Neues Tierärztegesetz vom Gesundheitsausschuss verabschiedet: Tierärztegesellschaften bleiben in der Hand von Tierärzt*innen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Neues Tierärztegesetz vom Gesundheitsausschuss verabschiedet: Tierärztegesellschaften bleiben in der Hand von Tierärzt*innen

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Wien (OTS) – „Entsprechend der Gesetzesnovelle bleiben Tierärzt*innen in Tierärztegesellschaften künftig 50% der Gesellschaftsanteile sowie Stimmrechte“, zeigt sich Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer über die Novelle des Tierärztegesetzes (TÄG), die am Donnerstag, den 15. April 2021 den Gesundheitsausschuss des Parlamentes passierte, erleichtert.
Der eigentliche Anlass der Änderung des TÄG war das EuGH Urteil aus dem Jahr 2019 in dem zwar die Öffnung für Berufsfremde gefordert wird, allerdings den Tierärzt*innen hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse ein maßgeblicher Einfluss und Zugriff zugesichert wurde.
Dennoch kam es vorerst anders: Obwohl das EuGH Urteil, dies grundsätzlich nicht zwingend gefordert hätte, wollte man den Tierärzt*innen laut Begutachtungsentwurf lediglich eine Sperrminorität von 25% zugestehen. Die Konsequenz wäre eine eingeschränkte Mitsprache, quasi ein „Vetorecht“ für tierärztliche Gesellschafter gewesen. „Im Ministerialentwurf hatte man die Vorgaben zur Umsetzung aus Brüssel unverständlicherweise sehr eng gefasst. Das Urteil wäre eindeutig übererfüllt gewesen, dies haben uns auch europarechtliche Gutachten bestätigt“, erklärt Frühwirth.

Zähe Verhandlungen

„Wäre man dem ursprünglichen Ministerialentwurf gefolgt, so wären den tierärztlichen Gesellschaftern im schlechtesten Fall nur eine Minderheitsbeteiligung von 25% geblieben. Das konnten wir nicht hinnehmen. „Nach zähen Verhandlungen konnte man sich nun auf politischer Ebene zugunsten unserer Berufsangehöriger einigen,“ ist Frühwirth erfreut, man habe sich im Gesundheitsausschuss mittels Abänderungsantrag, nun auf eine Mindestbeteiligung von 50% durch tierärztliche Gesellschafter geeinigt.

Um die fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Tierärzt*innen in Tierärztegesellschaften zu wahren, sei es notwendig, ihnen in solchen Gesellschaften 50% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte vorzubehalten, argumentierte auch die Landwirtschaftssprecherin und Nationalratsabgeordnete der Grünen Olga Voglauer diese Änderungen. Die wirtschaftliche Einflussnahme von Tierärzt*innen müsse groß genug sein, um die fachlichen Notwendigkeiten auch gegen pekuniäre Interessen nichttierärztlicher Teilhaber*innen durchsetzen zu können. Den Abgeordneten der FPÖ und SPÖ im Gesundheitsausschuss sei diese Absicherung zu wenig gewesen – sie stimmten gegen das neue Tierärztegesetz.

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