ARBÖ: Wer haftet für Schäden an Silvester?
Wien (OTS) – In den kommenden Tagen wird es mancherorts ein böses Erwachen geben: Das eigene Fahrzeug wurde von einem Böller oder einer Rakete getroffen und wurde beschädigt. Zu Beginn des neuen Jahres mehren sich dann Anfragen von ARBÖ-Mitgliedern, die wissen wollen, wer denn nun für den Schaden aufkommen muss.
„Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen“, erklärt ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel. In der Silvesternacht ist es aber so, dass man nicht ständig sein Auto im Blick hat und so den Täter ausfindig machen könnte – oft bleibt man dann auf dem Schaden sitzen. „Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird“, so der Jurist weiter. Ist Vandalismus abgedeckt, den Fall gleich an die Versicherung weiterleiten.
Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ, einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen. Dies ist oft nicht immer so einfach – aufgrund von Parkplatzmangel und Parktickets. Am besten ist es, in einem Parkhaus oder einer -garage sein Fahrzeug abzustellen -damit ist man auf der sicheren Seite. Parkplätze in der Nähe von Balkons sollten vermieden werden. Diese werden häufig als „Startbasen“ für die Raketen verwendet. Auch dicht bewohnte Großstadtgebiete in der Nähe von Veranstaltungen oder Gaststätten sind als Abstellplätze nicht empfehlenswert.
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