Ethikunterricht: Köstinger und Faßmann führen Begutachtungsverfahren ad absurdum | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ethikunterricht: Köstinger und Faßmann führen Begutachtungsverfahren ad absurdum

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Wien (OTS) – Fernab der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, ohne kritische Stellungnahme und mit vorgetäuschter Dringlichkeit: so soll das umstrittene Ethikunterrichtsmodell der Türkis-Grünen Regierung erstmals Teil der österreichischen Rechtsordnung werden. Um dieses Ziel zu erreichen, greifen zwei ÖVP-Ressorts besonders tief in die Trickkiste: Während die von Bildungsminister Faßmann in Begutachtung geschickte Änderung des Schulorganisationsgesetzes (Ende der Begutachtung: 3. Juli) den Anschein einer breit geführten Diskussion wahren soll, soll die zeitgleich von Landwirtschaftsministerin Köstinger im Eilverfahren durchgepeitschte Änderung des Forstgesetzes (Begutachtung endet heute) vorab Fakten schaffen. In beiden Gesetzesänderungen wurde nämlich die diskriminierende Einführung eines Pflichtethikunterrichtes ausschließlich für SchülerInnen, die keinen Religionsunterricht besuchen, verankert.

Für Eytan Reif, Sprecher des Volksbegehrens „Ethik für ALLE“, stellt diese kombinierte Aktion von Faßmann und Köstinger „einen neuen Tiefpunkt im Gesetzwerdungsprozess einer ohnehin weder demokratiepolitisch noch sachlich rechtfertigbaren Weichenstellung“ dar. „Kritiker des diskriminierenden Ethikunterrichtes sollen sich mit ihren Stellungnahmen am SchOG abarbeiten und berechtigte Kritik beim Salzamt deponieren, während die Verankerung des diskriminierenden Ethikunterrichtsmodells der ÖVP mit möglichst geringem Widerstand vorab schon rechtliche Realität werden soll. Faßmann und Köstinger peitschen mit allen Mitteln ein parteipolitisches Prestigeprojekt der ÖVP durch, das nachweislich keinen gesellschaftlichen Rückhalt genießt, und wissen auch, dass sie sich auf die kritikbefreite Unterstützung des Grünen Klubs im Nationalrat verlassen können“, so Reif, der eine sofortige Verlängerung der Begutachtungsfrist auf den 3. Juli fordert.

Kopfschütteln löst die Vorgehensweise der Regierung auch bei Verfassungs- und Verwaltungsexperte Heinz Mayer aus: „Dass die diskriminierende Einführung eines Ethikunterrichtes in einem Atemzug mit dem Verkauf von Schadholz genannt wird, ist ebenso wenig nachvollziehbar wie die dringliche Behandlung dieser Gesetzesänderung. Dieses Verfahren ist reine Frotzelei“.

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