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Seidler: Ermächtigungsgesetz soll Handlungen ermöglichen, nicht regeln

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Wien (OTS) – Das Ermächtigungsgesetz für Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, das heute im Nationalrat beschlossen werden soll, müsse den Universitäten in den sich daraus ableitenden Verordnungen weitestgehende Freiheit und Flexibilität gestatten: Dies bekräftigte heute die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Sabine Seidler, nach der gestrigen Sitzung des uniko-Präsidiums. Die Präsidiumsmitglieder stimmten darin überein, dass die Verordnungen die anstehenden Punkte „ermöglichen, aber nicht regeln“ sollen. Damit ließen sich unter anderem Fristen für Studierende in deren Sinne verändern.

Zu einem möglichen Eingriff des Ministers in die Studieneingangs-und Orientierungsphase bzw. Prüfungsketten, hielt die uniko-Präsidentin fest: „Eine zentrale Regelung kann ich mir nicht vorstellen. Direkte Eingriffe in Curricula sollten vielmehr in den Universitäten durch die Rektorate in Absprache mit den Senaten oder den Curricularkommissionen erfolgen.“ Die Einführung eines neutralen Semesters sollte den Studierenden keinesfalls zum Nachteil gereichen. „Es geht darum, dass sich diese keine Sorgen um Beihilfen machen müssen“, betonte Seidler.

Die Universitäten würden jedenfalls, soweit dies möglich sei, Prüfungen anbieten und setzten auch aufgrund der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie weiter auf Distance Learning. Manche von ihnen stellen den Vorlesungsbetrieb bis Ende Juni auf Fernlehre um, mündliche Prüfungen werden großteils abgehalten. Bis nach Ostern soll es auch Lösungen für große schriftliche Klausuren geben, fügte die Präsidentin der uniko hinzu. Nachsatz: „Lehre und Forschung finden an den Universitäten auch in Zeiten von Corona statt.“

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