spezifischen Ausgangsbedingungen im Tourismus – etwa die Kleinstrukturiertheit oder saisonale Schwankungen in der Branche – aber auch gesellschaftliche Veränderungsprozesse würden Innovation erfordern, um den Mitarbeiter:innen attraktive Beschäftigungsangebote zu unterbreiten. Dabei gelte es, sowohl den individuellen betrieblichen, als auch den regionalen Voraussetzungen bestmöglich gerecht zu werden.

Zwei Anträge der Opposition gelten mit der vom Ausschuss gefassten Entschließung als miterledigt. Die SPÖ forderte eigene Betriebskindergärten in der Tourismusbranche als Startschuss für eine Trendwende, die NEOS ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung von Kinderbetreuungsangeboten im ländlichen Raum, um dem sinkenden Vollzeitanteil im Bereich Tourismus, Hotellerie und Gastronomie entgegenzuwirken.

Rechnungshofbericht zu COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen

Zum Abschluss der Plenarwoche stehen schließlich drei Rechnungshofberichte zur Diskussion. Bei den staatlichen Hilfen für Betriebe, die ihre Mitarbeiter:innen während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 in Kurzarbeit schicken mussten, wären bessere Kontrollen nötig gewesen, stellt der Rechnungshof (RH) in einem Prüfbericht zur COVID-19-Kurzarbeit fest. Zudem weist er darauf hin, dass möglicher Beihilfenmissbrauch kaum aufzudecken gewesen sei. Zwar sei die Corona-Kurzarbeit zur Sicherung von Arbeitsplätzen gerechtfertigt gewesen, meinen die Prüfer:innen, allerdings bezweifeln sie, ob ausreichend Treffsicherheit der Hilfen gewährleistet war, und kritisieren, dass die Corona-Kurzarbeitshilfen von den Sozialpartnern ohne Mitwirkung von Expert:innen des Arbeitsministeriums sowie des AMS entwickelt wurden. Auch sei es am Beginn der Maßnahme durch zu spät entdeckte Auszahlungsfehler zu einer ungewollten Überzahlung von 500 Mio. € gekommen. Im Sinne einer Missbrauchsprävention rät der Rechnungshof dem Ministerium zu mehr Transparenz bei der Förderabwicklung.

Überbetriebliche Lehrlingsausbildung des AMS

Im Jahr 2019 überprüfte der Rechnungshof die überbetriebliche Lehrlingsausbildung, eine Ausbildungsmaßnahme des Arbeitsmarktservice. Dabei wurde der Fokus auf die Umsetzung bei der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS), beim AMS Oberösterreich und beim AMS Wien gelegt. Konkret geht es um jene beim AMS vorgemerkte Lehrstellensuchende mit abgeschlossener Schulpflicht, die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine geeignete betriebliche Lehrstelle finden konnten oder die eine betriebliche Lehre abgebrochen hatten. Die überbetriebliche Lehrlingsausbildung (ÜBA) ist als Auffangmaßnahme für diese Jugendlichen konzipiert, erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss und sprach sich für bundesweit vergleichbare Kenndaten zu den Kosten aus. Im Jahr 2018 betrugen die Auszahlungen des AMS für die ÜBA 173,55 Mio. €.

Bestellung von Aufsichtsräten

Als zum Teil "unzureichend" erachtete der Rechnungshof Bestellungen von Aufsichtsräten in Beteiligungsunternehmen von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und dem ehemaligen Verkehrsministerium (nun Klimaschutzministerium). Unzureichend war laut Rechnungshofpräsidentin Kraker die Feststellung der fachlichen sowie persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. Erhebliche Mängel erkannte das Prüforgan in allen genannten Ministerien bei der Prüfung möglicher Rollen- und Interessenkonflikte. Besondere Kritik galt der unzureichenden Dokumentation von Auswahlentscheidungen. Der Rechnungshof prüfte 166 Aufsichtsratsbestellungen in 20 Unternehmen des Bundes der Jahre 2016 bis September 2020. Die ausgewählten Unternehmen befanden sich im Allein- oder im Mehrheitseigentum des Bundes. Im Fokus der Prüfung stand die Frage, ob bei der Auswahl von Personen gesetzliche Vorgaben sowie Compliance-Regelungen eingehalten wurden. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ mitverfolgt werden.


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