VSV/Kolba: Amtshaftungsklagen gegen die Republik wegen fehlerhafter Verhütungsspiralen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VSV/Kolba: Amtshaftungsklagen gegen die Republik wegen fehlerhafter Verhütungsspiralen

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Wien (OTS) – Materialfehler bei einer Reihe von Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine führten bei Frauen, die diese Spiralen verwendeten, durch Abbrechen der Seitenflügel zu Komplikationen. Vielfach mussten diese Bruchstücke operativ entfernt werden, Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es sogar zu ungewollten Schwangerschaften.

„Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich über 600 Frauen gemeldet, die sich durch diese Materialfehler geschädigt fühlen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. Wir werden den Betroffenen behilflich sein, ihre Schadenersatzansprüche gegen Eurogine, insbesondere aus der Produkthaftung, gerichtlich geltend zu machen. Erste Musterprozesse sind bereits anhängig. Seit kurzem kommt aber ein weiterer Anspruchsgegner hinzu: die Republik Österreich aufgrund von Amtshaftung.“

Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat nämlich fast zwei Jahre gebraucht, bis sie – nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 – erst im Herbst 2020 – nach Medienanfragen – erstmals auf Ihrer Web-Site Frauen vor diesen Materialfehlern warnte. Zuvor hielt man Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend. Doch der Hersteller kannte weder die Frauen noch deren Fachärzte und konnte daher keinesfalls zielgenau warnen. Das wäre Aufgabe der BASG gewesen. Für die Unterlassung von Warnungen wird die Republik Österreich zu haften haben.

Die BASG hat – auf Medienanfragen – auch Auskunft darüber verweigert, wie viele geschädigte Frauen sich bei ihr gemeldet haben. Dazu sei die BASG nicht „autorisiert“.

„Damit macht die BASG jedoch dem Hersteller Eurogine faktisch die Mauer, weil Eurogine damit argumentiert, dass nur wenige Schadensfälle bekannt seien,“ wirft Kolba der BASG vor. „Weder haben wir persönliche Daten angefragt, noch gibt es eine taugliche gesetzliche Grundlage, diese Auskunft zu verweigern. Ich hoffe, dass der neue Gesundheitsminister Mückstein dafür sorgt, dass die BASG ihre aus unserer Sicht unvertretbare Rechtsansicht überprüft und in Zukunft ihrer Warnpflicht nachkommt.“

Der Fall von zwei betroffenen Frauen wird morgen, Samstag 29.5.2021, um 18.00 auf ORF 2 Gegenstand der Sendung „Bürgeranwalt“ sein.

Service: [www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-Eurogine]
(http://www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-Eurogine)

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