ÖH Innsbruck: Klare Position des Vorsitzenden zur geplanten UG Novelle & erste Verhandlungserfolge auf ÖH-Bundesebene | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖH Innsbruck: Klare Position des Vorsitzenden zur geplanten UG Novelle & erste Verhandlungserfolge auf ÖH-Bundesebene

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Mindeststudienleistung

Die wohl brisanteste Thematik ist die geplante Einführung einer Mindeststudienleistung inkl. Konsequenzen bei Nicht-Erreichen.

“Studierende, die eine gewisse ECTS-Zahl nicht erreichen, lebenslang vom Studium auszuschließen, wäre ein Genickbruch für alle, die nebenbei arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren. Zusätzlich wird hier gänzlich auf Studierende mit psychischen Problemen oder Lernschwächen vergessen. Diese Änderung ist nicht zu Ende gedacht und so auf keinen Fall zu akzeptieren!”, so Katzlinger. “Das wäre, als würde man SchülerInnen aus der Schule schmeißen, anstatt ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ein Jahr zu wiederholen. Unvorstellbar eben.”

Gut sei, so der Vorsitzende, dass zumindest die Zahl der ECTS gesunken ist. “Zu Beginn war von 16 ECTS pro Jahr bis zum Erreichen von 100 ECTS die Rede, nun sind wir bei 24 ECTS in den ersten 4 Semestern. Das ist ein erster Erfolg in den Verhandlungen.”
Eine genauere Kontrolle der Leistung von Studierenden sei vor allem in sehr begehrten Studiengängen nicht gänzlich negativ, um das Betreuungsverhältnis und damit die Studierbarkeit zu verbessern. “Wenn das Nichterreichen etwa ein Gespräch mit der Universität zur Folge hat – statt der Exmatrikulation – wäre vielen Studierenden sehr viel Druck genommen.”

Harmonisierung der ECTS & Anrechnung von Leistungen

“Bevor keine Gleichstellung des Arbeitsaufwandes pro ECTS-Punkt erreicht werden kann, macht eine Diskussion über eine ECTS-Mindestleistung aus unserer Sicht schlicht keinen Sinn. ECTS-Punkte müssen auch wirklich dem Arbeitsaufwand entsprechen und am besten österreichweit vergleichbar sein und harmonisiert werden.” so Julia Staudegger, 1. Stv. Vorsitzende der ÖH Innsbruck.

Beweislastumkehr bei der Anrechnung von Leistungen

Einen weiteren wichtigen Punkt, den die Bundes-ÖH-Vorsitzende Sabine Hanger bereits einbringen konnte, sei die Beweislastumkehr bei der Anrechnung von Leistungen. “Bisher war es bei Anrechnungen von Leistungen zwischen verschiedenen Studien so, dass eine Gleichwertigkeit der Leistungen von Seiten der Studierenden nachgewiesen werden muss.” so Hanger in einer Aussendung der Bundes-ÖH. Hier wolle die ÖH eine Beweislastumkehr erwirken, damit zukünftig nicht mehr die Studierenden eine Gleichwertigkeit nachweisen müssen, sondern die Universität eine Nicht-Gleichwertigkeit zwischen den Leistungen, wenn sie eine Anrechnung verwehren wollen. “Dies würde zu einer Erleichterung im Studium führen, die wir Studierende täglich spüren würden”.

ÖH Innsbruck unterstützt offenen Brief der Bundes-ÖH an BM Fassmann

“Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, dass hier durchaus noch Änderungen im Sinne der Studierenden bewirkt werden können. Unsere wichtigsten Punkte hat die Vorsitzende der Bundes-ÖH, Sabine Hanger, in ihrem offenen Brief gut auf den Punkt gebracht, weshalb wir den offenen Brief an BM Fassmann und die Positionierung natürlich auch unterstützen und mittragen werden.” so Johann Katzlinger.

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