Familienausschuss: Zahlreiche oppositionelle Vorschläge zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes und des Papamonats | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Familienausschuss: Zahlreiche oppositionelle Vorschläge zur Reform des Kinderbetreuungsgeldes und des Papamonats

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In der heutigen Sitzung des Familienausschusses befassten sich die Abgeordneten mit insgesamt 16 Anträgen der Opposition, die zum Großteil vertagt wurden. Inhaltlich deckten sie eine breite Palette ab und reichten von Vorschlägen zur Erhöhung der Väterbeteiligung, einer Reform des Kinderbetreuungsgeldes, Verbesserungen beim Papamonat bis hin zur Stärkung der Kinderrechte. Vertagt wurde auch das von über 138.000 Personen unterstützte "Mental Health Jugendvolksbegehren", das in einer der kommenden Ausschusssitzungen ausführlich behandelt werden soll (1630 d.B.). Es enthält u.a. Forderungen nach leicht zugänglichen, unbürokratischen und flächendeckenden Angeboten zur Prävention und zur Früherkennung psychischer Belastungen.

Opposition drängt auf Verbesserungen beim Papamonat und Reform des Kinderbetreuungsgeldes

Ungerechtigkeiten bei der Gewährung des sogenannten Papamonats orten die Freiheitlichen (1738/A(E)). Seit dem 1. September 2019 haben alle unselbständig erwerbstätigen Väter einen gesetzlichen Anspruch auf den Familienzeitbonus (22,60 € pro Tag), wenn sie sich nach der Geburt ihres Kindes vier Wochen der Familie widmen wollen, erläutert Edith Mühlberghuber (FPÖ). Voraussetzung dafür sei unter anderem, dass der Vater in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich hatte. Ausgeschlossen seien somit etwa Milizangehörige, die aufgrund einer Teilmobilmachung zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden oder einen dreimonatigen Corona-Assistenzeinsatz versehen haben, zeigen die Freiheitlichen auf. Da dies in keinster Weise nachzuvollziehen sei, soll in Hinkunft die Zeit des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes als kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Erwerbstätigkeit anerkannt und somit für den Familienzeitbonus anrechenbar sein, lautet die freiheitliche Forderung, die in der Grundintention auch von allen anderen Fraktionen mitgetragen wurde. Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP) wies auf rechtliche Probleme bei der Umsetzung hin, die noch gelöst werden müssten. Der Antrag wurde mit V-G-Mehrheit vertagt.

Auch die SPÖ setzte sich für eine Weiterentwicklung des Familienbonus in der Höhe von 700 € pro Monat ein, der derzeit nur von wenigen Vätern genutzt werde, zeigte Abgeordnete Petra Wimmer auf. Statt der angestrebten Zahl von rund 33.000 Vätern pro Jahr, haben in den Jahren 2019 und 2020 nur etwa 6.000 Personen den Bonus beantragt. Vier von zehn Befragten gaben sogar an, die Leistung gar nicht zu kennen. Da vor allem die geringe Höhe der Unterstützung bemängelt wurde, fordert die SPÖ-Familiensprecherin in einem – mehrheitlich vertagten Entschließungsantrag – die Umsetzung des Papamonats bei vollem Lohnausgleich (2744/A(E)). Reformbedarf bestehe auch hinsichtlich der Regelung, die auf einen gemeinsamen Haushalt von Eltern und Kind während der Bezugszeit abstelle. Bei einem Krankenhausaufenthalt der Mutter in dieser Zeit sei dieser aber nicht gegeben (2549/A(E)). Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis  der Koalitionsfraktionen auf das im Sozialausschuss beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket III abgelehnt.  

Generell brauche es nach Ansicht der SPÖ ein umfassendes Maßnahmenpaket, um den Anteil der Väter an der Kinderbetreuung zu erhöhen. Ansetzten müsste man etwa bei einer gerechteren Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit, dem Schließen der Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen, der allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeit oder der Einführung eines Familienarbeitszeit-Modells, wie dies vom ÖGB und der Arbeiterkammer bereits ausgearbeitet wurde. Parallel dazu müsse die Kinderbetreuung in Österreich ausgebaut und ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr sichergestellt werden (2881/A(E)).  Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Weitere "Baustellen" gebe es laut Petra Wimmer bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes, und zwar wenn die Eltern in unterschiedlichen EU-Staaten leben (1818/A(E)). Die Betroffenen würden vor allem darüber klagen, dass sie trotz wiederholter Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen im In- und Ausland, mehrere Monate, teils auch Jahre, auf die Erledigung ihrer Anträge warten müssten und von den Behörden nicht unterstützt würden. Bürokratische Tücken und die lange Bearbeitungsdauer beim Kinderbetreuungsgeld seien aber vor allem für Alleinerziehende existenzbedrohend. Beim einkommensabhängigen Modell wiederum müsse man nachweisen, dass in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Inland ununterbrochen ausgeübt wurde. Da noch länger mit einer angespannten Arbeitsmarktsituation zu rechnen sei, tritt die SPÖ für eine Neuregelung dieser Anspruchsvoraussetzung ein. Im Konkreten soll ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr gelten, innerhalb dessen das Erfordernis einer 182-tägigen Beschäftigung (nicht zusammenhängend) erfüllt werden muss (772/A(E)). Beide Initiativen wurden mehrheitlich vertagt.

Es wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung beschlossen, war Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP) überzeugt. Die noch geringe Nutzung des Papamonats führte er vor allem auf die Coronakrise zurück. Heike Grebien (Grüne) konnte sich eine höhere Geldleistung für den Papamonat vorstellen und räumte ein, dass noch eine Lösung für den angesprochenen Fall eines Krankenaufenthalts der Mutter nach der Geburt gefunden werden müsse.

NEOS für Neuregelung der Karenzzeiten, Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und Maßnahmen gegen "Parenting-Gap"

Auch die NEOS vermissen umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung. Einen vollen Lohnausgleich bei Inanspruchnahme des Papamonats lehnte Michael Bernhard jedoch dezidiert ab, weil dies zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Elternteilen führen würde. Er erinnerte jedoch die Bundesregierung daran, dass die EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Österreich noch nicht umgesetzt wurde (2748/A(E)). Wichtig wäre seiner Ansicht nach vor allem eine neue Verteilung der Karenzzeiten, um eine höhere Väterbeteiligung zu erreichen. Bis spätestens 2024 brauche es zudem Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldgesetz, betonte Bernhard. Den NEOS ist es zusätzlich ein Anliegen, dass beiden Elternteilen die gleichzeitige Nutzung von Karenzzeiten ermöglicht wird. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Weiters wünschte sich Bernhard eine automatische Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Außerdem soll nach Ansicht der NEOS ein besonderer Anreiz gesetzt werden, die kürzere einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen, weil damit eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt gefördert werde. Konkret soll die Tagessatz-Höchstgrenze, die seit über einem Jahrzehnt nicht mehr valorisiert wurde, ab 1. Jänner 2023 von 66 € auf 80 € erhöht und in der Folge regelmäßig angepasst werden (2608/A). Ralph Schallmeiner (Grüne) erklärte, dass insbesondere durch die beschlossene Valorisierung der Leistungen viele Anliegen des Antrags vorweggenommen worden seien. Auch die Zuverdienstgrenze habe man ausgeweitet. Der NEOS-Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

FPÖ: Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik

Für die Freiheitlichen steht bei der Debatte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Prinzip der Wahlfreiheit im Vordergrund. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern zu bleiben, wenn sie das wollen, oder Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen können, argumentiert Edith Mühlberghuber (2425/A(E)). Im Sinne eines bedarfsorientierten Angebots brauche es daher nicht nur einen Ausbau der institutionellen Einrichtungen, sondern etwa auch eine Förderung von flexiblen Möglichkeiten sowie von Tageseltern. Überdies sollte die Einrichtung von Betriebskindergärten forciert werden. All dies sollte in einem "Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz" abgebildet werden, das die bundeseinheitliche Finanzierung der differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik sicherstellt.

Sibylle Hamann (Grüne) bezeichnete den Antrag der Freiheitlichen als vage und äußerte den Verdacht, dass dieser auf etwas anderes abziele, als das, was explizit formuliert werde. Aus ihrer Sicht sollte die Kinderbetreuung zuhause nicht gefördert werden und bei "semiprivaten" Einrichtungen fehle die Qualitätskontrolle. Die Kinderbetreuungseinrichtungen fielen generell in die Kompetenz der Länder, weshalb groß angelegte Vorhaben des Bundes eine Verfassungsänderung voraussetzen würden, wie Nikolaus Prinz (ÖVP) zu bedenken gab. Michael Bernhard (NEOS) und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) fanden den Antrag grundsätzlich unterstützenswert, distanzierten sich aber vom Familienbild der FPÖ. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Weitere SPÖ-Forderungen: Jährliche Valorisierung der Bundesjugendförderung, Stärkung der Kinderrechte und Ausweitung der Freifahrtmöglichkeiten

SPÖ-Abgeordnete Eva Maria Holzleitner hält es für einen untragbaren Zustand, dass die Förderungen für Kinder- und Jugendorganisationen seit über 20 Jahren nicht mehr erhöht wurden (580/A(E)). Dies führe zu Wertverlusten von bis zu 60% der finanziellen Mittel, was auch immer wieder von den betroffenen Vereinen (z.B. Pfadfinder, katholische Jungschar etc.) beklagt werde. Gerade in schwierigen Zeiten sollten jedoch soziale Kontakte wie etwa Sommerlager allen Kindern ermöglicht werden, betonte Holzleitner, die einen Teuerungsausgleich durch eine jährliche Indexanpassung forderte.

Es handle sich dabei um ein absolut legitimes Anliegen, meinte Abgeordnete Sibylle Hamann (Grüne), die ebenfalls die Wichtigkeit von außerschulischen Aktivitäten hervorhob. Eine ähnliche Meinung vertrat Michael Bernhard, der jedoch statt einer jährlichen eine regelmäßige Anpassung der Mittel vorschlug. Mit dem Hinweis auf laufende Budgetverhandlungen wurde die Initiative auf Antrag von Carina Reiter (ÖVP) mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Sie sei selbst in vielen Jugendorganisationen tätig und kenne daher deren Sorgen, konstatierte Staatssekretärin Claudia Plakolm. Sie sehe sich jedenfalls als "starke Stimme" für die Jugendlichen und werde sich bei den laufenden Budgetverhandlungen für eine Aufstockung der Gelder einsetzen. Es sei aber auch schon in der Vergangenheit aufgrund der Flexibilität der Mittelverwendung zu einer Erhöhung um 23% gegenüber dem Jahr 2008 gekommen.

Auch wenn letztes Jahr der 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert wurde, stelle die Einhaltung der Kinderrechte noch lange keine Selbstverständlichkeit dar, heißt es in einem weiteren SPÖ-Antrag (1047/A(E)). Nach Ansicht der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner habe die türkis-grüne Regierung während der Corona-Pandemie zu wenig Rücksicht auf die Kinderrechte genommen, obwohl die gesetzten Maßnahmen teils gravierende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hatten. Es sei Aufgabe der Familienministerin, die Kinderrechte stärker in den Fokus ihrer Arbeit zu rücken und dabei auch Expert:innen zu Rate ziehen. Außerdem sollten nicht nur die Empfehlungen des UN-Kinderrechte-Ausschusses ernst genommen, sondern auch ein deutliches Zeichen der Sichtbarmachung und Wertschätzung der Kinderrechte gesetzt werden. Aus diesem Grund schlägt Holzleitner vor, jährlich am 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte, alle Bundesministerien mit einer Kinderrechte-Fahne zu beflaggen.

Auf ein vielfältiges dahingehendes Engagement der Bundesregierung verwies ÖVP-Mandatarin Maria Großbauer. Die Thematik der Kinderrechte spiele in viele Bereiche hinein, nicht zuletzt in die finanzielle Absicherung von Familien oder in den Gewaltschutz, wo bereits vieles geleistet werde. Auch wenn noch nicht alles auf diesem Feld "perfekt" laufe, stellte sie einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde.

In einem weiteren – mehrheitlich vertagten –  Entschließungsantrag tritt SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger dafür ein, dass künftig nicht nur Schüler:innen und Lehrlinge, sondern auch Jugendliche, die vom Ausbildungspflichtgesetz erfasst sind, öffentliche Verkehrsmittel gratis benutzen dürfen sollten. Außerdem soll es der Verwaltung des Familienlastenausgleichsfonds auf unbürokratische Weise ermöglicht werden, diese Änderung auch auf sonstige Ausbildungen, die durch Bundes- und Landesgesetze geregelt sind, anzuwenden (2736/A). Es würde sich zudem dabei nur um eine kleine Gruppe von Jugendlichen handeln, die es im Leben ohnehin etwas schwerer haben.

FPÖ will Gütesiegel für Kinder- und Jugendbetreuungsangebote einführen sowie jährliche Anpassung der Familienbeihilfe

Für die bundesweite Einführung von einheitlichen Qualitätsstandards im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung sowie für die Einführung eines Gütesiegels macht sich die FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker in einem Entschließungsantrag stark, der dann mehrheitlich vertagt wurde (2712/A(E)). Trotz eines breit gefächerten Angebots und einer starken Nachfrage von Seiten der Eltern in diesem Bereich gebe es beispielsweise keinerlei Anforderungen an das dort eingesetzte Personal, weder in Bezug auf die Ausbildung noch hinsichtlich allfälliger einschlägiger Vorstrafen. Es brauche Auflagen für die  Ausbildung aller Mitarbeiter:innen sowie ein lebenslanges Beschäftigungsverbot für ehemalige Sexualstraftäter in sämtlichen Bereichen der Kinder- und Jugendbetreuung. Auch würden eigene Kinderschutzbeauftragte sowie Kinderschutzkonzepte für diesen Sektor fehlen.

Laut Sibylle Hamann von den Grünen werde im Schulbereich bereits an einem Qualitätssicherungsverfahren gearbeitet. Eva Maria Holzleitner (SPÖ) verwies auf bereits bestehende gute Kinderschutzkonzepte, auf die man zurückgreifen könnte. Allerdings seien diese nur mit einem entsprechendem Budget umsetzbar. Verurteilte Missbrauchstäter sollten nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, urteilte Gudrun Kugler (ÖVP), die ein generelles Beschäftigungsverbot unterstützte. Was die Kinderschutzkonzepte angeht, so gebe es von Seiten des Ministeriums nicht nur Muster dafür, sondern auch Fördergelder, um die Konzepte umzusetzen.

Im Unterschied zu den Pensionen werde die Familienbeihilfe nicht regelmäßig erhöht und an die Inflation angepasst, zeigt Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ) in einem weiteren Entschließungsantrag ihrer Fraktion auf (1733/A(E)), der bei der Abstimmung keine Mehrheit fand. Da es seit dem Jahr 1992 nur zu ungenügenden Valorisierungen gekommen sei, würden die einzelnen Beträge auf dem Niveau der späten 70er Jahre liegen. Es sei daher dringend notwendig, die Familienbeihilfe in einem Ausmaß zu erhöhen, welches den dadurch entstandenen Wertverlust ausgleicht, fordern die Freiheitlichen. Außerdem müsse eine jährliche Indexanpassung sichergestellt werden. Gudrun Kugler (ÖVP) sah die FPÖ-Forderungen bereits durch beschlossene Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, wie etwa die Entlastungspakete, abgedeckt.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der FPÖ, in dem sie erneut auf die Indexierung der Familienbeihilfe pochte (2728/A(E)). Werde nämlich die Leistung in unveränderter Höhe trotz unterschiedlicher Preisniveaus in den jeweiligen EU-Ländern gewährt, komme es je nach Kaufkraft zu einer Überförderung oder in wenigen Fällen auch zu einer Unterförderung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dieser Causa werde aber von den Freiheitlichen grundsätzlich anerkannt, konstatierte Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ).  

NEOS: Eine warme, gesunde Mahlzeit pro Tag für jedes Kind in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Da Ernährung eine maßgebliche Bedeutung für die Gesundheit der Menschen habe, brauche es nach Ansicht der NEOS mehr Bewusstsein für gesundes Essen. Dabei müsse man schon bei den Kindern ansetzen, ist Abgeordneter Michael Bernhard überzeugt, der auf erfolgreiche Programme wie "gesunde Jause" oder die Schulmilchaktion verweist (2394/A(E)). Obwohl es in Österreich einen breiten Konsens darüber gebe, dass etwa in den Schulen ein stärkerer Fokus auf die Qualität von Essen gelegt werden soll, wurde das Projekt "gesunde Schulbuffets" noch immer nicht bundesweit ausgerollt, bemängeln die NEOS. Sie fordern daher die zuständige Familienministerin auf, im Sinne der Chancengleichheit dafür zu sorgen, dass jedem Kind in einer öffentlichen Betreuungs- oder Bildungseinrichtung eine warme, gesunde Mahlzeit pro Tag zur Verfügung gestellt wird. Die notwendige Finanzierung dafür sollte aus den Mitteln des FLAF sichergestellt werden.

Grünen-Abgeordnete Sibylle Hamann begrüßte die Thematisierung dieses Anliegens und unterstrich die gesundheitliche, soziale und psychologische Funktion einer geregelten Ernährung für Kinder und Jugendliche. Sie gestand jedoch ein, dass Österreich noch weit von den Forderungen der NEOS entfernt sei. Es handle sich bei den Schulen um eine "unübersichtlichen Bereich mit vielen Playern" was die Kompetenzen betreffe, weshalb es keine einfache Lösung der Problematik gebe, wie auch Agnes Totter (ÖVP) zu bedenken gab. Hamann stellte einen Vertagungsantrag, der mit Stimmenmehrheit der Koalition angenommen wurde. (Schluss) sue/wit


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