Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit

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Wien (PK) – ArbeitnehmerInnen, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen haben, werden künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Voraussetzung ist, dass trotz allen Bemühens keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung stehen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit breiter Mehrheit eine entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz gebilligt. Sie war gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen vorgeschlagen worden. Auch zur Betreuung von in Quarantäne befindlichen Kindern wird demnach im Bedarfsfall ein Fernbleiben von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung möglich sein. Die Betriebe erhalten im Gegenzug die gesamten – und nicht nur wie derzeit die Hälfte der – Lohnkosten ersetzt. Gelten soll die neue Regelung laut Gesetzentwurf bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21.

Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS. Ihrer Meinung nach wird mit dem Entwurf der Boden für Schulschließungen aufbereitet. Zudem verwiesen sie auf drohende Probleme für Unternehmen. Sowohl Sozialminister Rudolf Anschober als auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher stellten einen Zusammenhang zwischen der Novelle und geplanten Schulschließungen allerdings vehement in Abrede. Es brauche schon in der jetzigen Konstellation Sicherheit für die Eltern, betonte Aschbacher.

Beschlossen hat der Sozialausschuss darüber hinaus die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für in Altersteilzeit befindliche Personen und für Selbstständige, die ihre Erwerbsarbeit eingestellt haben. Die bereits 2017 mit längeren Übergangsfristen beschlossene Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen an jene der Angestellten wird hingegen um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2021 verschoben. Was die von der Regierung in Aussicht gestellte zweite Einmalzahlung für Arbeitslose betrifft, sind die gesetzlichen Grundlagen noch ausständig – laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher ist man gerade dabei, Details zu klären.

Sonderbetreuungszeit nur bei fehlenden alternativen Betreuungsstrukturen

Schon jetzt ermöglicht die sogenannte „Sonderbetreuungszeit“, ArbeitnehmerInnen zur Betreuung von minderjährigen Kindern sowie von behinderten bzw. pflegebedürftigen Menschen von der Arbeit fernzubleiben, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht nach Österreich einreisen kann. Allerdings braucht es dazu ein Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, der diesfalls die Hälfte der Lohnkosten ersetzt bekommt. Zudem ist das Instrument derzeit bis Ende Februar 2021 befristet.

Mit dem ÖVP-SPÖ-Grünen-Antrag (986/A) kommt es nun nicht nur zu einer zeitlichen Ausweitung des Instruments bis 9. Juli 2021 und zur Einräumung eines Rechtsanspruchs, sondern auch zu weiteren Verbesserungen. So werden ArbeitnehmerInnen künftig auch im Falle einer Quarantäneanordnung für ein minderjähriges Kind Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wobei bei einer COVID-19-Infektion des Kindes gemäß den Erläuterungen zunächst Pflegeurlaub zu konsumieren ist. Wie bisher kann der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit auch in Teilen, also etwa tage- oder halbtageweise geltend gemacht werden.

Per Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wurde, dass der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren ist und ArbeitnehmerInnen „alles Zumutbare“ unternehmen müssen, dass es zu keiner Arbeitsverhinderung kommt. Das heißt, sie sind angehalten, sich aktiv um Betreuungsalternativen zu kümmern.

Breite Zustimmung zur Gesetzesnovelle

Im Zuge der Debatte begrüßten unter anderem Maria Smodics-Neumann (ÖVP), Barbara Neßler (Grüne), Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) die Gesetzesnovelle. Es freue sie „wirklich, wirklich sehr“, dass nun gemeinsam ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit beschlossen werde, sagte Neßler. Sie ortet eine Win-win-Situation für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Es sei wichtig, gemeinsam durch die Krise zu gehen. Heinisch-Hosek betonte, dass es notwendig sei, für schlagend werdende Betreuungspflichten Vorsorge zu treffen.

FPÖ bedauert Verschiebung der kündigungsrechtlichen Besserstellung von ArbeiterInnen

Als Wermutstropfen sieht FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch, dass gleichzeitig mit den neuen Sonderbetreuungszeit-Regelungen eine Verschiebung der kündigungsrechtlichen Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten um ein halbes Jahr beschlossen wird. Demnach werden die bereits im Jahr 2017 verabschiedeten Bestimmungen erst auf Kündigungen, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden, Anwendung finden. Angesichts der angespannten Wirtschafts-und Arbeitsmarktlage sei das „eine ganz wichtige Maßnahme“, hielt ÖVP-Abgeordnete Smodics-Neumann dazu fest. „Das tut ein bisschen weh“, meinte demgegenüber Belakowitsch. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sieht in diesem Bereich generell noch viele offene Rechtsfragen.

NEOS befürchten Schulschließungen

Dezidiert kritisch äußerten sich Loacker und seine Parteikollegin Fiona Fiedler zum Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Man bereite mit der vorliegenden Gesetzesnovelle den Boden für Schulschließungen, warnten sie und warfen der SPÖ vor, Wegbereiter für einen solchen Schritt zu sein. Schulen zu schließen, sei jedoch „hanebüchen“, sagte Loacker und prophezeite mit Hinweis auf vorliegende Studien enorme ökonomische Folgekosten. Zudem verwies er auf drohende Probleme für Unternehmen durch den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Den Betrieben könnten Fachkräfte fehlen, wenn Beschäftigte das Instrument in Anspruch nehmen.

Dass Schulschließungen schon geplant sind, qualifizierte Laurenz Pöttinger (ÖVP) allerdings als Unterstellung. Auch er selbst wünsche sich, dass diese offen bleiben, sagte er. Man brauche jedoch ein Sicherheitsnetz für die Eltern. Dem schloss sich Ralph Schallmeiner (Grüne) an. Auch SPÖ und FPÖ wandten sich gegen die Schließung von Schulen: Dadurch nehme man nicht nur Kindern Bildung weg, sondern mache sie auch krank, sagte Belakowitsch.

Schulschließungen für Anschober nur das letzte Mittel

Von Regierungsseite hob Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher hervor, dass es für Familien in Corona-Zeiten noch schwieriger sei, Arbeit und Betreuung unter einen Hut zu bekommen. Sie zeigte sich daher über die vorliegende Drei-Parteien-Initiative erfreut. Bereits jetzt komme es immer wieder zur Schließung einzelner Klassen oder Kindergartengruppen, gab sie zu bedenken, auch würden Kinder immer wieder in Quarantäne geschickt. Für solche Fälle brauche es Sicherheit für berufstätige Eltern.

Von einem großen Schritt in die richtige Richtung sprach auch Sozialminister Rudolf Anschober. Zum Thema Schulschließungen merkte er an, er kenne niemanden, der „aus Jux und Tollerei“ Einrichtungen zusperren wolle. Es gebe aber unterschiedliche Einschätzungen, welche Maßnahmen am besten gegen die COVID-19-Pandemie wirken, und „jeder hat einen Grund für seine Einschätzungen“. Letztendlich sei man jedoch immer zu einer gemeinsamen Lösung gekommen. Er selbst sehe es nicht als Priorität, Schulen zu schließen, bekräftigte der Minister, es werde immer das letzte Mittel sein. Zur Gänze ausschließen könne er aber nichts.

Mit der Beschlussfassung des Drei-Parteien-Antrags gilt auch ein Antrag der SPÖ (904/A) als miterledigt. Zwar wurde diesem nicht in allen Punkten Rechnung getragen, Verena Nußbaum zeigte sich dennoch weitgehend zufrieden. An der Forderung, auch jenen Personen Sonderbetreuungszeit zu gewähren, die mit einer schwerkranken Person, die zur COVID-19-Risikogruppe gehört, in einem Haushalt leben, werde die SPÖ aber dranbleiben, bekräftigte sie.

Keine Nachteile für Personen in Altersteilzeit durch Kurzarbeit

Einstimmig sprach sich der Sozialausschuss dafür aus, zwei Corona-Sonderregelungen im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu verlängern. Zum einen geht es darum, dass Personen, die sich in Altersteilzeit befinden, keine Nachteile durch coronabedingte Unterbrechungen ihres Dienstverhältnisses oder Stundenreduktionen erleiden, zum anderen um den Bezug von Arbeitslosegeld für selbstständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind. Bei der Altersteilzeit soll die Nachsichtsfrist bis 31. März 2021 ausgedehnt werden, die Regelung für Selbstständige soll noch bis Ende Dezember gelten.

Basis für die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bildet ein Antrag der Koalitionsparteien (957/A). Beide Sonderregelungen sollen rückwirkend mit 1. Oktober verlängert werden. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker plädierte zwar dafür, langsam „von stückweisen Verlängerungen“ diverser Corona-Sonderregelungen wegzukommen und eine Langfristperspektive zu entwickeln, letztendlich stimmte aber auch seine Fraktion für die Initiative.

SPÖ und FPÖ pochen auf höheres Arbeitslosengeld

Von Seiten der SPÖ warb Markus Vogl für zwei Anträge (905/A, 496/A) seiner Fraktion, die unter anderem auf eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe sowie eine Ausweitung des Bildungsbonus abzielen. Für die SPÖ ist es etwa nicht einsichtig, dass arbeitslose Menschen, die an einer mindestens viermonatigen Schulung oder anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, nur dann einen Bildungsbonus von 4 € pro Tag erhalten, wenn diese nach dem 30. September 2020 begonnen hat. Überdies drängt Vogl auf gesetzliche Bestimmungen, wonach der Bildungsbonus und die im September gewährte Einmalzahlung für Arbeitslose in der Höhe von 450 € nicht gepfändet werden dürfen und auch Arbeitslose, die Krankengeld bezogen haben, die Einmalzahlung bekommen. In diesem Zusammenhang bestehende Probleme seien lösbar, zeigte sich Vogl überzeugt, die Zeit dränge.

Auch die FPÖ spricht sich dafür aus, das Arbeitslosengeld vorübergehend zu erhöhen und die Bezugsdauer zu verlängern (713/A(E)). So soll ein sogenannter „COVID-19-Ausgleich“ sicherstellen, dass die Nettoersatzrate für die Dauer der Corona-Krise von 55% auf 70% des Einkommens steigt. Schließlich sei es schwer möglich, derzeit eine neue Arbeit zu finden, machen Dagmar Belakowitsch und ihre FraktionskollegInnen geltend.

Von Seiten der Regierungsparteien sagte Markus Koza (Grüne) zu, die Anliegen der SPÖ in Bezug auf die Einmalzahlung für Arbeitslose zu prüfen. Was die Pfändbarkeit anlangt, sei die Situation aber nicht so einfach, wie er sich es gewünscht hätte, meinte er. Der Antrag 905/A wurde in diesem Sinn vertagt, die Anträge betreffend eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstanshilfe abgelehnt. Die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld betrage durchschnittlich ohnehin 64%, hielt Bettina Zopf (ÖVP) in diesem Zusammenhang fest.

Zweite Einmalzahlung für Arbeitslose: Regierung arbeitet an Details

Dass etliche Arbeitslose, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld Mindestsicherung beziehen, nichts von der Einmalzahlung gehabt hätten, weil die Mindestsicherung um diesen Betrag gekürzt worden sei, wie dies FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch kritisiert hatte, ist für Arbeitsministerin Christine Aschbacher nicht nachvollziehbar. Es sei rechtlich geklärt, dass die Einmalzahlung nicht als Einkommen anrechenbar sei, sagte sie und forderte die FPÖ auf, etwaige Einzelfälle dem Ministerium bekanntzugeben. Neuerlich bestätigt wurde von der Ministerin, dass es eine zweite, nach Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelte, Einmalzahlung für Arbeitslose geben solle. Man sei gerade dabei, die Details auszuarbeiten.

Was die von SPÖ-Abgeordneter Verena Nussbaum geforderte Einbeziehung der sogenannten „Persönlichen Assistenz“ in das Kurzarbeitsmodell betrifft (907/A), hielt Sozialminister Rudolf Anschober fest, man versuche, für diese Gruppe eine Lösung abseits der Kurzarbeit zu finden. Das Kurzarbeitsmodell halten weder Kira Grünberg (ÖVP) noch Ralph Schallmeiner (Grüne) in diesem Zusammenhang für geeignet. Nussbaum hatte zuvor bedauert, dass behinderte Menschen, die AssistentInnen beschäftigen, keinen Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe haben, wenn sie vorübergehend weniger Unterstützung benötigen. Der Antrag wurde vertagt.

NEOS wollen Wissenschaft Zugang zu Registerdaten erleichtern

Schließlich schickte der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der NEOS (948/A(E)) betreffend einen leichteren Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten auf die Wartebank. Es gebe in Österreich zahlreiche Datenbanken mit Gesundheitsdaten, Pensionsdaten, Arbeitsmarktdaten, Pflegedaten, Bildungsdaten und anderen wesentlichen Informationen. Diese seien aber kaum untereinander verknüpft bzw. für die Forschung und Wissenschaft nur schwer zugänglich, moniert Gerald Loacker und appelliert in diesem Sinn an Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Sozialminister Rudolf Anschober, eine Problemanalyse mit Verbesserungsvorschlägen zu erstellen und dabei auch die Wissenschaft und Forschung einzubinden.

Sowohl Ralph Schallmeiner (Grüne) als auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) stellten eine Prüfung des Antrags in Aussicht. Die Wissenschaft solle Zugang zu Daten haben, man müsse aber den Datenschutz berücksichtigen, waren sich die beiden Abgeordneten einig. Auch Christian Drobits (SPÖ) warnte vor voreiligen Beschlüssen. Zum einen müsse man verhindern, dass unseriöse Unternehmen unter dem Vorwand der Wissenschaft zu sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten kommen, zum anderen gelte es, die Datenschutzgrundverordnung zu beachten, betonte er. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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