NEOS zu COVID-Gesetz: Einschränkungen in die persönlichen Freiheiten dürfen nicht ohne das Parlament passieren
Wien (OTS) – Kurz vor Ende der Begutachtungsfrist des Covid-19-Maßnahmengesetzes ortet NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker noch „einige schwere Mängel“ in dem Vorschlag von Gesundheitsminister Anschober. „Durch das neue Gesetz und die darin enthaltene Möglichkeit für Betretungs- und Ausgangsverbote wären schwerwiegendste Einschränkungen in die persönlichen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger durch die demokratisch nicht legitimierte Bezirkshauptmannschaft möglich. Das darf nicht passieren! Generell sollen solche Maßnahmen nur vom Gesundheitsminister mit Genehmigung des Hauptausschusses des Parlaments erlassen werden dürfen. Für derartige weite Kompetenzen der Landeshauptleute, geschweige der Bezirkshauptleute, hätten NEOS kein Verständnis, so Loacker. „Die angedachte Beteiligung des Hauptausschusses geht uns außerdem nicht weit genug. Auch sonstige Maßnahmen erfordern die Befassung des Ausschusses!“
Sunset-Clause mit 30.6.2021
Mit Unverständnis reagiert Loacker auch auf die extrem lange Geltungsdauer des Gesetzes, das laut Bundesregierung bis zum 31.12.2021 ausgeweitet werden soll. „Der Bundeskanzler spricht bei fast jeder Pressekonferenz davon, dass der nächste Sommer ein normaler wird. Warum braucht er dann das Gesetz bis Ende 2021?“ NEOS schlagen vor, die so genannte „Sunset-Clause“ mit 30.6.2021 zu beschließen. „Alles andere würde wenig Verständnis in der Bevölkerung finden.“
Wichtige Ausnahmen fehlen: Berufs- und Redaktionsgeheimnis gefährdet; Parlamente und Gericht müssen handlungsfähig bleiben
Im derzeitigen Vorschlag vermissen NEOS auch explizite Ausnahmen bei Betretungsverboten und Ausgangssperren, etwa für Parlamente, deren Wahlen und Organen der Gerichtsbarkeit. Auch bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Journalist_innen oder Rechtsanwält_innen müssten explizit von den Kontrollbefugnissen der Behörden ausgenommen werden. „Ohne der Bundesregierung hier böse Absichten zu unterstellen, aber die Vorstellung, dass mit den Befugnissen Hausdurchsuchungen bei Anwältinnen oder Journalisten durchgeführt oder die Parlamente am Zusammentreten oder gar die Wienwahl behindern könnte, ist erschreckend. Mit einigen Ausnahmen könnte die Regierung dieses Horrorszenario ausräumen.“ Sollte die Bundesregierung auf diese Forderungen nicht eingehen wollen NEOS entsprechende Abänderungsanträge einbringen.
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