Aschbacher: Rasche Einigung über Arbeitsrecht für Home-Office und Telework wünschenswert | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Aschbacher: Rasche Einigung über Arbeitsrecht für Home-Office und Telework wünschenswert

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Wien (PK) – Anträge der Opposition zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen standen am Abschluss des heutigen Sozialausschusses. Diese wurden teils vertagt, teils abgelehnt. Vertagt wurden die Forderungen der SPÖ nach verbesserten Regelungen für Home-Office und Teleworking und einem leichteren Zugriff auf Abfertigungsgelder in der Corona-Krise. Bundesministerin Christine Aschbacher unterstrich aber den Wunsch, mit den Sozialpartnern rasch eine dauerhafte Lösung zu erzielen. Vertagt wurde außerdem die Forderung der FPÖ, in der Pandemie den Arbeitsmarkt in bestimmten Sektoren für ausländische Arbeitskräfte zu schließen.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde die von der FPÖ gewünschte Aufforderung an die Bundesregierung, einen weiteren Lockdown auf jeden Fall auszuschließen. Auch die Vorstöße der NEOS nach Einführung eines Vollzeit-Bonus sowie nach Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs, der nicht mehr zwischen ArbeiterInnen und Angestellten differenziert, blieben in der Minderheit.

SPÖ forderte bessere Regelungen für Home-Office und Teleworking

Da sich viele ArbeitnehmerInnen für die Zukunft eine Mischung aus Arbeitszeit im Büro und zu Hause vorstellen könnten, gebe es Präzisierungsbedarf im Arbeitsrecht, macht Drobits geltend (800/A(E)). Auch am Schreibtisch zuhause müssten die gleichen Schutzrechte und -normen wie bei Arbeit am Betriebsstandort gelten und branchenspezifische und betriebsangepasste Lösungen in Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen Eingang finden. Drobits fordert einen adäquaten Unfallversicherungsschutz und ein Gleichbehandlungsgebot in Unternehmen, was den Zugang zu Telearbeit, das Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten, gleitende Arbeitszeit und betriebliche Weiterbildung betrifft. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Betriebsmittel wie Handy, Computer und VPN-Netzwerke zur Verfügung stellt und auch für die technische Datensicherheit Sorge trägt. Vor allem sei es wichtig, bald zu einer Lösung zu kommen und die betroffenen ArbeitnehmerInnen nicht weiter zu vertrösten, sagte Drobits.

Ein klares Regelwerk für Home-Office und Telework sei zweifellos notwendig, meinte auch Ernst Gödl (ÖVP). Vor dem Hintergrund der Arbeit zuhause in der Pandemie habe man auch bereits einiges an Regelungen getroffen. Die Verhandlungen mit den Sozialpartnern seien im Laufen, der Zeithorizont sei März, da es auch um Regeln gehe, die längerfristig angelegt sind. Gerald Loacker (NEOS) meinte, der Antrag spreche viele wichtige Punkte an, seiner Meinung nach müssten aber einige Punkte, wie die Gleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen, wo immer sie arbeiten, nicht eigens festgeschrieben werden, da das Gleichbehandlungsgebot immer gelte. Für Michael Koza (Grüne) wäre es wünschenswert, noch deutlich vor März zu einer Einigung zu kommen, leider seien zuletzt die Verhandlungen mit den Sozialpartnern ins Stocken geraten.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher betonte, sie wünsche sich, wie auch die Sozialpartner, eine längerfristig angelegte Lösung der offenen Fragen rund um Home-Office und Telework. Eine Beschleunigung des Prozesses der Diskussion mit den Sozialpartnern sei ganz ihn ihrem Sinne und sie nehme den Antrag der SPÖ in diesem Sinne als Unterstützung in die neuerlichen Verhandlungen mit.

SPÖ für erleichterten Zugriff auf Abfertigungsgelder in der Corona-Krise

Geht es nach der SPÖ, soll Beschäftigten, die in den vergangenen Monaten ihre Arbeit verloren haben bzw. in nächster Zeit verlieren werden, der Zugriff auf Abfertigungsgelder erleichtert werden. (802/A(E)). Die Möglichkeit, die Mittel bereits ab zwei Jahren Einzahlung abzurufen, könnte in der aktuellen Krise vielen Betroffenen helfen, Notlagen zu überbrücken, meinte Christian Drobits (SPÖ) im Sozialausschuss. Laurenz Pöttinger (ÖVP) hielt entgegen, die Frage eines früheren Zugriffs auf Abfertigungen müsse noch geprüft werden, eine Vertagung des Antrags sei daher angebracht.

NEOS-Vorschlag auf Einführung eines Vollzeit-Bonus abgelehnt

Einen Vollzeit-Bonus in der Höhe von 450 € für ArbeitnehmerInnen, die von einem Beschäftigungsverhältnis in Kurzarbeit zu einem voll entlohnten Beschäftigungsverhältnis wechseln, schlagen die NEOS vor (994/A(E)). Damit würde man nicht nur einen Anreiz für betroffene Beschäftigte setzen, sondern auch Unternehmen motivieren, ihre MitarbeiterInnen nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten, glaubt Sozialsprecher Gerald Loacker. Kurzarbeit mache nur als Überbrückungshilfe Sinn und müsse auf ein ökonomisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um Steuergeld nicht langfristig für die Konservierung von Arbeitsplätzen in Sektoren einzusetzen, die keine Zukunft hätten, argumentierte Loacker. Auch FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch hielt es für sinnvoll, Maßnahmen gegen eine „Verfestigung“ von Kurzarbeit zu setzen.

ÖVP-Abgeordnete Maria Theresia Niss konnte den von Loacker angeführten Effekt nicht erkennen. Einen Arbeitsplatzwechsel zusätzlich zu fördern, wäre sozial nicht treffsicher, gab sie zu bedenken. Keinen positiven Effekt einer solchen Bonuszahlung sah auch SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum. Der Antrag wurde nur von FPÖ und NEOS unterstützt und blieb in der Minderheit.

FPÖ: Zugang zum Arbeitsmarkt sektoral beschränken und weitere Lockdowns ausschließen

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich infolge der COVID-19-Pandemie spricht sich die FPÖ dafür aus, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken (611/A(E)). Dabei sollen unter anderem Parameter wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen und branchenspezifische Entwicklungen Berücksichtigung finden. Im Sinne des Mottos „Österreich zuerst“ sollen die Restriktionen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten. Markus Koza von den Grünen beantragte die Vertagung und meinte, die FPÖ erhebe immer wieder Forderungen zu einer Schließung des Arbeitsmarktes, die klar dem EU-Recht widersprächen. Der Antrag ziele auf eine Entschließung ab, diese könne gar nicht EU-Recht widersprechen, sondern wolle, dass ein bestehendes Problem gelöst werde, wobei EU-Recht natürlich im Auge zu behalten sei, hielt Michael Schnedlitz (FPÖ) entgegen. FPÖ-Sozialsprecherin Belakowitsch betonte, in der derzeitigen Situation der Pandemie müsse die Politik den Schutz des heimischen Arbeitsmarktes in den Vordergrund stellen.

Die FPÖ hat bereits vor dem zweiten Lockdown von der Bundesregierung gefordert, nicht mehr zu diesem Mittel zur Pandemie-Bekämpfung zu greifen (974/A(E)). Im Sozialausschuss meinte Peter Wurm (FPÖ), es gelte, nun zumindest einen dritten oder gar vierten Lockdown zu vermeiden, da diese Maßnahmen in erster Linie wirtschaftlich negative Folgen hätten, den Verlauf der Pandemie aber nicht mehr wesentlich beeinflussen könnten. Österreich sollte sich an den Maßnahmen von Ländern orientieren, die es auch ohne Lockdown geschafft hätten, die Ausbreitung von COVID-19 in den Griff zu bekommen, argumentierte auch NEOS-Sozialsprecher Loacker.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) betonte, er lehne es ab, Gesundheit und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen. Niemand sei erfreut über die derzeitigen Maßnahmen, doch könne nur der Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung die Basis für ein florierendes Wirtschaftsleben sein. Ralph Schallmeiner (Grüne) fügte hinzu, auch er wolle keinen dritten Lockdown. Das könne aber nur gelingen, wenn alle die Maßnahme, die dazu nötig sind, auch mittragen.

NEOS für einheitlichen Arbeitnehmerbegriff

Die NEOS unternehmen einen neuerlichen Anlauf in Richtung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs. Ihrem Sozialsprecher Gerald Loacker geht es in seinem Initiativantrag (90/A) auf Änderung des Angestelltengesetzes darum, letzte bestehende Ungleichheiten zwischen Angestellten und ArbeitnehmerInnen – etwa im Zusammenhang mit der Regelung der Kündigungsgründe – zu beseitigen. Verschiedene Wertigkeiten von Arbeitnehmergruppen seien nicht mehr zeitgemäß, meint Loacker.

Der Antrag stieße auf wenig Gegenliebe bei den Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und den Grünen und wurde mehrheitlich abgelehnt, nachdem neben den NEOS nur die FPÖ-Abgeordneten für ihn stimmten. Die Sache sei nicht so einfach, wie Loacker es darstelle, meinte etwa SPÖ-Abgeordneter Stöger. Die Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen müsse zwar das Ziel sein, eine begriffliche Gleichsetzung aller Gruppen würde diese jedoch nicht fördern. Die Logik des Angestelltenverhältnisses auf ArbeiterInnen zu übertragen würde letztere benachteiligen, meinte Stöger. Markus Koza (Grüne) begründete seine Ablehnung des Vorstoßes damit, dass er auch wesentliche, und vor allem negative, Auswirkungen auf die Interessensvertretungen hätte.

NEOS für Offenlegung der Bilanzen des Sozial- und Weiterbildungsfonds

Ein Anliegen ist den NEOS eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der jährlichen Bilanzen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) zur Unterstützung und Weiterbildung für LeiharbeiterInnen auf der Website des Fonds (849/A(E)). Die derzeitige Intransparenz erschwert seiner Ansicht nach die parlamentarische Kontrolle fordert NEOS-Abgeordneter Loacker. SPÖ-Abgeordneter Stöger verwies darauf, dass der Fonds seine Bilanz auf der Website veröffentliche. Im Sinne des Bekenntnisses zur Transparenz würde er jedoch eine gesetzliche Regelung grundsätzlich unterstützen. ÖVP-Abgeordneter Pöttinger befand, die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes sei zu hinterfragen, wenn der Zweck der Transparenz durch freiwillige Veröffentlichung ohnehin erfüllt sei. Er sah die Vertagung des Antrags als gerechtfertigt. (Schluss Sozialausschuss) sox

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