Wiederkehr/Hacker: Mit größtmöglicher Sicherheit in den Schulstart | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wiederkehr/Hacker: Mit größtmöglicher Sicherheit in den Schulstart

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Die Stadt Wien informiert über das behördliche Vorgehen in Sachen COVID-19 betreffend die Bildungseinrichtungen in Wien. 

Uns war immer sehr wichtig, dass wir zum Schulbeginn so viel Freiheit wie möglich, und so wenige Einschränkungen wie nötig gewährleisten. Zu dieser Freiheit gehört aber auch, dass wir die Pandemie nach wie vor ernst nehmen. Daher ist es wichtig,  dass wir Infektionen in den Schulen  versuchen zu verhindern. Und das können wir unter anderem damit, dass infizierte Schülerinnen und Schüler egal wie alt sie sind,  zu Hause bleiben!, so Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr. 

COVID-19 mag bei manchen aus dem Fokus geraten sein, jedoch dürfen wir deshalb nicht leichtsinnig werden und müssen uns professionell auf den Herbst vorbereiten. Ich bin sehr froh darüber, dass die Wiener Schul- und die Wiener Gesundheitsbehörde trotz der herausfordernden Situation gemeinsam klare Vorgaben für den Schulstart erarbeitet haben. So sorgen wir für mehr Klarheit aber auch mehr Sicherheit für die SchülerInnen, LehrerInnen und die Eltern. Darüber hinaus bitte ich alle, das Wiener Testangebot zu nutzen und noch vor Schulstart einen PCR-Test zu machen., so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. 

Grundsätzlich bleibt eindeutig festzuhalten: COVID-19 ist eine ansteckende Krankheit. Jede ansteckende Erkrankung beginnt mit der Infektion. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt erkrankten Personen, nicht am Unterreicht teilzunehmen. 

  • Für Kinder bis inklusive der 4. Schulstufe, die positiv getestet wurden, ist der Besuch der Schule, für Kinder unter 11 Jahren der Besuch von Kindergarten und Hort nicht zulässig, da für sie das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen ist.
  • Ab dem Vorliegen eines positiven Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 ist Folgendes zu beachten: Die positiv getesteten SchülerInnen müssen in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen, können aber noch an der Schule bleiben, sofern sie völlig symptomfrei sind. Das Tragen von FFP 2-Masken gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Maskenbefreiung darf die Bildungseinrichtung daher nicht besucht werden. Bei Maskenpflicht sollten nur gering pulsansteigende Aktivitäten ausgeübt werden und abgeschätzt werden ob das Beiwohnen sinnvoll/machbar ist (z.B. Kollapsgefahr bei Hitze – Zuschauen im Schwimmbad)
  • Auch bei mehreren bestätigten Erkrankungsfällen in den Bildungseinrichtungen sind in der Regel keine Klassen- oder Gruppenschließungen vorgesehen. Kontaktpersonen können die Bildungseinrichtungen weiterhin besuchen.
  • Kontaktpersonen wird eine Testung unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt empfohlen. Es gelten auch Antigentestungen einer autorisierten Stelle. Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen eines MNS ausgenommen.
  • Bei weiterbestehendem Haushaltskontakt ist den Kontaktpersonen eine Testung nach Bekanntwerden, am Tag 3 und 5 empfohlen.
  • Maskenbefreite Kontaktpersonen dürfen die Bildungseinrichtung besuchen.
  • Genesene, symptomfreie Personen sollten für 60 Tage nach der Genesung von Testungen ausgenommen werden.

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