ÖGB-Schumann: Freistellung von Schwangeren ist weiterhin ausständig
Nach gewerkschaftlichem Druck und angesichts der aktuellen COVID-Infektionszahlen hat die Regierung die Risikogruppenregelung bis Jahresende ein weiteres Mal verlängert. Das kann aber aus ÖGB-Sicht nicht die letzte notwendige Verlängerung oder einzige dringend nötige Maßnahme gewesen sein. Schwangere wurden nämlich wieder einmal vergessen. Zuletzt forderte der ÖGB außerdem eine Verlängerung über das Jahresende hinaus, da die Pandemie mit 31.12. sicher nicht zu Ende sein wird.
Wiedereinführung der Freistellung auch für Schwangere
Dringend besseren Schutz braucht es unbedingt für schwangere Arbeitnehmerinnen: „Schwangere wenden sich an uns und sind verunsichert, da sie seit Anfang Juli ohne Schutz dastehen. Daher fordern wir weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB.
Freistellung für Schwangere aller Berufsgruppen
Bis Juni waren nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt – diese Freistellungsregelung ist mit einer Übergangsregelung Ende Juni ausgelaufen. Seither ist völlig unklar, wie es weitergehen soll. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend wieder Planungssicherheit statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann abschließend.
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