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AK zu Massentestungen: Testungen in der Arbeitszeit müssen als Arbeitszeit gelten

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Wien (OTS) – „Seit Monaten hat uns alle die Corona-Krise fest im Griff“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „In unsicheren Zeiten ist es wichtig, den Menschen Sicherheit zu geben. Das gilt auch für die Rahmenbedingungen zu den jetzt überall anlaufenden Massentestungen.“ Anderl bekräftigt, dass sie Massentestungen sinnvoll findet: „Das hat viele Vorteile: Infizierte Personen können rasch identifiziert und behandelt werden, dadurch wird die Ansteckungsgefahr verringert, und das dient schlussendlich dazu, weitere Verschärfungen der bereits geltenden Maßnahmen zu verhindern.“

Das gleiche Anrecht auf Sicherheit müsse man den ArbeitnehmerInnen zugestehen, wenn es um die Rahmenbedingungen rund ums Testen geht. „Wir haben bereits viele Anfragen unserer Mitglieder, die nicht wissen, ob sie sich für die Tests freinehmen müssen“, berichtet Anderl. „Aus unserer Sicht ist das glasklar: Werden die Testtermine vorgegeben und fallen zufällig in die Arbeitszeit, muss die Zeit auch als Arbeitszeit gelten. Sind die Termine frei wählbar, ist – wie bei üblichen Arztterminen – zu versuchen, die Testung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. In vielen Fällen wird das jedoch nicht möglich sein. Dann muss die Testung auch als Dienstverhinderung aus wichtigem Grund und damit als Arbeitszeit gelten. Der Bundespräsident, die Bundesregierung, die Betriebe, das Gesundheitswesen – alle haben hohes Interesse an den Tests. Ich empfände es als eine Zumutung, wenn die ArbeitnehmerInnen sich dafür Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müssten. Der Schulterschluss, den derzeit alle einfordern, darf nicht zulasten der ArbeitnehmerInnen gehen, das wäre höchst ungerecht.“

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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