UG-Novelle: Gegen Änderungen bei Bestellung von Rektorinnen und Rektoren | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

UG-Novelle: Gegen Änderungen bei Bestellung von Rektorinnen und Rektoren

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Wien/Graz (OTS) – Die Senatsvorsitzendenkonferenz (SVK) und die Universitätenkonferenz (uniko) sind sich darin einig, dass „die ausgewogene Stellung von Universitätsrat und Senat bei der Wiederbestellung von Rektorinnen und Rektoren unverändert bleiben soll“. Die Legitimation des Rektorats muss sowohl im Senat als auch im Universitätsrat auf denselben Mehrheitsverhältnissen beruhen, um das Zusammenwirken der universitären Leitungsorgane und das wechselseitige Vertrauen, das die Grundlage für die erfolgreiche Leitung einer Universität darstellt, nicht zu beeinträchtigen.

Auch die Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für Mitglieder der Universitätsräte wird abgelehnt, um den politischen Einfluss von den Universitäten fernzuhalten: „Es ist nicht einsichtig, warum Funktionäre einer politischen Partei auf Gemeindeebene diesbezüglich anders behandelt werden sollten als diejenigen auf Bundes- oder Landesebene“, betonen Senatsvorsitzende und uniko in einer gemeinsamen Erklärung.

Gewarnt wird auch davor, dass zusätzliche Kompetenzen des Rektorats bei der Gestaltung der Curricula in den Dienst einer vom Ministerium ins Auge gefassten direkten Durchsetzung der Leistungsvereinbarung gestellt werden. Es dürfen dadurch keine Durchgriffsmöglichkeiten auf autonome Entscheidungsbereiche der Universität eröffnet werden.

Zudem werde die Verknüpfung des Endes der Funktionsperiode von Rektorinnen und Rektoren mit dem 70. Lebensjahr als problematisch und möglicherweise verfassungswidrig erachtet. Gerade an einer Universität sollte nicht das Alter, sondern die Aktualität von Wissen und die Kompetenz auf wissenschaftlicher oder künstlerischer, organisatorischer und strategischer Ebene entscheidend sein.

Weiteren Konsens sehen uniko und Senatsvorsitzende in der Ablehnung einer zehnjährigen Zulassungssperre als Konsequenz bei Nichterbringen der Mindeststudienleistung: „Menschen in Ausbildung wegen eines nicht erwünschten Studierverhaltens – unabhängig von den Gründen – eine Studienmöglichkeit für zehn Jahre zu verschließen, ist vollkommen unangemessen“, betonen der Sprecher der Senatsvorsitzendenkonferenz Gernot Kubin und uniko-Präsidentin Sabine Seidler. Beide sind sich auch in der Ablehnung der Definition von Kernfächern einig: Dies sei eine anachronistische Gestaltung von Curricula, die einem zeitgenössischen Begriff von Disziplinen, Inter-und Transdisziplinarität nicht entspricht. „Im Vordergrund sollen Lernergebnisse einschließlich vermittelter Kompetenzen stehen.“

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