Rechnungshofausschuss diskutiert Berichte zum Bahnprojekt Brenner Basistunnel und zur E-Mobilität | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Rechnungshofausschuss diskutiert Berichte zum Bahnprojekt Brenner Basistunnel und zur E-Mobilität

0 274

Wien (PK) – Zwei Prüfberichte, einerseits der Bericht des Rechnungshofs zur E-Mobilität, andererseits der Follow-up-Bericht über das Bahnprojekt Brenner Basistunnel standen heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. In Zusammenhang mit dem Brenner Basistunnel bemängelt der Rechnungshof Verzögerungen im Bauprogramm und empfiehlt einen langfristigen Finanzplan für mehr Planbarkeit und Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel. Im Rahmen seiner Prüfung der Förderung der E-Mobilität durch den Bund empfiehlt der Rechnungshof die leichtere Auffindbarkeit von E-Ladestationen sowie eine kundenfreundlichere Nutzbarkeit. Beide Berichte wurden vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Jahrhundertprojekt Brenner Basistunnel: Drei Viertel der Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt

Um den Stand der Umsetzung aus seinem Vorbericht aus dem Jahr 2017 zu untersuchen, überprüfte der Rechnungshof im Juli 2019 die „Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE“, die italienisch-österreichische Projektgesellschaft, die mit der Projektdurchführung des 9,3 Mrd. € schweren Tunnelprojekts zwischen Innsbruck und dem italienischen Franzenfeste beauftragt ist. Das 56 km lange Vorhaben soll Güter- und Personenzügen ermöglichen, zwischen Italien und Österreich im Brenner Basistunnel unterirdisch zu fahren. Das Projekt ist Teil des europäischen Hochgeschwindigkeitsschienennetzes und wird von der EU kofinanziert.

Bei seiner Prüfung kam der Rechnungshof zum Ergebnis, dass die BBT SE im Prüfungszeitraum 2015 bis 2019 nur rund drei Viertel seiner 15 Empfehlungen umsetzte. Zu den nicht umgesetzten Punkten gehörten etwa die empfohlene jährliche Vorlage der Finanzpläne an den Aufsichtsrat. Auch die vom RH empfohlenen jährlichen Kostenprognosen wurden seitens der BBT SE nicht vorgelegt.

Bemängelt wurden außerdem Verzögerungen im Bauprogramm, die primär aus den unterschiedlichen Positionen der italienischen und der österreichischen Eisenbahn zum Thema bahntechnische Ausrüstung resultierten, sowie das daraus entstehende Risiko einer Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Abschnitts von ursprünglich 2026 auf 2030.

Positiv merkte der Rechnungshof an, dass die BBT SE eine Reduktion der geplanten Rohbaukosten um rund 0,6 Mrd. € erreichte. Gleichzeitig kritisierte er allerdings, dass für die Jahre 2018 und 2019 keine Risikoanalyse durchgeführt wurde und dass entgegen den Empfehlungen im Bereich Ausrüstungskosten keine Kostensenkung erreicht wurde.

Der Rechnungshof drängt daher in seinen Empfehlungen auf eine rasche Einigung zwischen den Aktionären beim Thema bahntechnische Ausrüstung, um weitere Verzögerungen und etwaige mögliche Mehrkosten zu vermeiden. Außerdem empfiehlt er, neue Regelungen für eine langfristige Finanzplanung zu treffen, um Transparenz und Planbarkeit betreffend den Einsatz öffentlicher Mittel für die Gesamtdauer des Projekts zu gewährleisten.

In der Diskussion im Ausschuss wurden die befürchteten Verzögerungen, deren Folgen und die mangelnde Einigung der Stakeholder thematisiert. Ausschussvorsitzender Hoyos-Trautmannsdorf (NEOS) etwa fragte Umweltministerin Leonore Gewessler, warum bei einem derartigen Jahrhundertprojekt, dessen Realisierung im Interesse aller beteiligten Länder liege, keine Einigung zu schaffen sei. Auf die mangelnde Einigung im Bereich bahntechnische Ausrüstung zwischen Österreich und Italien weiste auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss erneut hin.

Umweltministerin Gewessler berief sich auf die entsprechende Komplexität, die ein derartiges Jahrhundertprojekt mit sich bringe. Es gäbe viele Interessen zu berücksichtigen. Zwar gäbe es zwischen den AktionärInnen in etlichen Bereichen bereits einen Grundkonsens, gerade hinsichtlich Verkehrsprognosen gäbe es aber noch immer unterschiedliche Positionen. Als Erfolg sei es aber zu verzeichnen, dass man alle drei Länder ­- Deutschland, Österreich und Italien -­ an einen Tisch gebracht und eine gemeinsame Verkehrsprognose in Auftrag gegeben hätte. Vielversprechend gestalte sich außerdem die bereits sehr positiv angelaufene Zusammenarbeit mit dem neuen italienischen Mobilitätsminister, so Gewessler. Sie versicherte außerdem, dass das Management der BBT SE angehalten sei, ein Bündel an Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen auf den Zeitplan abzufedern. Derzeit würde an einem aktualisierten Zeitplan gearbeitet, den man nach Vollendung auch so rasch wie möglich kommunizieren werde.

Ob die befürchteten Verzögerungen auch finanzielle Auswirkungen haben werden und ob diese zusätzliche Kosten für österreichische Steuerzahlerinnen bedeuten, wollten der GRÜNE-Abgeordnete Hermann Weratschnig und SPÖ-Abgeordnete Melanie Erasim wissen. Abgesehen von etwaigen Valorisierungskosten werde kein kostenerhöhender Effekt erwartet, so Gewessler. Die Grünen thematisierten in einer weiteren Fragerunde außerdem, ob die Verzögerungen Auswirkungen auf etwaige Förderquoten oder auf seitens der EU bereits bereitgestellte Finanzmittel hätten. Gewessler beruhigte an dieser Stelle. Alle bestehenden Förderzusagen der EU würden rein zeitlich adaptiert werden und blieben aufrecht, es gäbe keinerlei Ausfallsrisiko. Auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker schloss sich Gewessler an. Da es sich hierbei um das größte EU-kofinanzierte Verkehrsprojekt handle, werde sich dies nicht auf etwaige Zuschüsse auswirken.

E-Mobility Österreich: Rechnungshof sieht Mängel bei E-Ladestationen

Auch die Förderung der E-Mobilität durch den Bund stand auf dem Prüfstand des Rechnungshofes. Ziel der Prüfung war es, die Förderung der Nutzung und der Forschung in Bezug auf E-Fahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur im Prüfungszeitraum 2012 bis 2018 zu beurteilen.

Bereits in der Energiestrategie aus dem Jahre 2010 hatte man sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 in Österreich 250.000 zweispurige E-Fahrzeuge zuzulassen – demnach sollten 5% aller Fahrzeuge bis dahin E-Fahrzeuge sein. Tatsächlich belief sich die Zahl der zugelassenen zweispurigen E-Fahrzeuge 2019 auf nur rund 0,18%.

Eine wichtige Rolle spielt in dem Bericht auch das Thema der Ladestationen in Österreich: Probleme gäbe es sowohl bei deren Auffindbarkeit, als auch bei der NutzerInnenfreundlichkeit. Mit Februar 2018 gab es in Österreich ca. 1800 Ladestationen, über welche die E-Control ein Stromladestellenverzeichnis führen hätte sollen. Mangels Informationspflicht der LadestellenbetreiberInnen sei die Vollständigkeit dieses Verzeichnisses jedoch nicht gewährleistet. Der Rechnungshof ortet daher Mängel bei der Auffindbarkeit dieser Ladestellen und gab die Empfehlung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ab, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, mit dem die Betreiber von Ladestellen verpflichtet werden, Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Rechnungshof kritisiert außerdem das Fehlen von Festlegungen, welchen konkreten Beitrag die Förderung der E-Mobilität zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten sollte: Laut einer Analyse des Umweltbundesamtes stiegen Treibhausgasemissionen von 2015 bis 2016 an, anstatt zu sinken. Der angestrebte Zielwert für die Reduktion der Emissionen 2020 wurde den Berechnungen des Umweltbundesamts zufolge nicht erreicht.

Außerdem thematisiert der Bericht die unterschiedliche Reduktionsfähigkeit der Emissionen durch verschiedene E-Fahrzeug-Typen: Nach den Ökobilanzen des Umweltbundesamtes bewirken sowohl Hybrid-Fahrzeuge als auch Plug-In-Hybride gegenüber reinen Verbrennungsmotoren eine relativ geringe Reduktion der Treibhausgasemissionen. Eine deutliche Reduktion zeige nur rein batteriebetriebene Fahrzeuge. Entscheidend für deren Ökobilanz sei aber, ob diese mit Grünem Strom fahren.

In der darauffolgenden Diskussion wurde von Felix Eypeltauer (NEOS) als auch von Johann Singer (ÖVP) positiv hervorgehoben, dass sich der Rechnungshof mit dem Thema umweltfreundliche Mobilität in dieser Intensität befasst hat. Dies zeige, dass Bemühungen und Anstrengungen im Bereich umweltfreundlicher Mobilität an erster Stelle stehen müssten.

Kritik hinsichtlich der bereits im Rechnungshofbericht bemängelten fehlenden Echtzeitdaten beim Ladestellenverzeichnis kam von Abgeordneter Karin Greiner (SPÖ). Es fehlten derzeit wichtige Informationen, so habe man als Kunde etwa keine Möglichkeit vorab einzusehen, ob die nächste verfügbaren Ladestation gerade besetzt ist. Ein entsprechendes Gesetzespaket, um dieses Manko zu beseitigen, werde derzeit geschnürt, so Umweltministerin Gewessler.

Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne) ortete einen Nachholbedarf hinsichtlich E-Mobility im Fuhrpark der Republik. Umweltministerin Gewessler unterstreicht, dass die nachhaltige Beschaffung für Fahrzeuge der öffentlichen Hand zentrales Thema sein werde. Die Frage des Abgeordneten Alois Kainz (FPÖ), wie hoch der Anteil der E-Fahrzeuge im Fuhrpark des Umweltministeriums derzeit sei, konnte die Ministerin ad hoc nicht beantworten.

Trotz Nichterreichung des Ziels von 5% E-Fahrzeuge bis 2020, erkannte Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne) anhand der Zulassungszahlen seit 2020 eine Trendwende, seither steige die Zulassung von E-Fahrzeugen massiv an. Von einer Trendwende könne man in der Tat sprechen, so Gewessler, 10,4% aller Neuzulassungen 2020 seienn E-Fahrzeuge. 60% der Neuzulassungen erfolgten im betrieblichen Bereich.

Laut einem Verkehrsexperten des Umweltbundesamts hätten sich rein batteriebetriebene E-Fahrzeuge gegenüber Hybrid oder Plug-in-Hybrid-oder E-Fuel-Fahrzeugen durchgesetzt. Diese seien zu komplex und zu teuer und somit als reine Übergangstechnologien anzusehen. Batteriebetriebene E-Fahrzeuge seien verfügbar, praxisnahe und würden am ehesten einem sozialen Aspekt gerecht, so Gewessler. Bis zum Jahr 2027 werde die Batterie in der Anschaffung billiger sein als Verbrennungsfahrzeuge.

Dass künftig die Batterieherstellung und Entsorgung allerdings gut beleuchtet werden müsse, gab Abgeordnete Greiner (SPÖ) zu bedenken. Bei der Rohstoffgewinnung für Batterien und Akkus läge Vieles im Argen. Der Verkehrsexperte stimmte überein, dass es sich hier um die nicht unproblematischen Rohstoffe Lithium und Kobald handle, bei deren Abbau es zu hohen Umweltbelastungen komme. Diese Thematik müsse man dringend angehen, die Forschung sei hier gefragt. Prinzipiell sei die Recyclingfähigkeit bei Akkusystemen sehr hoch. Der Ausbau eines entsprechenden Systems sei aber auch eine Kostenfrage. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) kir

———————————————————————

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.