Vermieter wollte Kaution wegen Bodenabnutzung nicht zurückzahlen, AK OÖ forderte 2.700 Euro erfolgreich zurück | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Vermieter wollte Kaution wegen Bodenabnutzung nicht zurückzahlen, AK OÖ forderte 2.700 Euro erfolgreich zurück

0 227

Linz (OTS) – Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützte einen Konsumenten erfolgreich beim Rückfordern seiner Mietkaution. Der gewerbliche Vermieter wollte die Kaution wegen angeblicher übermäßiger Abnutzung des Fußbodens einbehalten. Dank hartnäckiger Interventionen der AK-Experten/-innen erhielt der Mieter seine Kaution in voller Höhe zurück. „Fall Sie sich ungerecht behandelt fühlen, scheuen Sie nicht, unser Konsumentenschutz-Team zu kontaktieren. Es zahlt sich sicher aus“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Bei Beginn seines Mietverhältnisses im Jahr 2014 hatte Herr B. eine Kaution in Höhe von 2.700 Euro beim Vermieter hinterlegt. Nachdem das Mietverhältnis Ende 2021 beendet wurde, forderte B. die Rückzahlung der Kaution ein, doch eine Antwort des Vermieters blieb aus. Daraufhin wandte sich B. an den AK-Konsumentenschutz. Auf dessen Interventionsschreiben antwortete der Vermieter lediglich, der Mieter hätte die Wohnung – insbesondere die Parkettböden – über die normale Abnutzung hinaus beschädigt. Einen etwaigen konkreten Schaden bezifferte er jedoch nicht.

Nach Klagsandrohung lenkte Vermieter ein

Da die Einrichtung aber offenbar aus dem Jahr 1985 stammte, hatte diese ohnehin, selbst bei gewöhnlicher Abnutzung, nur mehr einen geringen Restwert. Nach einer Klagsandrohung durch einen von der AK beauftragten Rechtsanwalt überwies der gewerbliche Vermieter schließlich den gesamten Kautionsbetrag zurück.

Tatsächliche Reparaturkosten und Zeitwert ausschlaggebend

Nach herrschender Rechtsprechung ist ein etwaiger Rückforderungsanspruch des Vermieters aufgrund von Beschädigungen durch den Mieter nämlich zweifach beschränkt: Einerseits mit den tatsächlich notwendigen Reparaturkosten und andererseits mit dem Zeitwert. Das bedeutet, dass auch das Alter der beschädigten Gegenstände berücksichtigt werden muss.

Weitere Infos zum Mietrecht finden Sie auf [www.ooe.arbeiterkammer.at]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/wohnen/mieten/index.html)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Arbeiterkammer Oberösterreich

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.