Waitz/Vana: Erster Schritt in Richtung fairer und nachhaltiger Lieferketten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Waitz/Vana: Erster Schritt in Richtung fairer und nachhaltiger Lieferketten

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Brüssel (OTS) – Die EU-Kommission wird heute ihren Entwurf zum neuen Lieferkettengesetz vorstellen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit soll Unternehmen zu menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltsprüfungen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette inklusive Zuliefererbetrieben verpflichten. Unternehmen, die gegen die Standards verstoßen, können vor Gericht verklagt werden. Damit kommt die Kommission einer langjährigen Forderung der Grünen und der Zivilgesellschaft nach.

„Produkte, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verursachen, haben nichts in den Regalen Europas zu suchen“, so Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Ko-Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei. „Der Vorschlag der Kommission zeigt gute Ansätze. Die europäischen Unternehmen müssen nun Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen, Sorgfaltsprüfungen durchführen und auftretende Probleme beheben. Ein großer Wermutstropfen bleibt die Ausnahme für KMU-Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen. Damit sind pauschal 99% der europäischen Unternehmen ausgenommen, was die Wirksamkeit der generell sehr guten Richtlinie enorm beschränkt“, so Waitz.

Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, verweist auf den wegweisenden Gesetzesvorschlag, dem das Europäische Parlament bereits im März des Vorjahres mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt hat: „Leider geht mit der großen Verspätung des Kommissionsvorschlags auch eine deutliche Verwässerung der Parlamentsvorlage einher: Wir brauchen ein starkes Gesetz, das Unternehmen an die politische und juristische Kette nimmt. Neben den überbordenden Ausnahmeregelungen ist es unverständlich, dass die Kommission entgegen früherer Zusagen laut ersten Informationen nun einen Rückzieher beim Importstopp für Produkte macht, die nachweisbar aus moderner Sklaven- und Kinderarbeit stammen. Menschenrechtsverletzungen, Umwelt- und Klimaverbrechen dürfen nicht länger als Schokolade, als T-Shirts und Jeans oder Mobiltelefone auf dem europäischen und damit auf dem österreichischen Markt landen.“

Hintergrund

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sorgfaltspflichten sollen für europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, gilt die Grenze ab 250 Angestellten. Für kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Angestellten und einem Nettoumsatz unter 150 Millionen Euro sollen die Regeln jedoch nicht gelten. Der Vorschlag der EU-Kommission wird in Kürze mit dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten verhandelt.

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