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HETA ASSET RESOLUTION AG Aufsichtsrat genehmigt Abbauplan 2020

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Wien/Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Gemäß Bundesgesetz über die Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) hat der Portfolioabbau der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) nach Maßgabe eines Abbauplans zu erfolgen, der von den Geschäftsleitern der Abbaueinheit zu erstellen und vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist. Der Aufsichtsrat der HETA hat am gestrigen Tage den vom Vorstand erstellten Abbauplan 2020 genehmigt. Der Abbauplan 2020 stellt eine Aktualisierung des letztjährigen Abbauplans dar und beinhaltet eine Neueinschätzung der erwarteten Recovery und der zukünftigen Entwicklung der HETA für den Zeitraum 2020 bis 2025. Der von der FMA am 13. September 2019 erlassene Vorstellungsbescheid III, welcher Auswirkungen auf die Höhe der nicht-nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hat, wurde ebenfalls berücksichtigt.

Im Abbauplan 2020 wird davon ausgegangen, dass weitere Zwischenverteilungen durchgeführt werden können, die zu einer rascheren Teilbefriedigung der Gläubiger führen würden. Des Weiteren beinhaltet der Abbauplan 2020 eine Neueinschätzung hinsichtlich der Zuflüsse aus der Verwertung der verbleibenden Vermögenswerte sowie der noch erforderlichen Restabwicklungsdauer (bis 2025). Ebenfalls wurden im Abbauplan 2020 potentielle negative Auswirkungen der COVID-19 Pandemie berücksichtigt.

Trotz der längeren Abwicklungsdauer und der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie konnte die Erfüllungsquote im Abbauplan 2020 verglichen zum Abbauplan 2019 von 86,96 % auf 87,86 % erhöht werden, was auf die positive Abbauentwicklung im Vorjahr und die bereits gesetzten Initiativen, wie beispielsweise dem Verkauf der slowenischen Tochtergesellschaften, zurückzuführen ist.

Der gesamte Abbauplan 2020 wird gemäß GSA nur den im Gesetz genannten Adressaten zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung wird jedoch in Form einer Unternehmenspräsentation auf der Website der HETA unter [Investoren – Finanzberichte & Präsentationen]
(https://www.ots.at/redirect/heta-asset) abrufbar sein.

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