Gesucht: Flächendeckende und gebührenfreie Bargeldversorgung im ländlichen Raum | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gesucht: Flächendeckende und gebührenfreie Bargeldversorgung im ländlichen Raum

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Wien (PK) – Die Sicherstellung eines unentgeltlichen und wohnortnahen Zugangs zum eigenen Bargeld fordert eine von SPÖ-Abgeordnetem Andreas Kollross initiierte Bürgerinitiative (10/BI). Zu dieser hielt der Konsumentenschutzausschuss heute ein Expertenhearing ab. Durch ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs könnten Gebühren für die Behebung von Bargeld wieder Realität in Österreich werden, befürchten die EinbringerInnen. Der Bericht zur Bürgerinitiative wird in weiterer Folge dem Nationalratsplenum zur Kenntnis gebracht.

Ein im Zusammenhang mit der Bürgerinitiative stehender Entschließungsantrag der SPÖ für eine Gesetzesvorlage, die den unentgeltlichen Zugang zu Bargeld in allen Regionen sicherstellt, fand keine Mehrheit. Eine Reihe von Oppositionsanträgen zu den Themen Bargeld, Überziehungszinsen und Kredite wurde vertagt.

Arbeiterkammer Wien pocht auf Wahlfreiheit für Konsumenten bei Bezahlung und lehnt Zusatzgebühren ab

Gabriele Zgubic, Abteilungsleiterin Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien, stellte fest, dass der Zugang zum eigenen Bargeld aufgrund von Kontoführungsgebühren oder sogenannte Zeilengebühren schon jetzt nicht wirklich kostenlos sei. Diese Gebühren seien seit dem Jahr 2014 um rund 40% gestiegen. Die Arbeiterkammer verstehe Bargeldabhebungen als „integralen Bestandteil des Kontovertrags, der nicht gesondert verrechnet werden darf“, so Zgubic. Außerdem habe sich die Bankomatdichte verändert. Die Standorte von Drittanbietern mit kostenpflichtigen Abhebungen hätten in der Relation zugenommen und machten derzeit 17% aus. Bei Gebühren dieser Drittanbieter ortete Zgubic ein Transparenzproblem. Durch Schließungen von Bankfilialen würden sich die Abhebemöglichkeiten verringern. Das betreffe vorrangig Menschen im ländlichen Raum ohne eigenes Fahrzeug. Zgubic plädierte bei der Bezahlform für die „Wahlfreiheit des einzelnen Konsumenten“ und sprach sich gegen eine „Pönalisierung der Bargeldzahlung“ aus.

Verein für Konsumenteninformation sieht Monopolstellung der Finanzindustrie kritisch

Bernd Lausecker, Experte für die Sparte Banken und Finanzdienstleister des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), hob die „enorme Bedeutung des Bargelds für die Österreicher“ hervor. Der Wegfall von rund 700 Bankfilialen in den letzten zehn Jahren fördere eine zweifache Problematik: die weiten Distanzen zur nächsten Behebungsmöglichkeit sowie die betriebswirtschaftliche Frage der Automatengebühren. Eine Auswahlmöglichkeit, sein Geld nicht mehr von einem Girokonto zu erhalten, gebe es für den Verbraucher nicht mehr, womit die Finanzindustrie eine Monopolstellung über das Geld der Bevölkerung erreicht habe, was Lausecker aus Sicht des VKI mit Skepsis betrachtete. Es dürfe nicht die Tür für eine freie Gestaltung der Bepreisung geöffnet werden. Getroffen würden davon ältere Menschen oder sozial Benachteiligte. Der VKI fordere jedenfalls ein Recht auf kostenlosen Bargeldzugang, der örtlich vernünftig erreichbar sein müsse.

Neben der positiven Darstellung von Cashback als alternative Möglichkeit, Geld zu beheben, stellte Lausecker auf Nachfrage der Abgeordneten Elisabeth Götze (Grüne) fest, dass es sehr wohl Rückmeldungen von BürgerInnen gebe, die sich dabei unwohl fühlten, da die Diskretion einer Bankbehebung wegfalle.

Wirtschaftskammer: Banken wollen Bargeld nicht beschränken

Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, war bemüht, sachliche Argumente zu einem „emotionalen Thema“ einzubringen. Österreichs Banken wollen das Bargeld nicht beschränken, versicherte Rudorfer. Die Kunden sollten entscheiden, wie sie bezahlen wollen und an ihr Geld kommen, daran sei nicht zu rütteln. Jedenfalls sei die Zahl der Bankomaten im Jahresverlauf auf über 9.000 angestiegen, wovon 83% kostenlose „Bank-Bankomaten“ seien, so die Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Elisabeth Götze (Grüne). Die Kosten für ein Bankomatgerät würden bei 10.000 Euro beginnen, erklärte Rudorfer in Richtung des Abgeordneten und Ausschussvorsitzenden Peter Wurm (FPÖ), hinzu kämen Einbaukosten, Versicherung und Sicherheitsmaßnahmen.

Österreich habe jedenfalls eines der dichtesten Filialnetze, wofür es massive Kritik von der österreichischen und europäischen Aufsicht gebe. Rudorfer verwies auf 12.000 neu hinzugekommenen Bezahlterminals in Handel, Tourismus und Betrieben, bei denen ebenfalls Bargeld behoben werden könne. Auch sei das Limit für das kontaktlose Bezahlen als Folge der COVID-19-Pandemie ausgeweitet worden. Das habe Druck von der Bargeldversorgung genommen. Die Nachfrage nach Bargeld gehe zurück, obwohl das Netz dichter geworden sei.

Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) fragte nach, ob das erhöhte Limit bei kontaktlosem Bezahlen beibehalten oder erhöht werde. Rudorfer zufolge denke auf Bankenseite niemand nach, diese Anhebung rückgängig zu machen. Es gelte jedoch bei einer allfälligen Erhöhung, Kunden und Anbieter zusammenzuführen.

NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer stellte in den Raum, ob es denkbar sei, dass Banken im Fall eines Verbots von Bankomatgebühren diese Kosten über die Pauschalen weitergeben könnten. Dazu wies Rudorfer in seiner Replik allgemein darauf hin, dass nicht zuletzt aufgrund der Pauschalkonten Österreich im Vergleich mit anderen Ländern derzeit sehr günstig für Bankkunden sei. In den pauschalen Kosten sei bereits „alles drin“.

Martin Litschauer (Grüne) wollte vom Experten wissen, ob es noch genug Anreize für die Banken geben werde, Bankomaten bereitzustellen, wenn die Cash-back-Möglichkeiten ausgebaut werden. Rudorfer sehe hier keinen großen Bruch kommen. Das wichtigste Asset der Banken sei das Vertrauen ihrer KundInnen. Man wolle den KundInnen einen guten Service bieten, sowohl analog als auch digital.

Seiner Wahrnehmung nach werde das Bargeld von niemandem im Ausschuss in Frage gestellt. Auch von Bankenseite sei das nicht der Fall. Als zentral bezeichnete er Finanzbildung, wo durch die Bundesregierung und durch private Initiativen bereits viel passiere, so Rudorfer.

Für Gemeindebund sind Cash-back-Modelle eine Lösung für die Regionen

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl bestätigte die zunehmenden Schwierigkeiten der Bargeldversorgung in infrastrukturschwachen Regionen. Das habe bis hin zu Zuzahlungen durch Gemeinden für Bankomatstandorte geführt, wobei die Banken laufend höhere Deckungsbeiträge fordern würden. Das sei dem Steuerzahler gegenüber nicht vertretbar. Daher seien schließlich „Cash-back“-Modelle diskutiert worden, wodurch bis zu 200 Euro in jedem Geschäft bar behoben werden könnten. Seit zwei Jahren hätten sich bereits 4.000 Betriebe beteiligt, vor allem in Gegenden ohne Geldautomaten.

ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger erkundigte sich bei Gemeindebundpräsident Riedl nach einer Einschätzung des Cash-back-Erfolgs im Vergleich zu anderen Projekten und ob es auf Gemeindeebene weitere Versorgungslücken gebe. Dazu konnte Riedl generell anmerken, dass Entwicklungen stets aus Betroffenheit und dem täglichen politischen Druck entstanden seien. Alternative Projekte zu Cash-back seien ihm nicht bekannt, gab Riedl in Richtung des Abgeordneten Felix Eypeltauer (NEOS) zur Antwort. Abschließend bekräftigte er, dass eine verfassungsrechtliche Lösung zu Bankomatgebühren aus seiner Sicht anzustreben sei.

Ulrike Fischer (Grüne) warf die Frage auf, ob man bei Cash-back-Angeboten auch Bargeld abheben könne, ohne etwas zu kaufen. Diese Frage könne er nicht genau beantworten, sagte Riedl. Es sei jedoch wichtig, auch die Seite der Betriebe zu sehen. Wenn etwa in einer kleinen Bäckerei viele KundInnen um kleine Summen einkaufen, aber große Summen abheben, könnten diese Betriebe den Bedarf nicht mehr decken.

Städtebund sieht Städte ebenso betroffen wie den ländlichen Raum

Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebunds, schloss sich weitgehend der Position von Arbeiterkammer und VKI zu den Themen Wahlfreiheit und pauschale Kontogebühren an. Die Kunden würden zusätzlich zu pauschalen Gebühren die Arbeit über E-Banking vielfach selbst erledigen. Daher würden sich weitere Gebühren für ihn nicht erschließen, so Weninger. Cash-back-Modelle am Land könne er befürworten, dies solle jedoch nicht eine Trennung von ländlichen und städtischen Gemeinden herbeiführen.

Neben der Belastung von Bürgerinnen würden die Gemeinden von den Anbietern unter Druck gesetzt, Zuzahlungen zu leisten, zeigte Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) auf. Darauf eingehend erinnerte Weninger an die Diskussion um Kostenübernahmen für Poststellen. Die Rathäuser würden so zunehmend ein „Bauchladen an Infrastrukturdienstleistungen“, was mit zusätzlichen Mitteln freilich gerne möglich sei.

Weninger betonte, dass Städte und Gemeinden immer für kreative Ideen zu haben seien, wenn das Gespräch gesucht und nicht gleich erwartet werde, dass die Gemeinden Ausfallshaftungen übernehmen.

Schuldnerberatung: Bargeld macht Konsum begreifbarer und hat große Bedeutung für Menschen mit geringem Einkommen

Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldnerberatungen, rät seinen Klienten mitunter, „die Karte besser zu Hause zu lassen“. Zu groß sei die Konsumverlockung, Menschen mit geringem Einkommen oder geringer Finanzbildung seien besonders gefährdet. Viele hätten nur rund 200 Euro zur Verfügung für variable Kosten. Da bedeute jede Gebührenbelastung eine Schmälerung des knappen Einkommens, erklärte Mitterlehner. Aus Sicht der Schuldnerberatung seien Bankomatgebühren abzulehnen, der Zugang zum eigenen Bargeld solle kostenfrei sein, auch am Bankschalter.

Ein eigenes Gesetz gegen Bankomatgebühren, wie von SPÖ-Abgeordnetem Andreas Kollross gefordert, würde Mitterlehner gutheißen. Der Versorgung mit Bargeld komme besondere Bedeutung zu, da dieses erst Konsum begreifbar mache. Auch im Heranführen von Kindern an Konsum sei Bargeld unverzichtbar. Wichtig für Mitterlehner war auch der Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese müsse für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen ohne Bevormundung gewährleistet werden.

Von Ulrike Fischer (Grüne) gefragt, ob anfallende Gebühren zu Überschuldung führen oder ob die Beträge zu marginal seien, führte Mitterlehner aus, dass Schulden immer die Summe mehrerer Probleme seien. Der Hauptgrund für Verschuldung sei ein Einkommensverlust. Doch auch geringe Gebühren würden ein ohnehin schon niedriges Existenzminimum oder eine Mindestpension schmälern, so der Experte.

Bundesminister Rudolf Anschober will niemanden zurücklassen

Für Konsumentenschutzminister Anschober zeige die Analyse, dass es ein gutes, funktionierendes System gebe, das aber durch Themen wie strukturschwache Regionen oder Menschen ohne Zugang zu digitalen Leistungen gefordert werde. Die Frage sei nun, wie man ein System schaffen könne, das auch diese Gruppen mitberücksichtige und absichere, so der Minister.

FPÖ-Initiativen zu Bargeld und Überziehungszinsen vertagt

Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ befasste sich mit dem Thema Bargeld. Die Freiheitlichen orten einen „Masterplan der Bargeldabschaffung“, der in der Europäischen Union offensichtlich immer weiter voranschreite (299/A(E)). Nach der Eliminierung der 500-Euro-Geldscheine gehe es jetzt den 1- und 2-Cent-Münzen an den Kragen. Gefordert wird deshalb, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass alle Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und es zu keiner Aufrundung der Preise kommt.

Peter Wurm (FPÖ) sehe in der Einführung einer Bargeldobergrenze in vielen EU-Ländern und in der Kryptowährung weitere Indizien für eine Bargeldabschaffung. Christian Drobits (SPÖ) konnte diesem Antrag nichts abgewinnen und bezeichnete ihn als „realitätsfremd“. Auch für Felix Eypeltauer (NEOS) gebe es keine Hinweise für einen solchen „Masterplan“. Martin Litschauer (Grüne) schlug in dieselbe Kerbe. Er plädierte jedoch dafür, abzuwarten, welche Ergebnisse die EU-Kommission in Bezug auf eine etwaige Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen auf den Tisch lege, und stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen wurde.

Da viele Menschen aufgrund der Corona-Krise weniger Einkommen zur Verfügung haben, seien sie oft gezwungen, ihr Konto zu überziehen, geben die Freiheitlichen in einem weiteren Entschließungsantrag zu bedenken (714/A(E)). Dies komme den KundInnen aber meist sehr teuer zu stehen, da von den Banken Zinssätze zwischen 5,375% und 13,5% verlangt werden. Die FPÖ setzt sich dafür ein, dass nur mehr ein verbraucherfreundlicher Corona-Überziehungszinssatz von maximal 5% eingehoben werden soll und fordert eine entsprechende Regierungsvorlage vom Konsumentenschutzminister.

Peter Wurm (FPÖ) bezeichnete die Obergrenze von 5% als „Grenze gegen die Unanständigkeit“. Christian Drobits (SPÖ) sah darin einen sinnvollen Ansatz. Man müsse danach trachten, eine Insolvenzwelle in Folge der Pandemie hintanzuhalten, so der Abgeordnete. Anders sah das Felix Eypeltauer (NEOS). Eine solche Beschränkung habe nichts mit Realität und Betriebswirtschaft zu tun, sagte er. Auch Banken müssten wirtschaften wie alle anderen Unternehmen. Karl Schmiedhofer (ÖVP) pflichtete Eypeltauer bei und stellte einen Vertagungsantrag, der ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Yannick Shetty (NEOS) äußerte in diesem Zusammenhang Kritik an der Vertagungspraxis der Koalitionsparteien.

SPÖ tritt gegen Erhöhung von Zinsen und Spesen bei gestundeten Krediten und Spielregeln für faire Kreditvergaben ein

Ebenfalls vertagt wurden zwei Forderungen der SPÖ an Minister Anschober. Sie kritisiert etwa in einem Entschließungsantrag (1287/A(E)), dass die im Vorjahr beschlossene zehnmonatige Stundungsmöglichkeit für Kredite im Jänner dieses Jahres nicht verlängert wurde. Dadurch würde es für die Betroffenen nicht nur zu finanziellen Belastungen durch die nun fälligen Kreditraten, sondern auch durch Zinsen und Spesen kommen. Die SPÖ fordert daher einen Gesetzesvorschlag, wonach Kreditinstitute jene Zinsen, Spesen und Gebühren von Krediten, die mit einer aufgrund der Corona-Krise gesetzlich geregelten Stundung verbunden sind, nachträglich nicht erhöhen dürfen.

Für Christian Drobits (SPÖ) sei die Beobachterrolle, die der Minister in der Sache einnehme, zu wenig. KreditnehmerInnen würden ohne Schirm im Regen stehen gelassen werden, so der Abgeordnete. Er forderte eine klare Regelung. Auch laut Peter Wurm (FPÖ) müsse der Gesetzgeber proaktiv agieren und diese Gruppe schützen. Er brachte im Zuge der Debatte auch einen Entschließungsantrag ein, mit dem er sich für ein Wiederinkrafttreten der Corona-Kreditstundungen einsetzt. Felix Eypeltauer (NEOS) hingegen sprach sich für das Vorgehen des Ministers aus, zu beobachten und bei negativen Entwicklungen einzugreifen. Auch Ulrike Fischer (Grüne) und Josef Hechenberger (ÖVP) zeigten sich überzeugt, dass Anschober die Situation genau im Auge behalten werde und sprachen sich für eine Vertagung aus.

Ebenfalls von der SPÖ kritisiert wird, dass Personen, die bei Kreditinstituten um Kredite ansuchen, diese zu schlechteren Bedingungen gewährt bekommen als vor der Corona-Krise. Banken, so die Ansicht von Antragsteller Drobits, haben auch eine soziale Verantwortung und sollten daher fair agieren. Er fordert den Finanzminister in einem Entschließungsantrag (1288/A(E)) auf, mit den Kreditinstituten Spielregeln zu vereinbaren, die gewährleisten, dass eine Kreditvergabe zu den bewährten Konditionen weitergeführt wird, wie dies auch vor der Krise der Fall war.

Für Felix Eypeltauer (NEOS) sei das momentan „nicht das große Thema“. Man müsse auch beachten, dass in einer Wirtschaftskrise manche MarktteilnehmerInnen eine schlechtere Bonität haben und daher höhere Zinsen zahlen müssten. Elisabeth Götze (Grüne) bezeichnete das Thema sehr wohl als wichtig. Man wolle jedoch noch beobachten, was sich am Bankensektor tue. Ein Vertagungsantrag Götzes wurde von ÖVP und Grünen angenommen. Walter Rauch (FPÖ) zeigte sich empört darüber, dass Anträge „lapidar vertagt“ würden. Es gehe schließlich um die wirtschaftliche Existenz des Landes und der KonsumentInnen, sagte er. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) cke/kar

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