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Der österreichische Versicherungsverband VVO begrüßt Vorstoß für private Vorsorge

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Wien (OTS) – Der österreichische Versicherungsverband VVO begrüßt die Aussagen des Finanzministers in den Medien, dass es zu einer steuerlichen Entlastung für Investitionen in die Altersvorsorge kommen muss. Dieser Schritt ist längst überfällig und eine langjährige Forderung seitens der Versicherungswirtschaft – wie auch die Steuerfreiheit für nachhaltige Lebensversicherungen.

Neben einer Wiedereinführung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten muss es auch zu Reformen für die private Vorsorge durch Versicherungen kommen. So ist im Regierungsprogramm etwa auch von der Schaffung adäquater Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge die Rede. „Die Lebensversicherung ist nach wie vor das wichtigste Instrument für private Vorsorge, daher sollten auch in der Lebensversicherung steuerliche Entlastungen vorgenommen werden“, sagt VVO-Präsident Mag. Robert Lasshofer.

Die anhaltende Niedrigzinsphase, die demografische Entwicklung und die angespannte Budgetsituation machen eine Reform der zweiten und dritten Säule dringend notwendig. Darüber hinaus nimmt der Gender-Pension-Gap immer noch laufend zu. Frauen, die in Österreich 2020 in Pension gingen, erhalten durchschnittlich monatlich um über 600 Euro weniger als Männer. Zusätzlich kommt den Versicherungen als großen institutionellen Investoren eine Hebelwirkung beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu. Für Lebensversicherungen als Instrument der ergänzenden Altersvorsorge braucht es daher steuerliche Anreize und Entlastungen.

Die private Versicherungswirtschaft kann mit ihren langfristigen Vorsorgelösungen sowohl den Menschen finanzielle Sicherheit geben als auch die öffentlichen Haushalte in einer sich mehr und mehr zuspitzenden Situation entlasten. Versicherungen sind ein verlässlicher Partner, wenn es um die langfristige Vorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Alter geht.

Der österreichische Versicherungsverband VVO hat einen 4 Punkte-Plan erarbeitet, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden und die Ankündigungen im Regierungsprogramm umgesetzt werden können:

  • Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung von 4
    auf 2 Prozent:
    Die Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung ist notwendig, da Versicherungsnehmer durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 Prozent unverhältnismäßig stark belastet werden. Nachdem die Prämieneinnahmen in der Lebensversicherung aufgrund der seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen deutlich rückläufig sind und damit automatisch auch das Versicherungssteueraufkommen zurückgeht, könnte ein aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder ansteigendes Prämienvolumen sowohl den Kapitalmarkt fördern als auch einen Teil des Steuereinnahmenausfalls wettmachen. Die Fristen in § 6 Abs. 1 Z 1a Versicherungssteuergesetz sollten analog zu einer allfälligen, im Regierungsprogramm angekündigten, noch zu erarbeitenden Behaltefrist für eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne angepasst werden.
  • Steuerfreiheit für Lebensversicherungen mit nachhaltiger Veranlagung:
    In Hinblick auf einen generellen Lenkungseffekt in Richtung einer nachhaltigen Veranlagung sollten auch Lebensversicherungen mit ökologischer und ethischer Ausrichtung – analog zur im Regierungsprogramm vorgeschlagenen KESt-Freiheit für nachhaltige Wertpapier- und Fondsprodukte – ebenfalls steuerfrei sein.
  • Reform der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge:
    Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) ist in Österreich das einzige, staatlich geförderte, private Altersvorsorgeprodukt. Um auch in Zukunft den Bedarf nach einem geförderten Vorsorgeprodukt, in Ergänzung zur staatlichen Pension, langfristig und erfolgreich decken zu können, ist eine Reform der PZV erforderlich:
  • Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften: Gerade bei
    einem langfristigen Pensionsprodukt müssen die Veranlagungsvorschriften zukunftsgerecht gestaltet sein, damit die Attraktivität des Produkts für den Kunden langfristig gesichert ist. Es sollte daher eine Wahlmöglichkeit über das Ausmaß der Garantie (z.B. 70 Prozent der Prämiensumme) bzw. über die Höhe der Aktienquote geben. Darüber hinaus könnte ein gewisser Anteil nachhaltig veranlagt werden.
  • Umfassendes Fördermodell: Das Fördermodell für die PZV sollte
    die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Beiträge und/oder eine Erhöhung der staatlichen Prämie vorsehen. Die bestehende Steuerfreiheit des Produkts sollte beibehalten werden. Lebenslange Rentenleistungen und die Einhaltung einer Mindestbindefrist müssen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die steuerliche Förderung für ein Altersvorsorgeprodukt sein. Ein vorzeitiger Ausstieg sollte möglich sein, aber steuerlich sanktioniert werden (z.B. Nachversteuerung).
  • Die PZV sollte auf freiwilliger Basis mit biometrischen
    Bausteinen, wie zum Beispiel einer privaten Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, erweitert werden können. So kann u.a. ein Beitrag für eine zukunftsorientierte Lösung der so wichtigen Pflegevorsorge geleistet werden.
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge:
  • Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung gemäß § 3
    (1) 15a EStG: Mit der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG gibt es in Österreich ein einfaches Instrument der betrieblichen Vorsorge, das es Unternehmen ermöglicht, mit bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung einzuzahlen. Die Höhe des Freibetrags ist seit 1975 unverändert. Wir schlagen daher eine Valorisierung des Freibetrags auf 1.200 Euro pro Jahr vor.
  • Schaffung eines Level-Playing-Fields mit Pensionskassen: Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt. Im Sinne eines Level-Playing-Fields sollte der im Regierungsprogramm vorgeschlagene General-Pensionskassenvertrag daher auch auf die BKV ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, dass auch andere Deckungsstockabteilungen für die BKV geöffnet werden.

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