Niss begrüßt die Digitalisierung von Führerschein und Zulassungsschein | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Niss begrüßt die Digitalisierung von Führerschein und Zulassungsschein

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – Im Bereich Innovation setzen wir in Regierung und Parlament Schwerpunkte, um an den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit nicht nur teilzuhaben, sondern auch aktiv mitzumachen und damit eine Vorreiterrolle einnehmen zu können. Dazu gehört auch die Einführung von digitalisierten Dokumenten – den digitalen Führerschein und den digitalen Zulassungsschein haben wir in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung beschlossen, berichtet die ÖVP-Sprecherin für Forschung, Innovation und Digitalisierung, Abg. Maria Theresia Niss, nach der Ausschusssitzung.

Derzeit muss jede Österreicherin und jeder Österreicher Dokumente im herkömmlichen Sinn mitführen. Aber bald kommen durch den heutigen Beschluss der digitale Führerschein und Zulassungsschein. Ab dem 2. Quartal 2021 wird es damit möglich sein, die Fahrerlaubnis und den Zulassungsschein digital, also auf dem Handy, mitzuführen. Damit ist Österreich weltweit eines der ersten Länder, die diesen Schritt wagen, freut sich die Abgeordnete.

Für E-ID-Inhaber/innen, die einen Scheckkartenführerschein besitzen, entfällt durch den „digitalen Führerschein“ die Mitführpflicht des physischen Führerscheines bei Fahrten im Inland, wenn die Kontrolle über E-ID und App möglich ist. Ebenso ist eine Selbstabfrage durch die Bürgerin bzw. den Bürger integriert, sowie eine Ausweisfunktion gegenüber Dritten, führt Niss aus.

Auch für den „digitalen Zulassungsschein“ sind Regelungen wie der Entfall der Mitführpflicht des physischen Zulassungsscheins bei Fahrten im Inland, wenn die Kontrolle über E-ID und App möglich ist, vorgesehen. Der digitale Zulassungsschein soll wie auch in der analogen Welt an Dritte weitergegeben werden können. Für den Registrierungsprozess ist eine Erleichterung der gesicherten Identitätsfeststellung durch Behörden vorgesehen, die einen verlässlichen und effizienten Registrierungsprozess sicherstellt.

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir einen Modernisierungsprozess, der der Entwicklung in unserer Gesellschaft entspricht, eine erleichtere Handhabung für Nutzer/innen und Behörden und neue Wahlmöglichkeiten“, betont Niss abschließend.

(Schluss)

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