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Caritas zum Bericht der Kindeswohlkommission

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Wien (OTS) – Die Caritas hat die Einrichtung der Kommission unter Irmgard Griss, die dem Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht jenen Stellenwert gibt, der ihm laut Verfassung zusteht, mehrfach begrüßt. Der nun vorliegende Bericht der Kommission unterstreiche den dringenden Handlungsbedarf in vielen Aspekten, so Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich nach der Präsentation des Berichts: „Der Kommission ist für die fundierte Analyse und ihre klaren Empfehlungen sehr zu danken. Diese unterstreichen nicht nur die Wichtigkeit und Dringlichkeit der zu tätigen Schritte, sondern sind ein klarer Handlungsauftrag für unsere Bundesregierung.“

Insgesamt deckt sich der Bericht mit den Erfahrungen der Caritas, dass internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen im Vollzug nur unzureichend und österreichweit vor allem uneinheitlich umgesetzt werden. Parr: „Die Empfehlung, klare Richtlinien für das BFA und das Bundesverwaltungsgericht zu erstellen, nach welchen Kriterien das Kindeswohl im Asylverfahren konkret geprüft werden muss, sollte rasch umgesetzt werden – dies ist auch notwendig um Einheitlichkeit in der Entscheidungspraxis zu gewährleisten.“ Zudem begrüßt die Caritas die Forderung zur Einrichtung einer Institution, die über ein unabhängiges Monitoring sicherstellt, dass das Kindeswohl in den diversen Bereichen der Vollziehung auch wirklich gewährleistet und berücksichtigt wird und die darauf aufbauend Empfehlungen aussprechen kann. Ebenso wichtig ist die Empfehlung der Kindeswohlkommission, unbegleiteten Minderjährigen unmittelbar nach ihrer Ankunft eine Übernahme der Obsorge durch die Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen.

Nicht zuletzt unterstreicht Parr die Wichtigkeit, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder selbstständige Träger von Menschenrechten sind: „Als Caritas beobachten wir, dass die Situation des Kindes, das sich mit seiner Familie in Österreich aufhält, in der Entscheidungsfindung bezüglich seines Bleiberechts oft vernachlässigt wird. Das darf nicht sein. Die Würde der Kinder sowie deren Rechte müssen vorrangig Berücksichtigung finden. Und insofern muss auch die Integration der Kinder stärker in die Interessenabwägung einfließen und im Zweifelsfall Priorität haben.“

Die Caritas mahnt eine rasche Umsetzung der von der Kommission ausgesprochenen Empfehlungen ein. „Ich bin überzeugt, das Wohl von Kindern und ihre Rechte müssen überall auf der Welt Vorrang haben. Und wenn es gesetzliche Änderungen braucht um das Kindeswohl zu garantieren, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, diese auch in die Wege zu leiten.“, so Parr abschließend.

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