Internationaler Tag der Pflege: 24h Betreuer brauchen gezielte Fördermaßnahmen
Wien (OTS) – 11.05.2021 – „In einer Zeit, in welcher wir alle händeringend nach Lösungen für den immer höher werdenden Betreuungs-und Pflegebedarf suchen, erwarten wir von verantwortungsvollen Entscheidungsträgern, einen verstärkten Fokus auf das Potenzial der 24 Stunden Betreuung zu legen! Es geht nun darum, mithilfe gezielter Fördermaßnahmen diese sehr geschätzte und nachweislich krisenfeste Betreuungsform für einen größeren Teil unserer älteren Menschen in der gewünschten Qualität leistbar zu machen.“ Das verlangt heute der stellvertretende Obmann der in der Wirtschaftskammer Wien (WKW) für die 24-Stunden-Bertreuer zuständigen Fachgruppe, Mario Tasotti, anlässlich des morgigen internationalen Tages der Pflege.
Um den Weg der konsequenten Qualitätssteigerung bei der Personenbetreuung weitergehen und die 24h Betreuung einem größeren Kreis von betreuungsbedürftigen Personen zugänglich machen zu können – derzeit betreuen in Wien rund 10.000 Personenbetreuer etwa 6.000 Klienten – verlangt Tasotti folgende Maßnahmen:
1. Anerkennung der 24h Betreuung als etablierte Säule in der Betreuung und Pflege bedürftiger Menschen
- Unbestrittenes Bekenntnis zur Beibehaltung des bewährten Modells der Personenbetreuung. Die betreuten Personen können in ihrer gewohnten Wohnumgebung bleiben, sie werden von oftmals über viele Jahre vertrauten, in den Familienverband integrierten Personen betreut.
- Weiterer Ausbau des Qualitätszertifikats ÖQZ-24
- Miteinbeziehung von Experten der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in die Taskforce Pflege.
2. Erhöhung der Förderungen für die 24h Betreuung
- Verdreifachung der Förderung: Jeder Betreuungsplatz soll mit
1.650 Euro pro Monat bei zwei Betreuungspersonen (je 14 Tage, also je Betreuungsperson 825 Euro) gefördert werden. Diese 1.650 Euro entsprechend den Ausgaben der öffentlichen Hand für einen Pflegeplatz in NÖ. - Grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien, damit die Förderrichtlinien transparent und die Erfüllung der Förderbedingungen von den Förderempfängern auch tatsächlich überprüft bzw. beeinflusst werden können.
- Förderung qualitätssichernder Fachpflegeleistungen im Rahmen der Personenbetreuung (QS-Besuche, Delegationen)
3. Gewährleistung einer Wahlmöglichkeit zwischen Pflegeheim und 24h Betreuung
- Gleichstellung der Option Pflegeheim oder Personenbetreuung:
Betreuungsbedürftige sollen die Möglichkeit bekommen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln zu entscheiden, welche Option sie wählen möchten. - Gleichbehandlung hinsichtlich der Unterstützungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfegesetze für Personenbetreuung im Vergleich zu Pflegeheimen und über alle Bundesländergrenzen hinweg!
4. Förderung und Unterstützung der Personenbetreuer
- Schaffung von einem größeren finanziellen Spielraum bei den betreuungsbedürftigen Personen durch die o.g. Förderungen zur Zahlung höherer Betreuungshonorare für die Personenbetreuer
- Schaffung von kostenlosen Weiterbildungsangeboten für Personenbetreuer
Qualitätsstandards wurden in den vergangenen Jahren enorm weiterentwickelt
Wie Tasotti weiter ausführt, gab es in den vergangenen Jahren eine enorme Weiterentwicklung der Qualitätsstandards z.B. mit der Einführung eines Qualitätszertifikats für Organisationen von Personenbetreuung (ÖQZ 24). Bei den im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführten unangekündigten Qualitätsbesuche wurden 98% der Betreuungssettings als „vollständig und zuverlässig“ klassifiziert.
In der von der Wirtschaftskammern Wien und Niederösterreich geschaffenen Personenbetreuer-Akademie wurden für Personenbetreuer in ihren Herkunftsländern Ausbildungskurse in den Bereichen Demenz, Kinästhetik, etc. angeboten. Auch wurde im Rahmen der Verbraucherschlichtung Austria, in Kooperation zwischen AK Wien und der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, eine Anlaufstelle eingerichtet, an welche sich Personenbetreuer/Organisationen von Personenbetreuung oder zu betreuende Personen bei Problemen wenden können.
Die selbständige Form der Betreuung ermöglicht durch ihre Flexibilität die regelmäßige Heimfahrt zu Familien in den Herkunftsländern
Die große Mehrheit der Personenbetreuer schätzt das gegenwärtige System der selbständigen Personenbetreuung, da es ihnen ermöglicht, in Österreich geblockt in Turnussen von zumeist 2-4 Wochen ihre Dienstleistung zu erbringen, ihren Lebensmittelpunkt aber dennoch in ihrer Heimat bei ihren Familien zu behalten. Besteht der Wunsch nach einem Angestelltenverhältnis, steht Personenbetreuern schon seit jeher die Möglichkeit offen, sich als Heimhilfe ausbilden zu lassen und die entsprechenden Einrichtungen angestellt zu werden. Dafür müssten sie allerdings ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagern.
„Die von selbsternannten Vertretern der Personenbetreuer erhobenen Forderungen, nämlich die 24 Stunden Betreuung ins Angestelltenverhältnis zu überführen, gefährdet daher die Lebensgrundlage vieler tausender Personenbetreuer. Regelmäßige Heimfahrten wären dann kaum mehr möglich“, warnt der stellvertretende Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien (WKW), Mario Tasotti, vor den Folgen solcher populistischen Forderungen.
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