Rössler/Grüne zu EU-Lieferkettengesetz: Etappensieg für Umwelt und Menschenrechte
Wien (OTS) – „Ich begrüße es sehr, dass die EU mit einem Lieferkettengesetz Konzerne endlich zur Verantwortung ziehen will. Viel zu oft bleiben die Umweltschäden, die Konzerne in ihren Produktionsketten verursachen, für die Unternehmen folgenlos“, sagt Astrid Rössler, Umweltsprecherin der Grünen, zum heute vorgestellten Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes, und weiter: „Ohne wirksame Gesetze und strenge Kontrollen, die für die gesamte Lieferkette gelten, können wir die Umwelt- und Klimakrise nicht bewältigen.“
Der EU-Entwurf schreibt Unternehmen umfangreiche Pflichten vor. Sie müssen in Zukunft mögliche Risiken für Mensch und Umwelt vorab analysieren und entsprechende Vorkehrungen treffen. Bei Verstößen soll ein Haftungsmechanismus Geschädigten ermöglichen, vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz einzufordern. „Damit werden Konzerne für ihr Handeln endlich in die Pflicht genommen und die Umwelt besser geschützt“, betont Rössler.
Dass Lieferkettengesetze echte Verbesserungen erzielen können, sieht Rössler mit Blick auf andere Länder als erwiesen. In Frankreich zum Beispiel hat das dortige, 2017 eingeführte Lieferkettengesetz bereits zu Anklagen geführt, etwa gegen den Energiekonzern Total. Diesem werden beim Tilenga Mega-Ölprojekt in Uganda schwere Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Teil dieses gigantischen Projekts ist unter anderem ein riesiges Pipeline-Netzwerk mitten im Murchison Falls-Nationalpark. Dazu kommen Pipelines unter dem Nil und durch ökologisch hochsensible Regionen nach Tansania – und das ausgerechnet in einem Erdbebengebiet. „Das Öl, das durch diese Pipelines fließen soll, wird einen CO2-Ausstoß von rund 33 Millionen Tonnen pro Jahr – und damit mehr als Uganda und Tansania momentan zusammen – verursachen. Total wurde verklagt, weil sie diesen Risiken nicht ausreichend Rechnung getragen haben“, hält Rössler fest.
Am EU-Entwurf bewertet Rössler positiv, dass alle größeren Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erfasst werden. Zudem sollen die in der Richtlinie vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette gelten, also auch für die Handlungen von Tochterunternehmen und Zulieferbetrieben. „Unternehmen können damit nicht länger die Augen davor verschließen, was in ihren Lieferketten passiert“, sagt Rössler und bewertet dabei auch den Haftungsmechanismus positiv: „Dieser ermöglicht Geschädigten den Zugang zu Gerichten und das Einbringen von Schadenersatzforderungen. Das ist ein großer Fortschritt für Mensch und Umwelt.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament