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Bundesrat besiegelt Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken

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Wien (PK) – In einer von ÖVP und Grünen beantragten, kurzfristigen Sondersitzung hat der Bundesrat heute die Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken befürwortet. Wie bereits im Nationalrat sprach sich in der Länderkammer neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ dafür aus. Beschlossen wurde auch ein in der Sitzung eingebrachter gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen zur Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests.

Darüber hinaus wurde in einem zweiten Anlauf eine Kontenregister-Erweiterung zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung auf den Weg gebracht.

Die Opposition kritisierte unter anderem die Kurzfristigkeit der heute einberufenen Sitzung und ortet darin neben „Planlosigkeit“ der Regierung eine Geringschätzung des Parlaments.

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken ab 23. Jänner

Die Anträge zur Steuerbefreiung von FFP2-Masken wurden zuvor im Nationalrat kurzfristig in das Gesetzespaket eingebaut, das der Verhinderung von Geldwäsche und Steuerbetrug dient. Die Mehrwertsteuerbefreiung für Schutzmasken soll von 23. Jänner bis 30. Juni 2021 gelten. Geregelt wird außerdem, dass Anti-Gen-Schnelltests zur Eigenanwendung unbürokratisch und niederschwellig ausgegeben werden sollen, etwa durch Apotheken. Details dazu sind allerdings noch nicht geklärt. Geht es nach dem angenommenen Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen, sollen die Antigen-Selbsttests kostenlos abgegeben werden.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) bezeichnete den nunmehrigen Entfall der Mehrwertsteuer auf FFP2-Masken als „typische Showpolitik“ der Koalitionsparteien. Die Maßnahmen hätten bereits in der Sitzung vergangene Woche umgesetzt werden können, warf er der Regierung „Planlosigkeit“ vor, zumal ihm zufolge die Sinnhaftigkeit von FFP2-Masken für EndverbraucherInnen etwa auch vom Robert-Koch-Institut in Frage gestellt würden.

Christoph Steiner (FPÖ/T) und Johannes Hübner (FPÖ/W) schlossen sich der Kritik an der Vorgangsweise der Regierung an, ebenso wie Ingo Appé (SPÖ/K), Andrea Kahofer (SPÖ/N) und Korinna Schumann (SPÖ/W). Er werde dem Mehrwertsteuer-Entfall zwar zustimmen, so Appé, sieht aber die Chance auf kostenlose FFP2-Masken für alle vertan, wie das die SPÖ fordere. Kahofer ortet darüber hinaus Engpässe in der Verfügbarkeit.

Ebenso wie die Opposition haben die Koalitionsparteien das Recht, Sondersitzungen einzuberufen, entgegnete Karl Bader (ÖVP/N) der Kritik, vor allem auch in der Bewältigung der Krise. Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) bezeichnete die Mehrwertsteuer-Befreiung als soziale Maßnahme, die vielen Menschen so schnell wie möglich zugutekommen soll. Außerdem werde sichergestellt, dass die Antigentests für privates Testen zugelassen werden. Darüber hinaus sei geplant, diese Schnelltests kostenlos zur Verfügung zu stellen. Elisabeth Kittl (Grüne/W) betonte, der Erlass der Umsatzsteuer sei eine Maßnahme zur Preisreduktion. Der Handel habe darauf solidarisch mit einem Preis von unter einem Euro in Supermärkten reagiert. In einer Krise könne vieles besser gemacht werden, die Sondersitzung sei heute aber in Ordnung, um die Maßnahme möglichst rasch zu beschließen, ergänzte Marco Schreuder (Grüne/W).

Auch Finanzminister Gernot Blümel unterstrich zur Steuerbefreiung bei FFP2-Masken, dass es dabei um eine Reduktion des Kaufpreises gehe. Die britische Mutation des Virus habe dazu geführt, dass weitere Maßnahmen gesetzt werden müssen, sagte Blümel zur Kurzfristigkeit der Umsetzung. Zur raschen, flächendeckenden Versorgung sei nicht der Weg über eine staatliche Beschaffung, sondern über den Lebensmittelhandel gewählt worden. Einkommensschwache sollen die FFP2-Masken kostenlos erhalten, so der Minister.

Mehrheit für Gesetzespaket zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung

Im Gesetzespaket, das der Verhinderung von Geldwäsche und Steuerbetrug dient, ist unter anderem vorgesehen, auch Schließfächer von Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern in das Kontenregister aufzunehmen sowie den Kreis der Einschauberechtigten in das Register zu erweitern. Zudem geht es um mehr Transparenz beim Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften durch ausländische EigentümerInnen. Mit dem Paket werden auch EU-Vorgaben umgesetzt.

FPÖ und NEOS sprachen sich gegen das Paket aus. So seien aus Sicht von Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) Teile des Gesetzes verfassungswidrig. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) kritisierte, dass es für eine Einschau in das Register keinerlei Anlass brauche. Außerdem ortet er ein formales Problem, da eine Verfassungsbestimmung nicht als solche gekennzeichnet sei.

Robert Seeber (ÖVP/O) sowie Elisabeth Kittl (Grüne/W) unterstrichen die Maßnahmen, die im Sinn der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung, aber auch des Datenschutzes ausgewogen gelungen seien, zumal sie einen „minimalinvasiven“ Eingriff darstellen. So sei etwa bei Auskünften auf die Höhe des jeweiligen Kontos nicht zuzugreifen.

Finanzminister Gernot Blümel hob unter anderem die verbesserte Informationsaustauschmöglichkeit zwischen Behörden und Kredit- und Finanzinstituten hervor. Die Kritik der NEOS ist für ihn nicht nachvollziehbar, zumal zu Transparenz und Datenschutz in anderen Bereichen das Gegenteil argumentiert werde, etwa im Zusammenhang mit der COFAG. (Schluss Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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