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GO-Ausschuss ebnet Weg für Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses

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Wien (PK) – Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für eine dreimonatige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschuses geebnet. Die Fraktionen stimmten einhellig für eine entsprechende Novellierung des Geschäftsordnungsgesetzes. Demnach werden die Monate März, April und Mai nicht in die für Untersuchungsausschüsse grundsätzlich geltende 14-Monatsfrist eingerechnet. Somit können, unabhängig von etwaigen weiteren Verlängerungen, jedenfalls noch bis ins Frühjahr 2021 hinein Befragungen durchgeführt werden. Die endgültige Beschlussfassung der Fristhemmung erfolgt voraussichtlich erst im Mai, da zwischen Zweiter und Dritter Lesung einer GOG-Novelle im Nationalrat 24 Stunden liegen müssen.

Basis für den Beschluss bildete ein NEOS-SPÖ-Antrag, zu dem die fünf Fraktionen einen gemeinsamen Abänderungsantrag einbrachten. Nikolaus Scherak (NEOS) und Kai Jan-Krainer (SPÖ) hatten ursprünglich eine viermonatige Fristhemmung beantragt. Eine Diskussion über die Verlängerung gab es heute nicht mehr, die Parteien hatten sich schon vor zwei Wochen in der Präsidiale auf einen entsprechenden Sitzungsfahrplan für den Untersuchungsausschuss geeinigt.

Grund für die Fristerstreckung ist der Umstand, dass die COVID-19-Pandemie auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses beeinträchtigt. So konnten die Abgeordneten nicht wie ursprünglich geplant, kurz nach Ostern mit der Befragung von Auskunftspersonen starten. Grundsätzlich ist die Dauer von Untersuchungsausschüssen auf 14 Monate begrenzt, wobei eine zweimalige Verlängerung um jeweils drei Monate – die erste auf Verlangen der Einsetzungsminderheit, die zweite mit Mehrheitsbeschluss – möglich ist.

Eingesetzt worden war der Ibiza-U-Ausschuss auf Verlangen von SPÖ und NEOS bereits Ende Jänner. Anfang März hat der Verfassungsgerichtshof dann entschieden, dass er in vollem Umfang tätig werden kann. Im Wesentlichen sollen die Abgeordneten prüfen, ob es unter der türkis-blauen Koalition zu Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch gekommen ist. Dabei geht es etwa um Postenbesetzungen sowie etwaige Begünstigungen von Personen oder Unternehmen als Gegenleistung für Parteispenden.

Beratungen über COVID-19-Unterausschuss vertagt

Einstimmig vertagt hat der Geschäftsordnungsausschuss die Beratungen über einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien, der auf die Einrichtung eines COVID-19-Unterausschusses des Budgetausschusses abzielt. Dieser Kontrollausschuss des Parlaments soll, geht es nach SPÖ, FPÖ und NEOS, alle budgetrelevanten Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie prüfen dürfen und weitreichende Prüfbefugnisse erhalten. Das betrifft gemäß den Erläuterungen vor allem die Mittelvergaben durch die staatseigene COVID-19-Finanzierungsagentur COFAG, Zahlungen aus dem Härtefallfonds sowie Ermächtigungen an den Finanzminister.

Die Vertagung erfolgte auf Antrag von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer. Er wies darauf hin, dass derzeit Gespräche zwischen den Fraktionen über die Einrichtung des Unterausschusses laufen. Diese gingen in die richtige Richtung, meinte er. In Aussicht genommen ist ihm zufolge ein Beschluss bei den Plenarsitzungen Ende Mai. (Schluss) gs

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