AVISO: Offizieller Besuch der Präsidentin der Hellenischen Republik Sakellaropoulou in Österreich am 12. November 2021 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AVISO: Offizieller Besuch der Präsidentin der Hellenischen Republik Sakellaropoulou in Österreich am 12. November 2021

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Wien (OTS) – Am Freitag, den 12. November 2021 empfängt Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Präsidentin der Hellenischen Republik Katerina N. Sakellaropoulou und Herrn Pavlos Kotsonis zu einem Offiziellen Besuch in Österreich. Im Rahmen des Besuches findet auch ein Arbeitsgespräch mit Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka statt.

Die Teilnahme an den folgenden Medienterminen ist ausschließlich mit gesonderter Akkreditierung für diesen Besuch möglich. Bitte beachten Sie die unten angeführten Hinweise zur Akkreditierung und Medienteilnahme.

Termine für Medien:

10.30 Uhr
Eintreffen von Präsidentin Sakellaropoulou und Herrn Kotsonis; Begrüßung durch Bundespräsident Van der Bellen und Doris Schmidauer; Empfang mit militärischen Ehren

FOTO- und FILMTERMIN vom gekennzeichneten Medienbereich im Inneren Burghof aus

anschl.
gemeinsamer FOTOTERMIN mit den Gästen, Bundespräsident Van der Bellen und Frau Schmidauer vor dem Eingang zur Präsidentschaftskanzlei (Bellariator)

Ort: Präsidentschaftskanzlei, Ballhausplatz, 1010 Wien (Einlass in den Medienbereich von 9.45 bis 10.15 Uhr)

12.00 Uhr
PRESSEGESPRÄCH mit Präsidentin Sakellaropoulou und Bundespräsident Van der Bellen

Sprachen: Deutsch, Griechisch mit Simultandolmetschung

Ort: Geheime Ratsstube, Hofburg, 1010 Wien (Einlass über die Botschafterstiege im Schweizerhof von 11.15 bis 11.45 Uhr)

14.15 Uhr
Eintreffen von Präsidentin Sakellaropoulou im Palais Epstein; Begrüßung durch Nationalratspräsident Sobotka und gemeinsames Arbeitsgespräch

FOTO- und FILMTERMIN

Ort: Palais Epstein, Dr. Karl-Renner-Ring 1, 1010 Wien (Einlass in das Palais Epstein von 13.40 bis 14.10 Uhr)

Bilder zu den Terminen mit Bundespräsident Van der Bellen werden auf der Website [www.bundespraesident.at] (http://www.bundespraesident.at/) veröffentlicht.

Bilder zu dem Termin mit Nationalratspräsident Sobotka werden auf der Website [www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/AKTUELL]
(http://www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/AKTUELL) veröffentlicht.

HINWEISE ZUR AKKREDITIERUNG UND MEDIENTEILNAHME

Die Teilnahme an den im Besuchsprogramm vorgesehenen Medienterminen ist nur mit einem vom Bundespressedienst für diese Veranstaltung ausgestellten Akkreditierungsausweis möglich.

Anmeldungen zur Akkreditierung sind ab sofort online auf der Website des Bundeskanzleramtes [www.bundeskanzleramt.gv.at/akkreditierung]
(https://www.bundeskanzleramt.gv.at/akkreditierung) möglich.

Die Akkreditierungsausweise, die den Zutritt zu den Medienterminen ermöglichen, werden im Medienakkreditierungsbüro im Inneren Burghof, 1010 Wien (neben dem Ochsentor) ausgegeben.

Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung des Ausweises ein gültiger Presseausweis oder das Original des Akkreditivs des beauftragenden Medienunternehmens und ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzuweisen sind. Wir ersuchen bei Abholung der Akkreditierungsausweise Ihren gültigen 2,5-G Nachweis vorzuweisen.

Ausgabezeiten Akkreditierungsausweise:
Donnerstag, 11. November 2021: 9.00 – 17.00 Uhr
Freitag, 12. November 2021: 9.00 – 14.00 Uhr

Kontakt Akkreditierung:
[federalpressservice@bka.gv.at] (mailto:federalpressservice@bka.gv.at)

Irene Kaufmann
Telefon: +43 1 53115-202561
E-Mail: [irene.kaufmann@bka.gv.at] (mailto:irene.kaufmann@bka.gv.at)

Der Bundespressedienst behält sich vor, gegebenenfalls Akkreditierungsausweise einzuziehen und damit die Akkreditierung zu widerrufen!

Für die Teilnahme an den Medienterminen mit Bundespräsident Van der Bellen ist jedenfalls die Vorlage eines gültigen PCR-Tests und das Tragen einer FFP2-Maske notwendig. Der Zutritt zum Medientermin im Palais Epstein ist, unter Einhaltung der 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) und mit FFP2-Maske möglich. Bitte weisen Sie beim jeweiligen Eingang Ihren Akkreditierungsausweis sowie den gültigen 2,5-G-Nachweis bzw. den negativen PCR-Test vor (es gilt folgende Frist: PCR-Test max. 48 Stunden). Achtung: Antigen-Tests werden als Nachweis nicht akzeptiert.

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