Parlament: TOP im Nationalrat am 22. April 2021 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 22. April 2021

0 380

Wien (PK) – Am Donnerstag stehen unter anderem die weitere Aufstockung der Notstandshilfe bis Ende Juni, zusätzliche Corona-Hilfen für selbständige KünstlerInnen in Notlage, eine umfassende Reform des Exekutionsrechts sowie eine Novelle zum Patentanwaltsgesetz auf der Tagesordnung des Nationalrats. Eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes hat unter anderem die Einrichtung von zentralen Servicecentern der Justiz und die Bündelung von Sexual-Strafverfahren bei speziell geschulten RichterInnen zum Inhalt. Zudem wenden sich die Parlamentsfraktionen und BürgerInnen mit verschiedenen Anliegen an die Regierung. Dabei geht es etwa um bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, „Nachtgutstunden“ für alle Beschäftigten in der Pflege und um eine Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen bei der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Arbeitsminister Martin Kocher.

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung

Einhellig haben sich die Fraktionen im Sozialausschuss dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Rahmen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig zu ändern. Arbeitsminister Martin Kocher wird ersucht, bis Jahresende ein Gesamtkonzept vorzulegen, wobei die Abgeordneten unter anderem darauf drängen, bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen zu berücksichtigen. Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den Fraktionen ein Anliegen.

Hintergrund für die Entschließung ist der Umstand, dass es immer wieder vorkommt, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen als arbeitsunfähig eingestuft werden. Damit verlieren sie etwa den Anspruch auf Unterstützung durch das AMS. Zudem wird eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt angestrebt. Zu diesem Thema liegt dem Plenum auch eine Bürgerinitiative vor, deren Forderungen zu einem großen Teil in den Entschließungsantrag eingeflossen sind.

Aufstockung der Notstandshilfe auf Höhe des Arbeitslosengeldes

NotstandshilfebezieherInnen haben bereits zwischen Mitte März 2020 und März 2021 Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Damit sollten Härten für arbeitslose Menschen, die durch die schwierige Lage am Arbeitsmarkt infolge der Corona-Krise keinen neuen Arbeitsplatz finden, abgemildert werden. Nun ist vorgesehen, die Maßnahme für weitere drei Monate zu verlängern. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat im Sozialausschuss breite Zustimmung erhalten. Demnach wird auch in den Monaten April, Mai und Juni eine erhöhte Notstandshilfe ausgezahlt.

Gegen die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz stimmten lediglich die NEOS. Sie sehen nicht ein, dass die Aufstockung auch jenen Personen zugutekommt, die bereits zu Beginn der Corona-Krise jahrelang arbeitslos gewesen waren. Die SPÖ sprach sich dafür aus, Arbeitsminister Martin Kocher per Verordnungsermächtigung das Recht einzuräumen, die Aufstockung im Bedarfsfall bis Ende 2021 zu verlängern, konnte sich mit dieser Forderung aber nicht durchsetzen.

Ein schon im Juni vergangenen Jahres eingebrachter Antrag der FPÖ, der auf eine beschleunigte Auszahlung der erhöhten Notstandshilfeleistungen abzielt, wird im Plenum voraussichtlich abgelehnt.

Hohe Zahl von Lehrabbrüchen

Wenig Chancen auf Erfolg dürfte auch ein Entschließungsantrag der NEOS haben, dem zufolge die hohe Zahl an Lehrabbrüchen genauer unter die Lupe genommen werden soll. Die Bundesregierung solle einen umfassenden Analysebericht vorlegen und Maßnahmen ausarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenzutreten, lautet die Forderung. Vor allem in der Tourismus- und Freizeitbranche sowie im ersten Lehrjahr werden laut einer Anfragebeantwortung viele Lehrverhältnisse beendet.

Die Initiative wurde im Sozialausschuss allerdings nur von den drei Oppositionsparteien unterstützt. Die ÖVP hält angesichts vorhandener Daten eine weitere Evaluierung hingegen für nicht notwendig. Vielmehr müsse man „ins Tun“ kommen, wobei ihrer Einschätzung nach die Ausbildungspflicht zu wirken beginnt.

Bürgerinitiative: „Nachtgutstunden“ für alle Beschäftigten in der Pflege

Den UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative geht es darum, alle ArbeitnehmerInnen, die in Pflegeeinrichtungen Nachtarbeit verrichten, gleichzustellen. Die bisherige Regelung, wonach nur das Personal von Pflegestationen in Pflegeheimen einen Zeitausgleich von zwei Stunden für die geleistete Nachtschwerarbeit erhält, habe sich als nicht praxistauglich erwiesen, argumentieren sie und verweisen auf die erschwerten Arbeitsbedingungen.

Im Ausschuss stellten sich sowohl die SPÖ als auch die Grünen ausdrücklich hinter das Anliegen. Es sei wichtig, Pflegkräfte in der Corona-Krise nicht nur zu beklatschen, sondern auch Maßnahmen für sie zu setzen, meinte die SPÖ und machte sich in diesem Sinn für eine Änderung des seit 1992 geltenden Nachtschwerarbeitsgesetzes stark. Die Grünen stellten eine Prüfung der Forderung im Zuge der Pflegereform in Aussicht.

Weitere Hilfen für KünstlerInnen in Notlage

Einstimmig hat sich der Sozialausschuss für eine weitere Aufstockung des im vergangenen Jahr eingerichteten COVID-19-Überbrückungsfonds für selbständige Künstlerinnen und Künstler ausgesprochen. Gemäß einer Initiative der Koalitionsparteien sollen weitere 20 Mio. € in den Fördertopf fließen. Insgesamt werden damit 140 Mio. € zur Verfügung stehen, um coronabedingte Einnahmenausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Kulturhäuser zu kompensieren und KünstlerInnen in Notlage zu unterstützen. Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer rechnet damit, dass der Fonds damit die bis Mitte 2021 zu erwartenden Anträge bedecken kann, mehr als 100 Mio. € wurden bereits ausbezahlt.

Begrüßt wurden die zusätzlichen Hilfen auch von der Opposition, wiewohl die SPÖ den ihrer Meinung nach bestehenden „Förderdschungel“ kritisierte. Dieser erschwere es Betroffenen, an Hilfen zu gelangen, glaubt sie. Die NEOS meinten wiederum, die KünstlerInnen wollten keine Almosen, sondern endlich Gelegenheit, wieder vor Publikum auftreten zu können.

Ausdehnung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar

Eine von der Regierung vorgelegte Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf Gibraltar wurde im Justizausschuss einstimmig angenommen. Gibraltar stelle ein anderes als die im Übereinkommen erwähnten Gebiete dar, weshalb die Vereinbarung der Genehmigung des Nationalrats bedürfe, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Da die Durchführung eines parlamentarischen Genehmigungsverfahrens bis zum vorgesehenen Datum im Oktober 2019 nicht möglich gewesen sei, habe Österreich zunächst einen rechtswahrenden Einspruch erhoben. Mit der Übermittlung der österreichischen Note zur Vereinbarung werde der rechtswahrende Einspruch gegen die Ausdehnung des Übereinkommens zurückgezogen.

Reform des Exekutionsrechts

Das umfassende Reformpaket des Exekutionsrechts mit Änderungen von zahlreichen Gesetzesmaterien hat eine Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens zur Einbringung von Forderungen sowie verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht zum Ziel. Es beinhaltet unter anderem eine Zusammenfassung von Exekutionsmitteln als „Exekutionspaket“, aber auch eine Bündelung aller Verfahren zur Einbringung von Geldforderungen beim allgemeinen Gerichtsstand des Verpflichteten. Darüber hinaus sollen im Sinne einer rascheren Entschuldung Schnittstellen zum Insolvenzrecht geschaffen werden. Außerdem soll die Möglichkeit einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen – wie etwa Gewaltschutzzentren – gesetzlich verankert werden.

Konkret soll etwa bereits im Exekutionsverfahren die Feststellung erleichtert werden, ob der Verpflichtete offenkundig insolvent ist, um so rascher zu einem Insolvenzverfahren und einem Kostenstopp zu kommen und zu verhindern, dass ein noch höherer Schuldenberg angehäuft werden kann, wie die Justizministerin im Ausschuss erläuterte.

Für die Novelle sprachen sich die Abgeordneten im Justizausschuss einhellig aus, wobei in einer getrennten Abstimmung die enthaltenen Änderungen zu den entsprechenden Gerichtsgebühren nur die Zustimmung der Koalitionsparteien fand. Der Justizministerin zufolge werde sich dadurch, dass zahlreiche Anträge wegfallen, auch das immer neuerliche Erbringen der Gebühr reduzieren. Als Ausgleich dafür sei für die Justiz eine geringe Gebührenerhöhung von 10% vorgesehen.

Zum Thema Gewaltschutz und häusliche Gewalt sollen außerdem Bestimmungen zur einstweiligen Verfügung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von der Justizministerin erlassen wurden und sich den Erläuterungen zufolge in der Praxis bewährt haben, in den „Regelbetrieb“ übergeführt werden. So soll die Möglichkeit einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen wie Gewaltschutzzentren vorgesehen werden, damit diese den Antrag auf einstweilige Verfügung sowie weitere Schriftsätze im Verfahren erster Instanz für die Betroffenen einbringen können.

Novelle mit Anpassungen in der Gerichtsorganisation

Einstimmigkeit ist auch für die Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz, Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 sowie Bundesfinanzgerichtsgesetz mit legistischen Anpassungen im Sinne der Anforderungen der gerichtlichen Praxis zu erwarten. Kernpunkte der Regierungsvorlage sind ein adäquates Sicherheits- und Bedrohungsmanagement bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Verbesserungen im Bereich des Bürgerservice. So soll die in der Praxis bereits bewährte Funktion der Sicherheitsbeauftragten gesetzlich verankert sowie die Grundlage für zentrale Anlaufstellen in Bedrohungsfällen geschaffen werden. Anlass dafür sei, dass Justizbedienstete in zunehmendem Maße übergriffigem oder gar bedrohendem Verhalten ausgesetzt sind.

Darüber hinaus sollen Justiz-Servicecenter für BürgerInnen nicht nur wie bisher nur für einen bestimmten Standort (einfache Justiz-Servicecenter), sondern auch unabhängig vom Standort zentral für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften (zentrale Justiz-Servicecenter) eingerichtet werden. Ihr sei es ein besonderes Anliegen, die Justiz noch bürgernäher zu gestalten, wie Justizministerin Zadić im Ausschuss unterstrich. Die einfachen, bereits eingerichteten Servicecenter sollen jedenfalls erhalten bleiben.

Weitere Punkte der Novelle umfassen unter anderem eine konkrete Regelung, dass mit Strafverfahren, die Sexualdelikte zum Gegenstand haben, gebündelt speziell geschulte Richterinnen und Richter befasst werden sollen, die über besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Opfern solcher Straftaten verfügen sollen. Auch das sei ein wichtiger Punkt im Sinne des sensiblen Umgangs, betonte die Justizministerin im Ausschuss.

Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen

Die SPÖ forderte mit einem Entschließungsantrag, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit RichterInnen und StaatsanwältInnen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Gewalt in der Familie in ihrer Ausbildung und Fortbildung entsprechend geschult und sensibilisiert werden. Der Antrag blieb im Justizausschuss zwar in der Minderheit, bildete jedoch den Anlass für eine einstimmige Entschließung, um bei der geplanten Neugestaltung der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung verstärkt Inhalte zur Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verankern.

Patentanwaltsgesetz

Nach einem Urteil des EuGH wird das Patentanwaltsgesetz novelliert. Demnach verstoßen nämlich die bisherigen österreichischen Bestimmungen für Patentanwaltsgesellschaften im aktuellen Patentanwaltsgesetz gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Geändert und richtlinienkonform formuliert werden deshalb die Regelungen in Bezug auf den Sitz, die Rechtsform sowie die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Patentanwaltsgesellschaften. Mehrere der bisher in diesen Punkten geltende Beschränkungen entfallen damit künftig zur Gänze. Außerdem soll in das Gesetz die Möglichkeit von multidisziplinären Tätigkeiten der Patentanwaltsgesellschaften aufgenommen werden. Wie die Grünen erläuterten, werden auch Regelungen über Videokonferenzen und für Vergütungen festgelegt.

Erklärung über den Einsatz europäischer Trägerraketen

Am Programm steht auch die Ratifizierung einer Erklärung europäischer Regierungen zum Einsatz der Trägerraketen Ariane, Vega und Sojus. Als Vollmitglied der europäischen Weltraumorganisation ESA hat Österreich 1992 die erste Fassung einer Erklärung über die Produktion der Ariane-Trägerraketen unterzeichnet. Die bisher gültige Fassung von 2007 berücksichtigte den Einsatz der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus. Inzwischen haben die europäischen Regierungen einen weiteren Vertragstext ausgehandelt. Die Ende 2017 gefasste „Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus“ umfasst zusätzlich die neuen Träger Ariane-6 und Vega-C, an denen auch Österreich teilnimmt. Der neue Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch mindestens 12 Regierungen in Kraft und soll bis Ende 2035 gültig sein.

Erarbeitung einer Weltraumstrategie

ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS haben im Forschungsausschuss eine FPÖ-Initiative aufgegriffen und ersuchen Infrastruktur- und Technologieministerin Leonore Gewessler in einer gemeinsamen Entschließung, bis zum 31. Juli 2021 eine neue Weltraumstrategie auszuarbeiten, welche die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen einschließlich der Klimakrise berücksichtigt. Sie soll die Strategie aus dem Jahr 2012 ersetzen und dem Nationalrat ehestmöglich zugeleitet werden. Der usrprüngliche Antrag selbst fand im Ausschuss keine Mehrheit – auch der FPÖ geht es um eine Strategie für österreichische Weltraumtätigkeiten.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs

Wie aus dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2020 hervorgeht, hat das Prüforgan des Nationalrats sein vorjähriges Prüfungsprogramm bereits im Frühling coronabedingt angepasst und um Prüfungen von COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen erweitert. Insgesamt veröffentlichte der Rechnungshof 2020 64 Berichte. Damit lag man geringfügig unter den Vergleichswerten der Vorjahre, was laut dem Prüforgan auf den Ausbruch der Pandemie zurückzuführen ist. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen habe man neue, relevante Prüfungen gestartet, wie etwa jene zum „Härtefallfonds“ oder zum „Zusammenwirken der Behörden im Pandemiefall zwischen Bund und Ländern“.

Durch das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden und die Verschärfung von Strafen bei Überschreitung der Wahlwerbungskostenobergrenze wurden die administrativen Aufgaben des Rechnungshofs erweitert. So wurden eine sofortige Meldeverpflichtung von Spenden über 2.500 € und ihre unverzügliche Veröffentlichung unter Nennung der SpenderInnen auf der Website des Rechnungshofs eingeführt. Zur Erhöhung der Transparenz der Parteienfinanzierung tritt der Rechnungshof jedoch erneut für umfassende Prüfrechte ein, da sich seine Rolle im Wesentlichen auf die formale Kontrolle und Veröffentlichung der in den Rechenschaftsberichten enthaltenen Informationen beschränke.

Allgemeiner Einkommensbericht

Laut dem vom Rechnungshof vorgelegten allgemeinen Einkommensbericht gab es im Jahr 2019 mit rund 4,55 Millionen um 16,8% mehr Beschäftigte als 2010. Davon waren rund 2,1 Millionen ganzjährig Vollzeitbeschäftigte, der Frauenanteil davon betrug 32%. Bei den rund einer Million ganzjährig Teilzeitbeschäftigten ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Hier entfallen 83% der Arbeitsplätze auf Frauen. Zudem ging im Vergleich zu 2010 die Anzahl der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen 2019 um ein Prozent zurück. Bei den Männern war hingegen ein Zuwachs von 11,4% zu verzeichnen.

Was das mittlere Bruttojahreseinkommen betrifft, lag jenes von ArbeiterInnen 2019 bei 21.961 €. Angestellte verdienten im Vergleichszeitraum 33.367 €, Vertragsbedienstete 35.978 € und BeamtInnen 59.145 €. In allen genannten Beschäftigungsgruppen lag das Einkommen der Männer über jenem der Frauen, wobei die Einkommensdifferenz bei den Angestellten am höchsten war. Nur Beamtinnen verdienten nahezu gleich viel wie Männer. Das mittlere Bruttojahreseinkommen der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten lag 2019 bei 20.587 € und betrug damit 47% des mittleren Einkommens der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten (43.770 €). Die durchschnittlich höchsten Einkommen waren in Niederösterreich zu finden, die niedrigsten Einkommen in Wien. Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte mit Wohnsitz in Vorarlberg verdienten im Jahr 2019 am besten.

Immunität von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl

Beendet wird der Sitzungstag am Donnerstag aller Voraussicht nach mit einer Abstimmung über ein Auslieferungsbegehren des Wiener Magistrats betreffend FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Dabei geht es um mögliche Verstöße Kickls gegen das Epidemiegesetz in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer nicht genehmigten Corona-Demonstration. Im Raum steht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 €. Voraussetzung für die Aufnahme dieses Punkts auf die Tagesordnung ist der rechtzeitige Abschluss der Beratungen im Immunitätsausschuss: Er wird vor der Nationalratssitzung am 21. April zusammentreten. (Schluss) keg/gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

———————————————————————

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.