BUAG-Novelle soll Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche fördern | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

BUAG-Novelle soll Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche fördern

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Wien (PK) – BauarbeiterInnen werden künftig bereits nach 20 Arbeitsjahren (1.040 Anwartschaftswochen) statt wie bisher nach 25 Jahren (1.150 Wochen) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben. Ein gemeinsamer Gesetzesantrag der Koalitionsparteien und der SPÖ wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit gebilligt. Hauptziel der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ist die Förderung von Ganzjahresbeschäftigungen in der Baubranche, in diesem Sinn ist eine Entlastung von Bauunternehmen, die MitarbeiterInnen während der Wintermonate bzw. in den Winterfeiertagen beschäftigten, vorgesehen. Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS, sie behalten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor.

Konkret werden Bauunternehmen, die ihre MitarbeiterInnen auch während der Winterfeiertage beschäftigen, in Hinkunft einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von den Unternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht. Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes – eine Art frühzeitige Pension für BauarbeiterInnen – jahreszeitlich gestaffelt. Demnach sinkt der einschlägige Zuschlagsfaktor für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4, ohne dass dadurch die Finanzierung dieser Leistung gefährdet wäre, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesantrag (703/A) festgehalten wird.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch wies darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen im Zuge der jüngsten Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern vereinbart wurden. Weitere Schritte sind ihm zufolge geplant. Die Änderungen würden keine Mehrkosten für die öffentliche Hand verursachen, versicherte er. Vielmehr komme es zu einer Entlastung von Bauunternehmen, die ihre MitarbeiteterInnen im Winter „nicht beim AMS parken“. Ebenso zahle sich eine Abmeldung von Beschäftigten vor Weihnachten nicht mehr aus. Die Gespräche und die Verhandlung des Gesamtpakets seien nicht leicht gewesen, sagte Muchitsch. Inkrafttreten sollen die Bestimmungen mit 1. Dezember 2020 und damit bereits für diesen Winter gelten.

Von einer „vernünftigen Geschichte“ und einer „Win-Win-Situation“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprach auch ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger. Er sei froh über eine – wieder – funktionierende Sozialpartnerschaft. Ausdrücklich unterstrichen wurde von Pöttinger, dass die Regelung seiner Ansicht nach nicht auf andere Branchen umlegbar sei. Zustimmung zur Novelle kam auch von den Abgeordneten Markus Koza (Grüne) und Peter Wurm (FPÖ).

Kritisch zum Gesetzentwurf äußerte sich hingegen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker, wiewohl er Verständnis für die Intention des Antrags zeigte. Man hätte die bestehenden Reserven im Bereich Urlaub aber auch für eine Senkung der Lohnnebenkosten nutzen können, meinte er. Stattdessen komme es im Zuge der Abdeckung der Kosten für die Winterfeiertagsregelung zu einer Beitragserhöhung. Loacker gab zudem zu bedenken, dass sich Sozialpartnervereinbarungen wie diese auch in höheren Baukosten niederschlagen würden, und das bei einer ohnehin unerfreulichen Baukostenentwicklung. Es sei problematisch, wenn Menschen sich das Bauen nicht mehr leisten könnten. Laut Loacker ist aber noch offen, wie die NEOS im Plenum abstimmen werden.

Bericht über aktuelle EU-Vorhaben im Bereich Arbeit

Im Ausschuss zur Diskussion stand auch ein Bericht von Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Arbeitsbereich (III-118 d.B.), wobei es in der Debatte unter anderem um die Themen Jugendbeschäftigung und faire Arbeitsbedingungen ging. So wies Hannes Amesbauer (FPÖ) etwa auf die sogenannte „Jugendgarantie“ hin, deren Ziel es sei, jungen Menschen unter 25 Jahren spätestens nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit bzw. 4 Monate nach Ausbildungsabschluss einen hochwertigeren Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz anzubieten. Er wollte wissen, welchen Mehrwert dieses EU-Vorhaben für Österreich habe. Gerald Loacker (NEOS) erkundigte sich danach, ob sich die Position Österreichs zur vorgeschlagenen Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Corona-Krise geändert habe.

Seitens der SPÖ unterstrich Verena Nussbaum die Notwendigkeit, sich EU-weit um faire Arbeitsbedingungen zu bemühen, und wies in diesem Zusammenhang auf unzumutbare Zustände in Schlachthöfen, die Situation von ErntehelferInnen und Niedriglöhne in der Tourismusbranche hin. Sie wollte außerdem wissen, wo und inwieweit durch den „Green Deal“ Arbeitsplätze geschaffen werden. Gabriele Heinisch-Hosek sind Fortschritte bei der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie ein Anliegen.

SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch äußerte die Befürchtung, dass jeder zweite Lehrstellensuchende in Österreich im Herbst keine Lehrstelle finden wird. In diesem Sinn drängte er auf eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr und forderte entsprechende Finanzierungszusagen. Je höher die Arbeitslosigkeit in ganz Europa ist, desto höher sei auch die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping, gab Muchitsch zudem zu bedenken.

Auf die demographische Entwicklung und die langsame Entvölkerung in einigen Regionen wies Gudrun Kugler (ÖVP) hin. Das werde sich auch auf den Arbeitsbereich auswirken. Es sei wichtig, den Fokus auf dieses Thema zu richten, bekräftigte sie.

Arbeitsministerin Aschbacher sieht europäischen Mindestlohn kritisch

Skeptisch zur Einführung eines europäischen Mindestlohns äußerte sich Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Sie hält das österreichische Modell – eine Vereinbarung über Kollektivverträge – für besser und pochte darauf, dass Österreich seine Autonomie in dieser Frage behält. Hierzulande gelte für 95% der Arbeitsverhältnisse ein Mindestlohn, das trägt ihrer Ansicht nach wesentlich zur sozialen Absicherung und zum sozialem Frieden bei.

Was die Jugendgarantie betrifft, hob Aschbacher hervor, dass Österreich hier Vorreiter in der Europäischen Union sei. Neuerlich verwies sie in diesem Zusammenhang auf die eingerichtete ressortübergreifende Task Force zur Jugendbeschäftigung. Ein Austausch auf europäischer Ebene sei aber wichtig. Auch für faire Entgelt- und Arbeitsbedingungen setze sich Österreich auf europäischer Ebene ein.

In der Frage der grenzüberschreitenden Gewährung von Arbeitslosengeld für PendlerInnen hat Österreich laut Aschbacher seine grundsätzlich ablehnende Position durch die COVID-19-Pandemie nicht geändert. In Bezug auf den Green Deal würden noch keine konkreten Vorschläge vorliegen, die Ministerin hält es aber für wichtig, dass Projekte, die Arbeitsplätze schaffen, schnell angegangen werden. Auffallend ist laut Aschbacher, dass ältere ArbeitnehmerInnen in Österreich weniger von Corona-bedingter zusätzlicher Arbeitslosigkeit betroffen sind als junge Menschen.

In Richtung SPÖ-Abgeordneter Heinisch-Hosek hielt Aschbacher fest, dass sie davon ausgehe, dass die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie auf die nächste Tagesordnung komme, nachdem es bei der letzten Sitzung Corona-bedingt keine Verhandlungen darüber gab. Auch andere Teile des Arbeitsprogramms der EU-Kommission haben sich ihr zufolge durch die Corona-Krise verschoben. So wird beispielsweise das Grünbuch zum Thema Alter erst 2021 vorliegen.

Auf die Corona-Krise hat die EU laut Aschbacher auch dadurch reagiert, dass genehmigte Fördermittel aus diversen Fonds auch bei einer Verzögerung von Projekten vorerst nicht zurückgezahlt werden müssen. Zudem verwies sie auf das Kurzarbeitsprogramm SURE, dem auch Österreich zugestimmt habe.

Der Bericht wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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