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Parlament: Aufruf zur Interessensbekundung für das österreichische Mitglied im Antifolterkomitee des Europarates

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Wien (PK) – Die österreichische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates startete heute ihren Aufruf zur Interessensbekundung für das neue österreichische Mitglied im Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT).

Das Antifolterkomitee agiert auf Basis der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde. Seine Mitglieder sind unabhängige ExpertInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung etwa im Strafvollzug, in der Psychiatrie oder im Bereich Menschenrechte und Verhütung von Folter.

Die Aufgabe des österreichischen Mitglieds im Antifolterkomitee besteht darin, im Auftrag des Europarates Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen sowie psychiatrische Kliniken in Europa zu besuchen, mit Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu sprechen sowie folglich Haft- und Unterbringungsbedingungen zu bewerten. Nach dem Besuch übermittelt das Antifolterkomitee einen Bericht an den betroffenen Staat. Dieser Bericht enthält neben festgestellten Mängeln auch Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der in den Einrichtungen untergebrachten Menschen und zur Verhütung von Folter und anderen Misshandlungen.

Die Dauer des Mandats beträgt üblicherweise vier Jahre. Es sind zwei Wiederwahlen möglich. Das neue österreichische Mitglied folgt Julia Kozma vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, deren zweite Funktionsperiode mit Ende 2021 ausläuft.

Detaillierte Informationen zum Aufruf zur Interessensbekundung für das österreichische Mitglied im Antifolterkomitee des Europarates sind unter www.parlament.gv.at/PERK/PI/PKON/RAT/PVAktuelles.shtml abrufbar. (Schluss) keg

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