Wiener Linien zur Zahlung von 375 EUR pro Semesterticket für sämtliche Teilnehmer/innen des Sammelverfahrens aufgefordert | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wiener Linien zur Zahlung von 375 EUR pro Semesterticket für sämtliche Teilnehmer/innen des Sammelverfahrens aufgefordert

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Entschädigung von 300 EUR pro Semesterticket soll Diskriminierungen wirksam verhindern

Nach dem vorliegenden Urteil eines Dreirichtersenats des Landesgerichts müssen die Wiener Linien nicht nur die Preisdifferenz von 75 EUR, sondern auch die Entschädigung für die erlittene Diskriminierung von 300 EUR bezahlen. Die Entschädigung von 300 EUR soll Diskriminierungen generell wirksam verhindern (Präventionsgedanke nach § 38 Abs 7 Gleichbehandlungsgesetz). „Andernfalls könnten marktbeherrschende Unternehmen wie die Wiener Linien einfach ein diskriminierendes Preismodell schaffen, ohne dass dies im Nachhinein spürbare Konsequenzen hätte.“, sagt Constantin Gulner, Geschäftsführer der Scrimber IT-Service GmbH, welche die Plattform ticketerstattung.at betreibt.

Bisher mehr als 12.000 Teilnehmer aus der EU und den Bundesländern

Der Musterklage von ticketerstattung.at lagen die Ansprüche von EU-Studierenden und einem Niederösterreicher zugrunde. Wie das Landesgericht rechtskräftig entschieden hat, stellt das derzeitige Preismodell eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar. Der Grund liegt darin, dass Studierende aus anderen EU-Staaten oft keinen Hauptwohnsitz in Wien haben und damit in vielen Fällen von der Benachteiligung betroffen sind. Die Ansprüche stehen nicht nur EU-Bürgern, sondern auch Studierenden aus den Bundesländern zu, so das Urteil. Das gilt auch für die Entschädigung in Höhe von 300 EUR.

Weitere rechtliche Schritte

Die Plattform ticketerstattung.at hat bereits die Wiener Linien zur Zahlung von 375 EUR pro Semesterticket für die übrigen Teilnehmer/innen des Sammelverfahrens aufgefordert und wird erforderlichenfalls auch weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Ansprüche für alle Studierenden durchzusetzen. „Den Wiener Linien steht es aber frei, vorher das Gespräch mit uns zu suchen. Bisher ist das trotz unseres Erfolgs beim Landesgericht noch nicht geschehen.“, so die Plattform. Eine Teilnahme bei der Sammelklage ist für die letzten sechs Semestertickets weiterhin möglich.

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