Bundesrat beschließt Parlamentarische Enquete zum Thema "Eine neue Kultur des Miteinanders" nach COVID-19 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat beschließt Parlamentarische Enquete zum Thema „Eine neue Kultur des Miteinanders“ nach COVID-19

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Wien (PK) – Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler macht sich im Rahmen ihrer halbjährigen Präsidentschaft in der Länderkammer schwerpunktmäßig für eine neue Kultur des Miteinanders stark. Unter dem Titel „Eine neue Kultur des Miteinanders. Änderung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen nach COVID-19“ wird sich nun eine Parlamentarische Enquete befassen, die der Bundesrat am Ende seiner heutigen Sitzung auf Basis eines parteiübergreifenden Antrags einstimmig beschlossen hat.

Die Enquete wird Mittwoch, dem 04. November 2020, ab 08.30 Uhr im Plenarsitzungssaal im Parlament in der Hofburg stattfinden. Nach der Eröffnung der Enquete durch Bundesratspräsidentin Eder-Gitschthaler und einem einleitenden Statement von Gerichtspsychiater Reinhard Haller beschäftigt sich das erste Panel mit der Kultur der Zusammenarbeit in Politik und Gesellschaft. Mit der europäischen Dimension wird sich die Europaministerin Karoline Edtstadler in einem Statement beschäftigen, über Erfahrungen und Handlungsoptionen im Bildungswesen in Zusammenhang mit COVID-19 spricht Bildungsminister Heinz Faßmann, über Perspektiven während der Corona-Zeit für die österreichische Kunst und Kultur Staatssekretärin Andrea Mayer.

Das zweite Panel wird sich der Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung widmen. In Referaten berichten Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer, die Präsidentin der Salzburger Festspiele Helga Rabl-Stadler und der Direktor der Arbeiterkammer Wien Christoph Klein aus dem politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Universitätsprofessor Peter Busjäger analysiert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Corona-Krise.

Umweltförderungsgesetz: SPÖ fordert auch im Bundesrat bessere Treffsicherheit bei Unterstützung einkommensschwacher Haushalte

In der Länderkammer wurde heute zudem die Änderung des Umweltförderungsgesetztes, mit der ein Impuls für konjunkturfördernde Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor gesetzt werden soll, einstimmig gebilligt.

Konkret ist mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes eine Aufstockung der Umweltförderung um 20 Mio. € zugunsten von biogenen Nahwärmenetzen sowie eine Fortschreibung dieser Mittel bis 2022 in Aussicht genommen. Weiters soll der Zusagerahmen für die Sanierung von Gebäuden für 2021 und 2022 auf 650 Mio. € steigen. Für einkommensschwache Haushalte werden zusätzlich 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. Auch Haftungen für Energie-Contracting-Projekte in der Höhe von max. 50 Mio. € sind vorgesehen. Insgesamt ergibt sich so bis zum Jahr 2022 die Fördersumme von 1 Mrd. € für die Energiewende im Gebäudesektor.

Lob an dem Gesetz kam von allen Fraktionen im Bundesrat. So sieht seitens der Regierungsfraktionen Silvester Gfrerer (ÖVP/S) darin einen wichtigen Schritt, um von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzusteigen. Mit dem Förderpaket würden die regionale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Adi Gross (Grüne/V) sprach im Hinblick auf die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte von einem Meilenstein in der Verbindung von Armutsbekämpfung und Klimaschutz. Ziel des Förderprogramms sei es, Sanierungskosten für diese Haushalte weitestgehend abzufangen, um Energiekosten dauerhaft zu senken. Das Paket sei auch ein wichtiger Schritt für die heimische Wirtschaft, um einen Weg aus der Corona-Krise zu ermöglichen, denn Kesseltausch und thermische Sanierung würden im hohen Maße zur regionalen Wertschöpfung beitragen.

Auch die Opposition kann dem Gesetz viel abgewinnen. Günther Novak (SPÖ/K) sieht darin einen starken Anreiz zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und ein wichtiges Konjunkturprogramm in Folge der Corona-Krise. Lokale Handwerksbetriebe würden dadurch unterstützt. Wie seine Partei-KollegInnen im Nationalrat unterstrich Novak aber auch, dass es eine klare Spezifikation einkommensschwacher Haushalte brauche, damit die Förderungen auch treffsicher eingesetzt werden können. Er brachte hierzu auch einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, in dem neben der Definition auch die Schaffung eines „transparenten Modus“ für die Mittelzuteilung an die Bundesländer und eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen nach dem ersten Jahr gefordert wird. Der Entschließungsantrag fand in der Länderkammer mehrheitlich Zustimmung. Unterstützung für diese Forderung signalisierten auch die Freiheitlichen. Von deren Seite begrüßte Michael Bernard (FPÖ/N) das neue Umweltförderungsgesetz. Es sei wichtig, Arbeitsplätze zu schaffen, Regionen zu fördern und die Umwelt zu schützen. Bernard kritisierte aber auch, dass die Umrüstung bestehender Heizungsanlagen auf erneuerbare Energieträger nicht von den Förderungen umfasst sei.

Staatssekretär Magnus Brunner bezeichnete das Umweltförderungsgesetz als wichtiges Signal an Wirtschaft, Wohnungs- und Hausbesitzer, an den Markt sowie an einkommensschwache Haushalte. Damit würde eine ökosoziale Marktwirtschaft umgesetzt. Es müsse gelten, noch enger mit den Bundesländern zusammenzuarbeiten, was auch im Hinblick auf eine geplante Wärmestrategie wichtig sei.

Ein Entschließungsantrag von Markus Leinfellner (F/St), der auf ein effektives Einschreiten gegen LenkerInnen abzielt, die sich aufgrund von verbotenem Suchtmittelkonsum in einem Fahruntauglichen Zustand befinden, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

Einstimmig Kenntnis genommen wurden vom Bundesrat der Bericht über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2019, der aktuelle Verkehrstelematikbericht, der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control sowie der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht 2018. Die EU-Jahresvorschau aus dem Justizressort wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss Bundesrat) red

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