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Corona: Bundesrat besiegelt Kinderbonus und Einmalzahlung für Arbeitslose

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Wien (PK) – Mehrheitlich befürwortete der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Regierungsvorlage über eine geplante Einmalzahlung für Arbeitslose von 450 €. Außerdem werden Familien im September eine Sonderzahlung von 360 € pro Kind erhalten. Mit einer weiteren Novelle im Zusammenhang mit der Corona-Krise wird darüber hinaus eine dreiwöchige „Sonderbetreuungszeit“ im Sommer ermöglicht. Eine in der Länderkammer ebenso befürwortete Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes hat unter anderem die Förderung von Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche zum Ziel.

Darüber hinaus passierten Gesetzesänderungen mit Klarstellungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz den Bundesrat einstimmig.

Zwei in der Sitzung eingebrachte Entschließungsanträge der FPÖ fanden die Mehrheit. Zum einen fordern die Freiheitlichen eine Verdoppelung der Familienbeihilfe in Monaten mit Corona-bedingten Schulschließungen, zum anderen eine Erhöhung der Nettoersatzrate beim Bezug des Arbeitslosengeldes für die Dauer der Corona-Krise.

Die Mehrheit im Bundesrat sprach sich außerdem für einen SPÖ-Entschließungsantrag für einen Hilfsfonds für gestundete Energiekosten während COVID-19 aus.

In der Minderheit blieben eine FPÖ-Entschließung für ein Lehrlingspaket sowie eine SPÖ-Forderung betreffend eine Lehrlingsgarantie.

Sonderzahlung von 360 € pro Kind, Einmalzahlung für Arbeitslose von 450 €, Sonderbetreuungszeit

Auf Schiene ist mit der mehrheitlichen Befürwortung der Regierungsvorlage seitens der Länderkammer nunmehr neben der Sonderzahlung von 360 € pro Kind und der geplanten Einmalzahlung für Arbeitslose von 450 € auch die Verdoppelung der Mittel des Familienhärtefonds auf 60 Mio. € zur Unterstützung von Familien in Notlagen. Außerdem können Fachkräftestipendien und Bildungskarenzen im Bedarfsfall verlängert werden, wenn es Corona-bedingt nicht möglich war, die begonnene Ausbildung abzuschließen bzw. das angestrebte Bildungsziel zu erreichen. Mit zweijähriger Verspätung setzt Österreich außerdem eine EU-Verordnung in Bezug auf das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) um.

Einhellig befürwortet haben die BundesrätInnen eine begleitende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Dabei wurde zugleich die Abänderung im Nationalrat berücksichtigt, mit dem die Koalitionsparteien die sogenannte „Sonderbetreuungszeit“ vorübergehend wiederbeleben wollen. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen im Bedarfsfall, von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen ausfallen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der diesfalls ein Drittel der Lohnkosten vom Staat ersetzt bekommt. Eigentlich ist dieses Instrument bereits Ende Mai ausgelaufen, nun soll es aber für bis zu weitere drei Wochen im Sommer – begrenzt mit 30. September – in Anspruch genommen werden können. Auch eine tage- oder halbtageweise Inanspruchnahme ist möglich. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die andauernde Corona-Krise ArbeitnehmerInnen weiterhin vor große Herausforderungen stellt, um Arbeit und Betreuungspflichten zu vereinbaren.

Obwohl die Maßnahmen für Familien und Arbeitssuchende teils gute Ansätze haben, könne ihre Fraktion dem nicht zustimmen, so Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St). Die Einmalzahlung an Arbeitssuchende sei eine nette Geste, aber ebenso wie der punktuelle Kinderbonus viel zu wenig, etwa im Hinblick auf die Kaufkraft. Josef Ofner (FPÖ/K) schloss sich der Kritik am Vorgehen der Regierung an. Horst Schachner (SPÖ/St) sprach sich dafür aus, dass die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld von 55% auf 70% erhöht werden müsse. Letztlich werde die Konjunktur von den Menschen belebt, die tagtäglich einkaufen gehen, so Schachner.

Andreas Lackner (Grüne/St) betonte, es werde am Arbeitsmarkt jede Anstrengung und einen breiten Maßnahmenmix brauchen. Der jetzige Schritt helfe rasch und sei die erste Erhöhung des Arbeitslosengeldes seit Jahrzehnten. Die heute zu beschließenden Maßnahmen stellen dringend notwendige Unterstützungsmaßnahmen für Familien und für Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, dar, unterstrich Heike Eder (ÖVP/V). Darüber hinaus gelte es, für zukünftige Generationen die Ausgaben gewissenhaft zu planen. Auch Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) betonte die Wichtigkeit der jetzt raschen Entlastung für Familien, Alleinerziehende und Arbeitssuchende, die die Krise am stärksten treffe.

Bundesministerin Christine Aschbacher hob etwa die Aktivierung der Sonderbetreuungszeit hervor, die vor allem Flexibilität in den Sommerferien, aber auch für Pflegebedürftige bringe. Mit dem Paket werde außerdem Familien ein Triangel an Angeboten zur Verfügung gestellt – und zwar aus Familienhärtefonds, Familienkrisenfonds und Kinderbonus. Letzterer werde ebenso wie die Einmalzahlung für Arbeitslose – für die der Betrachtungszeitraum auf Mai bis August erweitert worden sei – automatisch ausbezahlt.

Wichtig sei nunmehr auch, Arbeitsplätze zu sichern, aber auch neue zu schaffen und in Aus- und Weiterbildung zu investieren, so die Ministerin. Hier werde etwa derzeit an einem Konzept für eine zusätzliche Arbeitsstiftung gearbeitet, wo es um Aus- und Weiterbildung geht.

Maßnahmen für Baubranche

Ein gemeinsamer Gesetzesantrag der Koalitionsparteien und der SPÖ zur Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) wurde vom Bundesrat einhellig gebilligt. Ziel der Vorlage ist die Förderung von Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche. In diesem Sinn ist eine Entlastung von Bauunternehmen, die MitarbeiterInnen während der Wintermonate bzw. in den Winterfeiertagen beschäftigten, vorgesehen. Die Neuerungen bedeuten etwa für Bauunternehmen, die ihre MitarbeiterInnen auch während der Winterfeiertage beschäftigen, dass sie in Hinkunft einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. BauarbeiterInnen haben damit zudem künftig bereits nach 20 Arbeitsjahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.

Die Maßnahme sei für die Branche von großer Bedeutung, unter anderem, um die Winterarbeitslosigkeit zu reduzieren, so Bernhard Hirczy (ÖVP/B). Das Paket erhöhe auch die Attraktivität der Branche und wirke dem Fachkräftemangel entgegen. Stefan Zaggl (SPÖ/T) sieht darin zwar Schritte zur allgemeinen Verbesserung, es brauche aber weitere Maßnahmen in den nächsten Monaten. Auch Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St) erkennt gute Ansätze in der Vorlage, gab allerdings zu bedenken, dass die BUAG ausschließlich Geld verwalte, das Unternehmen einzahlen. Außerdem sollte ihr zufolge über Verbesserungen bei der Abfertigung nachgedacht werden.

Klarstellungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz

Ausschließlich wörtliche Klarstellungen bringt eine Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von negativen Folgen einer Vertragsverletzung sicherzustellen. Die Novelle passierte die Länderkammer einstimmig.

Umweltministerin Leonore Gewessler unterstrich, eine größere Novelle, um in der Energieeffizienz wirksam voranzukommen, sei in Erarbeitung. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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