Janisch: 2022 muss das Jahr der Taten in der Pflegereform werden
Wien (OTS) – „Neben der vielfach beschworenen und wichtigen Wertschätzung für die 24-Stunden-Betreuerinnen – rund 12.000 sind in Wien tätig – muss es 2022 auch die seit Jahren notwendige Erhöhung der staatlichen Förderung, und damit eine Erhöhung der daraus bezahlten Honorare der Betreuerinnen geben“, verlangt der Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, Harald Janisch.
Der Fachgruppenobmann verweist darauf, dass bereits im Juli 2020 der damalige Sozialminister Rudolf Anschober die Pflegereform gestartet hat. „Nun ist es im Jahr 2022 hoch an der Zeit, Taten zu setzen und zur Umsetzung zu kommen“, sagt Janisch. Die Trägerorganisationen der Pflege und Personenbetreuung haben dazu dem Sozialministerium notwendige Unterlagen, Zahlen, Daten und Fakten vorgelegt.
Die staatliche Förderung von 550 Euro – sie wird den betreuten Klientinnen und Klienten ab Pflegestufe 3 einmal pro Monat ausbezahlt – wurde seit deren Einführung im Jahr 2007 nicht einmal angepasst oder erhöht. Das hat bis heute einen Kaufkraftverlust von fast 22 Prozent zu Folge oder, anders ausgedrückt, die 550 Euro von 2007 sind nur mehr knapp 430 Euro wert. Das heißt aber auch, dass die Honorare der Betreuerinnen und Betreuer in der Regel nicht erhöht wurden, sondern, ganz im Gegenteil, stagnieren bzw. sogar an Wert verloren haben.
Janisch: „Wie ich aus vielen Gesprächen mit den Vertretern von Organisationen von Personenbetreuung (Vermittlungsagenturen) weiß, beobachten diese zunehmend einen Mangel an Betreuungskräften. Das hat natürlich auch mit den real sinkenden Honoraren zu tun. Diese Honorare können aber von den betreuten Klientinnen und Klienten mangels valorisierter Förderung vielfach nicht angehoben werden.“
Nur wenn es endlich zur Erhöhung kommt, können sich die fast 6.000 Klientinnen und Klienten in Wien ihre Betreuerinnen auch weiterhin leisten. Dabei handelt es sich zumeist um ältere Personen, die so betreut ihren Lebensabend in ihren eigenen vier Wänden verbringen können. Janisch verweist aber auch auf Jüngere, die durch Unfall oder Krankheit eine 24-Stunden-Betreuung für ein Leben in der eigenen Wohnung brauchen.
„Durch eine Valorisierung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung muss jedenfalls der Kaufkraftverlust der letzten 14 Jahre kompensiert werden. Die Erhöhung ist wesentlich dafür, dass für die betreuten Klientinnen und Klienten mehr finanzieller Spielraum bei der Bezahlung besserer Honorare an die Betreuerinnen entsteht.“, fordert Janisch und mahnt abschließend: „Die Wertschätzung der großartigen Arbeit der Personenbetreuung klar auszusprechen und Danke zu sagen, ist ein Gebot der Stunde. Genauso ist es ein Gebot der Stunde, ohne weiteres Zögern die Förderung zu erhöhen und dadurch den Personenbetreuerinnen leistungsadäquate Honorare zu ermöglichen.“
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