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EU-Untersuchungsausschuss zu Tiertransporten bringt fatales Ergebnis

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Wien (OTS) – Die Ergebnisse des EU-Untersuchungsausschusses zu Tiertransporten hätten richtungsweisend sein können. Für die Politik eine verpasste Chance, für die Tiere weitere, sinnlose Qualen. Heute hat das Europäische Parlament über die Empfehlungen zur einer Verbesserung des EU-Tiertransportgesetzes entschieden. Ein Jahr lang hatte der Ausschuss die aktuelle Lage der Transporte untersucht und dabei zahlreiche Missstände festgestellt. Das Fazit war eindeutig:
Systematische Gesetzesübertretungen und Tierleid wurden bisher stillschweigend und bewusst in Kauf genommen. Tiere wurden tage- und wochenlang transportiert, teilweise in größter Hitze und Eiseskälte, oft ohne Futter oder Wasser. Unzureichende oder keine Kontrollen. Exporte in Länder ohne Tierschutzstandards.

Das hätte sich heute ändern können. Die Mitglieder des Parlaments waren sich einig, weitreichende Gesetzes-Veränderungen vorzuschlagen. Doch im letzten Moment wurden selbst bereits angenommene Vorschläge wieder verworfen. Konservative Parteien wie die ÖVP torpedierten durch neue Abänderungsanträge der bereits abgestimmten Punkte wichtige Verbesserungen. Übrig geblieben ist denkbar wenig.

Kälbertransporte finden weiterhin statt

Vor allem für Kälber und andere Tierkinder hätten die bisherigen Vorschläge zu wirklichen Verbesserungen geführt. Für Tiere unter 5 Wochen wäre ein komplettes Transportverbot geplant gewesen. Für noch von der Muttermilch abhängige Tiere über 5 Wochen hätte eine maximale Transportzeit von 2 Stunden für Linderung gesorgt. Kleine Kälber und andere nicht abgesetzte Tiere können am Tiertransporter nicht mit Nahrung versorgt werden und leiden demnach aktuell bis zu mehrere Tagen unter Hunger. Selbst der Vorstoß, alle Transporte auf der Straße und in der Luft auf 8 Stunden und Schiffstransporte auf 24 Stunden zu begrenzen, fand keine Mehrheit. Schiffstransporte dürfen aktuell zeitlich unbegrenzt durchgeführt werden – eine fatale Entscheidung, dies weiterhin zu ermöglichen.

VGT-Tiertransport-Campaignerin Ann-Kathrin Freude ist entsetzt:
„Dass sich gewisse Mitglieder des Europäischen Parlaments nach einem derart eindeutigen Untersuchungsausschuss, wo die Tatsachen so klar am Tisch lagen, Tierquälereien aus den vergangenen Jahrzehnten aufgezeigt wurden, nicht mal zu einem deutlichen Statement gegen diese Tierquälerei durchringen können, ist beschämend! Was soll das für ein Zeichen an unsere Gesellschaft sein? Sind Tiere in der Politik wirklich so egal? Ist ihr Leid sogar, wenn es einem vor die Augen gehalten wird, noch immer unsichtbar?“

Die Vorschläge im Detail

Das Europäische Parlament hat sich darauf geeinigt, folgende Punkte im neuen Tiertransportgesetz umzusetzen:

  • Strengere und engmaschigere Kontrollen sowie mehr Inspektionen besonders bei Ver- und Entladung in und außerhalb von Europa sowie an inner- und außereuropäischen Grenzen.
  • Bessere Dokumentation von Verstößen durch Mitgliedsstaaten und die Kommission inklusive einer Liste jener Transporteure, die regelmäßig gegen Gesetze verstoßen.
  • Strengere und harmonisierte Zulassungsbestimmungen für Transportfahrzeuge mit besonderem Fokus auf Schiffen.
  • Inklusion von Fischen und Haustieren in die Tiertransportverordnung sowie besserer Schutz für Geflügel, Hasen und Pferde.
  • 8 Stunden Maximaltransportzeit für Schlachttiere.
  • 4 Stunden Maximaltransportzeit für Tiere am Ende ihrer Produktionsfähigkeit sowie Geflügel und Hasen.
  • Transportverbot für Kälber in den ersten 4 Wochen.
  • Verbot von Transporten in Drittstaaten, in denen Europäische Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden und damit die Durchsetzung des vorliegenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs hierzu.
  • Verpflichtende Anwesenheit eines/r Veterinärmediziner:in auf Transportschiffen sowie bei Ver- und Entladung.
  • Etablierung einer Liste von Drittstaaten, die europäische Tierschutzstandards einhalten.

Folgende, essenzielle Punkte wurden nicht angenommen:

  • 8h max. Transportzeit Straße und Luft und 24 h am Schiff
  • Kein Export in Drittstaaten, die nicht mindestens gleich hohe Tierwohlstandards haben, wie die EU
  • Transportverbot von nicht abgesetzten Tieren unter 5 Wochen und ab
    5 Wochen von 2 h
  • Transportverbot von trächtigen Tieren im letzten Drittel der Schwangerschaft

Die Kommission hat angekündigt, 2023 einen neuen Gesetzesentwurf für das europäische Tiertransportgesetz vorzulegen.

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