FPÖ – Schmiedlechner/Kainz zu Tierschutzvolksbegehren: „Schlachttiertransporte nur zum nächstgelegenen Schlachthof erlauben“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ – Schmiedlechner/Kainz zu Tierschutzvolksbegehren: „Schlachttiertransporte nur zum nächstgelegenen Schlachthof erlauben“

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„Ich bin sehr froh, dass wir heute das Volksbegehren ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘ im parlamentarischen Gesundheitsausschuss diskutieren konnten“, sagte der freiheitliche Agrarsprecher NAbg. Peter Schmiedlechner. Fast 427.000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterstützt. „Wir gratulieren zu dieser wertvollen Initiative unseres freiheitlichen Tierschutz-Landesrates Gottfried Waldhäusl“, sagten die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Schmiedlechner und Kainz.

„Es ist sicher möglich, dass die Schlachttiertransporte nur zum nächstgelegenen Schlachthof fahren und dann weiter nur das Fleisch transportiert wird. So halten wir die Transportwege kurz und schützen die Tiere, soweit es möglich ist“, zeigte sich Schmiedlechner überzeugt und weiter: „Besonders ärgerlich ist es, dass durch die Schlachtviehimporte nach Österreich, dann die ausländischen Tiere durch die Schlachtung bei uns sozusagen ‚eingebürgert‘ werden. Sie bekommen den ‚AT-Stempel‘, der oft als Herkunftskennzeichnung verstanden wird. Durch dieses verbreitete Missverständnis glauben die Kunden dann, heimisches Fleisch gekauft zu haben“, erklärte Schmiedlechner.

Der designierte FPÖ-Tierschutzsprecher NAbg. Alois Kainz wandte sich an den zuständigen Minister Rauch und wollte wissen, wann sich dieser für eine EU-weite Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens einsetzen wird. „Wir müssen global und in diesem Fall EU-weit denken“, betonte Kainz, der eine EU-weite Lösung im Sinne der vielen Unterzeichner forderte.

„Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern, den Experten und den Organisatoren“, betonten die Freiheitlichen. „Wir werden dieses Thema auch weiterhin bearbeiten und dann hoffentlich Schritt für Schritt auch umsetzen können. Fangen wir gemeinsam bei einer lückenlosen Herkunftskennzeichnung an!“, so Schmiedlechner und Kainz.

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