Mückstein: Vorgezogener Stufenplan sorgt für mehr Sicherheit und ansteigende Impfzahlen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Mückstein: Vorgezogener Stufenplan sorgt für mehr Sicherheit und ansteigende Impfzahlen

0 241

Wien (OTS) – Aufgrund der weiterhin ansteigenden Zahlen der Neuinfektionen und der Hospitalisierungen haben Bundesregierung und Bundesländer am Freitag beschlossen, die Stufe 4 des Stufenplans vorzuziehen. Im Wesentlichen bedeutet das: aus 3-G wird 2-G, die Veranstaltungsregeln wurden verschärft, Maskenregelungen vereinheitlicht und der Grüne Pass den Empfehlungen entsprechend angepasst.

Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein: „Als Arzt und als Gesundheitsminister sehe ich die aktuelle Entwicklung der Corona-Zahlen mit großer Sorge. Um die vierte Welle zu brechen, heben wir nun die österreichweiten Schutzmaßnahmen weiter an. In der Bundesregierung und mit den Bundesländern haben wir uns darauf geeinigt, die 4. Stufe des Stufenplans vorzuziehen. Damit setzen wir strenge Maßnahmen, die aber notwendig sind, um unsere Spitäler zu schützen. Denn wir sitzen alle in einem Boot – es gibt nur ein Gesundheits- und ein Bildungssystem für uns alle. Wir wissen, dass wir diese Pandemie nur gemeinsam hinter uns lassen können, wenn möglichst viele Menschen in Österreich durch eine vollständige Impfserie geschützt sind. Daher freut es mich sehr, dass seit Ankündigung der neuen Maßnahmen die Impfzahlen in Österreich wieder merklich steigen. Gestern wurden knapp 32.000 Impfungen durchgeführt, davon rund 10.500 Erstimpfungen, 4.300 Zweitimpfungen und 17.100 Drittimpfungen.“

Am Montag, dem 8.11.2021 tritt die 2. Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Die Regelungen im Detail:

Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für:

  • körpernahen Dienstleistungen,
  • Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings,
  • den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen),
  • Sport und Freizeiteinrichtungen
  • Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.

Arbeitsplatz: Grundsätzlich gilt die 3-G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben.

  • Mitarbeiter:innen in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer:innen), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
  • Für Mitarbeiter:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
    gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Für Veranstaltungen gilt:

  • Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
  • Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
  • Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.

Hochrisikoerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.

Grüner Pass:

  • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
  • Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Nähere Informationen und FAQs:
[https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html]
(https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.