Aschbacher: Arbeitsplätze sichern und rasch helfen mit Corona-Kurzarbeit | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Aschbacher: Arbeitsplätze sichern und rasch helfen mit Corona-Kurzarbeit

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Wien (OTS) – „Um möglichst viele Arbeitsplätze sichern zu können, haben wir im Corona-Maßnahmenmix bis zu 400 Millionen Euro zusätzlich die Corona-Kurzarbeit vorgesehen. Wir ermöglichen mit dieser Gesetzesänderung, dass ab nächster Woche mit der Corona-Kurzarbeit einfachere und raschere Hilfen möglich sind, vor allem unbürokratisch und schnell“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher. „Meine Bitte an alle Unternehmen: Nützen Sie die Corona-Kurzarbeit, wenn es wirtschaftlich irgendwie möglich ist.“

An alle Menschen, die sich in der nächsten Zeit arbeitslos melden, richtet die Ministerin den dringenden Appell, den Empfehlungen des AMS unter [www.e-ams.at] (http://www.e-ams.at/) zu folgen und dies online oder per Mail zu tun. „Ist das nicht möglich, greifen Sie bitte zum Telefon“, so Aschbacher.

FAQs zur Kurzarbeit

Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?

Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.

Wie schnell kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag für die neue Kurzarbeit kann ab Montag gestellt werden. Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

In welchem Ausmaß kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Die wöchentliche Arbeitszeit kann in diesem Modell über einen längeren Zeitraum auf 0% reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens 10% erreicht werden.

Wie ist mit Alturlaub umzugehen?

In Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist bei der Corona-Kurzarbeit der gesamte Urlaub aus früheren Urlaubsjahren zu verbrauchen.

Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?

1. Schritt: Rechtzeitige Verständigung der regionalen Geschäftsstelle des AMS über bestehende Beschäftigungsschwierigkeiten

2. Schritt: Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden
3. Schritt: Kontaktaufnahme mit Wirtschaftskammer und Gewerkschaft (Sozialpartnervereinbarung)
4. Schritt: Einbringung des Antrages beim zuständigen AMS

Welche Infos benötigt das AMS?

1. Den genauen Beschäftigungsstand
2. Die geplante Dauer der Kurzarbeit
3. Die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
4. Das durchschnittliche Einkommen in der jeweiligen
Einkommensgruppe
5. Die geplante maximale Arbeitszeitreduktion

Weitere FAQs zur neuen Corona-Kurzarbeit werden in Kürze unter [oesterreich.gv.at] (http://www.oesterreich.gv.at/) abrufbar sein.

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