WKÖ-Gleißner: „Aussagen des ÖGB zur Arbeitszeit sind unrichtig“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

WKÖ-Gleißner: „Aussagen des ÖGB zur Arbeitszeit sind unrichtig“

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Wien (OTS) – „Die Zahlen aus der Statistik sprechen eine deutliche Sprache: Die tatsächliche Arbeitszeit in Österreich liegt unter dem EU-Schnitt, nicht darüber“, stellt Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), klar. Er ist folglich verwundert über Ergebnisse einer ÖGB-Studie, wonach in Österreich 42,1 Stunden pro Woche gearbeitet würden, was angeblich Platz zwei der längsten Arbeitszeiten entspreche.

Gleißner dazu: „Laut Eurostat haben die Österreicherinnen und Österreicher im Jahr 2021 im Schnitt tatsächlich 32,7 Stunden pro Woche gearbeitet. Bei den Vollzeitbeschäftigten waren es 37,5 Stunden. Beide Werte liegen unter dem EU-Schnitt, der bei 35,2 Stunden inklusive Teilzeit oder bei 38,4 Stunden bei Vollbeschäftigung liegt.“

Die Erklärung: Bei der tatsächlichen Arbeitszeit werden die Urlaube und Feiertage berücksichtigt. Der ÖGB nennt hingegen selektiv die normale Arbeitszeit, wo die überdurchschnittlich vielen freien Tage in Österreich unter den Tisch fallen.

Auch die Argumentation, es werde ständig länger gearbeitet, ist anhand der Fakten nicht aufrecht zu halten, so Gleißner: „Die Eurostat-Zahlen belegen, dass jeder Arbeitnehmer 2021 um zwei Stunden pro Woche weniger als 2019 – also noch vor der Covid-Pandemie – und drei Stunden weniger als 2011 arbeitete.“

Eine Vier-Tage-Woche ist bereits jetzt möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen. Gleißner: „Dieses Arbeitszeitmodell wurde durch die Reform des Arbeitszeitgesetzes 2018 erleichtert, welche die Gewerkschaft übrigens abgelehnt hatte. Ob eine Vier-Tage-Woche den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht, können diese nur individuell entscheiden und nicht die Politik. Schließlich erwarten sich die Kundinnen und Kunden auch an Freitagen und Samstagen, Services zu erhalten.“ (PWK250/HSP)

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