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An die Landeshauptleutekonferenz

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Wien (OTS) – „Wer Eigentum besitzt, soll dafür künftig Strafe zahlen.“ Geht es nach den Plänen von LH Günther Platter sollen heute anlässlich der Landeshauptleutekonferenz seine Amtskollegen für eine Verschiebung der Kompetenzverteilung stimmen. Dann könnten die Länder künftig nach eigenem Gutdünken Strafen für Leerstand ohne Grenze nach oben normieren.

Gehörte die Forderung nach Einführung einer Leerstandssteuer bisher zum Standardrepertoire linker Ideologen, ist zunehmend festzustellen, dass sich nun auch ÖVP-geführte Länder durch immer schärfere Wortspenden für eine solche Strafsteuer mit den Grünen gleichsam zu überbieten versuchen. Überraschend ist auch, dass der überwiegende Teil aus Tirol stammt.

Anschaffung und Erhaltung von Eigentum sind Grundpfeiler einer intakten demokratischen Gesellschaftsordnung. ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer stellt mit Sorge fest: „Die ständigen Attacken auf das Eigentum sind kontraproduktiv. Werden den Menschen immer mehr Belastungen und Hürden oktroyiert, werden der Wunsch und das Streben nach Eigentum zunichte gemacht.“

Die Missachtung des Grundrechts auf Eigentum und dessen sukzessive Aushöhlung richten einen schweren gesellschaftspolitischen Schaden an. Prunbauer hat hier vor allem die jüngere Generation im Fokus: „Zu den derzeit wichtigsten Aufgaben der Politik sollte zählen, jungen Menschen Anreize für den Erwerb von Wohnungseigentum oder eines Einfamilienhauses zu verschaffen.“

Diesen Kurs haben viele ÖVP-Landespolitiker völlig aus den Augen verloren. Rund 50 Prozent der Österreicher leben im Eigentum. Enteignungsgleiche Maßnahmen gefährden die Existenz vieler Menschen, die sich Eigentum mühsam erspart und als Vorsorge für das Alter angeschafft haben. Prunbauer: „Dabei hatte die Politik vor noch gar nicht allzu langer Zeit genau aus diesen Überlegungen die Anschaffung von Eigentum propagiert.“

Die Politik möchte ihren Wählern Handlungsfähigkeit suggerieren. Der Schaden, der damit angerichtet wird, ist jedoch ungleich größer als die Vorteile, die man sich dabei erwartet. Nach wie vor gibt es keine wissenschaftlich fundierte Definition von Leerstand. Leerstand kann viele Gründe haben. Abgesehen von einem enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand ist bis heute nicht geklärt, wie man zweifelsfrei Leerstand erheben kann. Die vom Finanzministerium ins Treffen geführten Indizien ohne Beweiskraft sagen nichts über die reale Situation eines Leerstandes aus. Das betrifft eine fehlende Hauptwohnsitzmeldung genauso wie einen niedrigen Stromverbrauch.

Reine Spekulation sind für Prunbauer die kolportierten Zahlen über die angeblichen Leerstände: „Diese Zahlen entbehren jeglicher seriösen Grundlage und auch Aktualität.“ Der aus dem Jahr 2015 stammenden Studie für eine Erhebung des Leerstandes in der Stadt Salzburg etwa lag kein fundiertes Datenmaterial zugrunde. Dieses Papier setzt sich auf über 70 Seiten mit der Frage auseinander, wie man Leerstand erheben könnte. Ähnliches gilt für Innsbruck und Graz. Die Studien entpuppen sich schlussendlich als – gelinde gesagt -grobe Schätzungen.

Die Bestrebungen in Sachen Leerstand sind das Ergebnis von Versagen der Wohnpolitik und Verschieben der Versäumnisse auf Private. „Die Politik soll endlich begreifen, dass sie dort ansetzen muss, wo die eigentlichen Fehler liegen“, meint Prunbauer und konkretisiert seinen Appell: „Das österreichische Mietrecht zählt bereits jetzt zu den weltweit am strengsten regulierten Mietrechtsgesetzen. Es ist höchst an der Zeit, dieses Gesetz endlich aus seinen Fängen zu befreien.“ Es geht beispielsweise darum, den mieterseitig bedingten Leerstand zu beseitigen, indem den exzessiven Eintrittsrechten endlich ein Ende bereitet wird. „Die billige Altbauwohnung soll nicht mehr länger fürs Enkerl aufgehoben oder als Wohnung für Konzertbesuche“ missbraucht werden dürfen.“ Dieser hochgezüchtete Missbrauch erstreckt sich auf private wie auch soziale Mietwohnungen.

Die österreichische Bundesverfassung ist ein wohldurchdachtes und mit äußerster Sorgsamkeit erstelltes Regelwerk, das man aus Gründen von Showpolitik nicht zum Spielball von Anlassgesetzgebung machen darf. Es darf nicht so weit gehen, Gesetze zu erlassen, die den Eigentümer dazu zwingen, seine Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen.

Prunbauer appelliert an die Landeshauptleute: „Eigentum ist ein Vollrecht und es muss jedem selbst überlassen bleiben, was er damit macht. Der ÖHGB-Präsident warnt abschließend mit den Worten von Staatsvertragskanzler Julius Raab: „Wenn das Eigentum aufhört, hört auch die Freiheit auf.“

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