Gödl: Sozialausschuss steht ganz im Zeichen der Unterstützung in Zeiten der Pandemie | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gödl: Sozialausschuss steht ganz im Zeichen der Unterstützung in Zeiten der Pandemie

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Wien (OTS) – Angesichts der kritischen epidemiologischen Lage werden im Ausschuss für Arbeit und Soziales zahlreiche weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion beziehungsweise zur Unterstützung von Arbeitnehmern und -gebern beschlossen. Das stellte heute, Donnerstag, der ÖVP-Abg. Ernst Gödl anlässlich der Sitzung des Ausschusses fest und verwies unter anderem auf einen Langzeit-Kurzarbeitsbonus, die Verlängerung der Sonderfreistellung für Schwangere oder der Sonderbetreuungszeit. Zudem werden weitere zehn Millionen Euro für die COVID-19-bedingte Armutsbekämpfung in Österreich zur Verfügung gestellt. „Mit diesen Mitteln sollen weiterhin insbesondere Projekte für Kinder und Jugendliche oder für Wohnungslose forciert werden. Der Armutsbekämpfung für besonders vulnerable Gruppen wurden bereits bis jetzt knapp 30 Millionen Euro gewidmet; darüber hinaus für Arbeitslose oder für Familien in schwierigen finanziellen Situationen über 200 Millionen“, erläuterte Gödl.

Die Kurzarbeit wird zunächst bis Ende März verlängert. Zudem wird ein Langzeit-Kurzarbeitsbonus für Personen, die im November 2021 und vorher seit März 2020 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren, in der Höhe von 500 Euro geschaffen. Außerdem will man mit einer Beschäftigungsbeihilfe für Saisonnier zur Überbrückung des Lockdowns bis längsten 31. Dezember 2021 dazu beitragen, dass in der Saison beschäftigte Arbeitnehmer nicht in andere Branchen abwandern. Dementsprechend soll Saisonbetrieben auch bis zu 65 Prozent jener Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbotes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind (bis zu insgesamt 60 Millionen Euro). Zudem soll der auslaufende erhöhte Bildungsbonus bis Ende Dezember 2022 verlängert werden.

Da sowohl der Freistellungsanspruch für ungeimpfte schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen – also Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen – als auch die Sonderbetreuungszeit mit Ende des Jahres ausgelaufen wären, werden die Maßnahmen um weitere drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Geimpfte Schwangere, die Arbeiten mit erforderlichen Körperkontakt leisten, jedoch nach den derzeitigen Erkenntnissen über keinen vollständigen Impfschutz mehr verfügen, haben ebenfalls einen Anspruch auf Sonderfreistellung. Wie lange von einem vollständigen Schutz ausgegangen werden kann, richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums.

Weiters wird das Pflegekarenzgeld für Landes- und Gemeindebedienstete bis zum Abschluss des nächsten Finanzausgleichs verlängert. Weiterhin besteht eine Datenaustauschmöglichkeit: So werden beispielsweise die Bürgermeister/innen informiert, wenn die Betreuung von pflegebedürftigen Personen bei Quarantäne ausfällt, erläutert Gödl.

Ebenfalls im Ausschuss auf der Tagesordnung stehen Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren (2017 bis 2021) in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren. Diese können sich bis 31. Dezember 2022 beim AMS registrieren und Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall erhalten. In einem ÖVP-Grünen-Entschließungsantrag betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot-Karte“ wird zudem der Arbeitsminister ersucht, Regelungen zu prüfen, die Stammsaisonnier-Schlüsselkräften den Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ermöglichen.

„Alles allem ein umfangreiches Unterstützungspaket in Zeiten der Pandemie“, so Gödl.

(Schluss)

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