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AK-Arbeitsrecht: Arbeitgeber fälschte Unterschrift eines Mitarbeiters

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Klagenfurt (OTS) – Wenn man drei Jahre lang im Betrieb als Koch beschäftigt ist und in diesem Zeitraum nur drei Lohnabrechnungen erhält, sollten längst die Alarmglocken läuten. Doch wenn bei der Beendigung des Dienstverhältnisses auch noch die geleisteten Überstunden nicht ausbezahlt werden, ist das Maß voll. Der Koch wandte sich an das Arbeitsrecht der Arbeiterkammer Kärnten, die die Lohnabrechnungen für den gesamten Beschäftigungszeitraum sowie fehlende Entgeltbestandteile beim ehemaligen Arbeitgeber einforderte.

Der Fall landete vor Gericht. „Im Zuge der Verhandlungen stellte sich heraus, dass der Dienstgeber die Unterschrift seines früheren Mitarbeiters auf dessen Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht haben dürfte, um sich die Auszahlungen zu ersparen“, erklärte Josef Zoppoth, AK-Experte in Hermagor. Aufgrund der drohenden strafrechtlichen Konsequenzen und auch auf Anraten des Richters, hat der Dienstgeber schließlich die Prozesskosten übernommen und einen Pauschalbetrag in der Höhe von 15.000 Euro brutto an den Dienstnehmer bezahlt.

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