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Köstinger: Entlastung für bäuerliche Familienbetriebe 2021 zwingend notwendig

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Wien (OTS) – Im Jahr 2018 sank in Österreich das bäuerliche Einkommen um 10 Prozent. Die Trockenheit und die Folgen des Klimawandels waren die ausschlaggebenden Faktoren. Nach der zweiten Vorschätzung im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) der Statistik Austria steigt das Einkommen der bäuerlichen Betriebe um nur 0,8 Prozent.

„Die Rahmenbedingungen für Österreichs Landwirtschaft werden von Jahr zu Jahr schwieriger: Bäuerinnen und Bauern sind die ersten Betroffenen des Klimawandels, darüber hinaus sorgen instabile internationale Märkte immer wieder für existenzbedrohende Situationen. Leider war auch 2019 keine Entlastung in Sicht“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Besonders schwierig war das Jahr 2019 nach der Gesamtrechnung der Statistik Austria für die Milchproduktion, den Rinder- und den Geflügelsektor aber vor allem für den Obstsektor. Nach einem positiven Jahr 2018 fiel der Wert bei der Obstproduktion um 26 Prozent. Im Gegensatz stiegen der Energie- aber vor allem der Futtermitteleinsatz. Lediglich der Schweinesektor konnte nach vielen schwierigen Jahren eine positive Bilanz ziehen. Der Grund für die Einkommenssteigerung von 18 Prozent war der höhere Erzeugerpreis.

Entlastung 2021 zwingend notwendig

Der Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches liegt mit 7,6 Mrd. Euro um 2,0 Prozent über dem Niveau von 2018. Diese positive Entwicklung spiegelt sich jedoch nicht im bäuerlichen Einkommen wider. Um die bäuerlichen Betriebe zu entlasten hat die Bundesregierung daher ein Entlastungspaket von bis zu 120 Millionen Euro geschnürt, welches bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird.

„Landwirtschaftliche Betriebe gehen derzeit durch schwierig Zeiten. Der Preisdruck wird immer größer und es ist keine Entspannung in Sicht. Die Entlastungen unserer Bäuerinnen und Bauern hat daher für uns höchste Priorität und zählt zu den ersten großen Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits ab 2021 entlasten wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe spürbar. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig rasch wirksame Maßnahmen sind“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger abschließend.

Maßnahmen der Bundesregierung:

1. Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf 10% beim fiktiven Ausgedinge

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (Ausgedinge, Verkaufspreis, Pachtzins etc.), sondern auch ein Pauschalbetrag, das so genannte „fiktive Ausgedinge“ angerechnet. Hier wird mit Entlastungen von rund 9 Millionen Euro gerechnet.

2. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme

Landwirtschaftliche Betriebe sind in immer größerem Ausmaß von Wetterverhältnissen und Risiken abhängig. Trockenheit, Hitze, Unwetterschäden usw. können zu hohen Ernte- und Produktionsausfällen führen. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen soll daher nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen (Gewinnglättung über 3 Jahre). Die Einkommenssteuer für teilpauschalierte Betriebe, Einnahmen- und Ausgabenrechner bzw. buchführungspflichtige Betriebe soll auf Basis einer mehrjährigen Durchrechnung ermittelt werden. Diese Maßnahme bringt Entlastungen von 5 bis 10 Millionen Euro.

3. Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage

Eine Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte (Arbeitnehmer und Selbständige). Dafür sind insgesamt 8,2 Millionen Euro vorgesehen.

4. Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Unser System hat eine lebenslange Durchrechnung. Jedes Arbeitsjahr wird erfasst. Niedrige Beitragsgrundlagen führen zu geringen Pensionen. Durch die Anhebung steigt Anreiz zur Betriebsübernahme und ist damit wirksamer Ansatz um dem Strukturwandel entgegen zu wirken. Auf diesem Weg können Entlastungen von rund 5 Millionen Euro erreicht werden.

5. Anhebung der Umsatzgrenze für die buchführungspflichtigen Betriebe

Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze (aller Unternehmen) von 550.000 auf 700.000 (davor nur Landwirtschaft bei 550.000) angehoben.

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