EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

30.07.2021

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 6. September 2021, um 14:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend sein.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die außerordentliche Hauptversammlung am 6. September 2021 ab 14:00 Uhr im Internet unter http://www.a1.group/de/ir/ao-hauptversammlung-2021 verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).

Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, „besonderen Stimmrechtsvertreter“ (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden.

Bitte beachten Sie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV („Teilnahmeinformation“), die Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.a1.group/de/ir/ ao-hauptversammlung-2021 finden.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt:

Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.

Informationen für unsere Aktionäre
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group stehen Ihnen zur Verfügung:

1. der vollständige Text dieser Einberufung;
2. Einberufungsverlangen des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 3. Beschlussvorschlag des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular;
5. Lebenslauf und Erklärung der Kandidatin gemäß § 87 Abs 2 AktG; 6. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 18. August 2021 (19. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 26. August 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an ao.hauptversammlung.2021@a1.group) zu senden.

Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Antragsrecht
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:
Da die Hauptversammlung am 06. September 2021 virtuell abgehalten wird, können Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 27. August 2021 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 01. September 2021 endet.

Die Depotbestätigungen sind

(i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt

per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder

per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),

(ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder

per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist,

an die Gesellschaft zu senden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 27. August 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft ordnungsgemäß nachgewiesen hat, hat das Recht, einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen:

(i) Dr. Michael Knap
c/o Interessenverband für Anleger, IVA
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
knap.telekom@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer LL.M.
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 nauer.telekom@hauptversammlung.at

(iii) MMag. Thomas Niss, MBA
c/o Coown Technologies GmbH,
1040 Wien, Gußhausstraße 3/2
niss.telekom@hauptversammlung.at

(iv) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Schottenring 19
schulz.telekom@hauptversammlung.at

Für die Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.a1.group/de/ir/ao-hauptversammlung-2021 ein eigenes Vollmachtsformular. Wir bitten Sie, ausschließlich dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die weiteren Details der Vollmachts- und Weisungserteilung, die dazu vorgesehenen Kommunikationsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Information zum Datenschutz der Aktionäre:
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG.

Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sechs Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.

Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.a1.group

Wien, 30. Juli 2021 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN) AT 0000720008

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Telefon: 004350664 47500
FAX:
Email: investor.relations@a1.group
WWW: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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